Um doppelte Arbeit zu vermeiden, hat die
Europäische Kommission den Ausschuss der europäischen Bankenaufseher (Committee of European
Banking Supervisors, CEBS) und den Ausschuss der Europäischen Versicherungs- und Betriebsrentenaufsicht
(Committee of European Insurance and Occupational Pensions
Supervisors, CEIOPS) gebeten, die Gleichwertigkeit der
aufsichtsbehördlichen Regelungen bestimmter Drittländer
einzuschätzen. CEBS und CEIOPS haben die Untersuchungen zur
aufsichtsrechtlichen Gleichwertigkeit bezüglich der schweizerischen
und der US-amerikanischen Behörden abgeschlossen. Der Bericht
bezüglich der Schweiz kommt zu dem Schluss, dass das schweizerische
Aufsichtsrechtliche System dem europäischen gleichwertig ist. Der
Bericht über die Vereinigten Staaten kommt zu dem Schluss, dass das
bankenaufsichtsrechtliche System dem Europas gleichwertig ist. Da
die Versicherungsaufsicht in den USA jedoch auf Ebene der einzelnen
Staaten geregelt ist, gelangt die Studie zu dem Schluss, „dass die
Aufsichtsbehörden des europäischen Wirtschaftsraumes alle
Einschätzungen der Gleichwertigkeit von Staat zu Staat und von
Unternehmen zu Unternehmen vornehmen müssen." Lesen Sie hierzu auch
die folgenden englischsprachigen Dokumente: