Schweizerische und US-amerikanische Bankenaufsicht der europäischen gleichwertig

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23.02.2008

Die Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung und die Finanzkonglomerate Richtlinie der Europäischen Union schreiben den Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten vor, einzuschätzen, ob die aufsichtsbehördlichen Regelungen, denen in Drittländern beheimateten Mutterunternehmen europäischer Tochterunternehmen unterliegen, den europäischen gleichwertig sind.

Um doppelte Arbeit zu vermeiden, hat die Europäische Kommission den Ausschuss der europäischen Bankenaufseher (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) und den Ausschuss der Europäischen Versicherungs- und Betriebsrentenaufsicht (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors, CEIOPS) gebeten, die Gleichwertigkeit der aufsichtsbehördlichen Regelungen bestimmter Drittländer einzuschätzen. CEBS und CEIOPS haben die Untersuchungen zur aufsichtsrechtlichen Gleichwertigkeit bezüglich der schweizerischen und der US-amerikanischen Behörden abgeschlossen. Der Bericht bezüglich der Schweiz kommt zu dem Schluss, dass das schweizerische Aufsichtsrechtliche System dem europäischen gleichwertig ist. Der Bericht über die Vereinigten Staaten kommt zu dem Schluss, dass das bankenaufsichtsrechtliche System dem Europas gleichwertig ist. Da die Versicherungsaufsicht in den USA jedoch auf Ebene der einzelnen Staaten geregelt ist, gelangt die Studie zu dem Schluss, „dass die Aufsichtsbehörden des europäischen Wirtschaftsraumes alle Einschätzungen der Gleichwertigkeit von Staat zu Staat und von Unternehmen zu Unternehmen vornehmen müssen." Lesen Sie hierzu auch die folgenden englischsprachigen Dokumente:

Presseerklärung des CEBS

Bericht über die Gleichwertigkeit schweizerischer Bestimmungen (111 KB)

Bericht über die Gleichwertigkeit US-amerikanischer Bestimmungen (136 KB)

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