Weitere Leitlinien zu den neuen chinesischen Rechnungslegungsstandards

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01.02.2008

Im Februar 2006 hatte das chinesische Rechnungslegungsstandardkomitee (Chinese Accounting Standards Committee, CASC) einen umfassenden Kanon von neuen chinesischen Rechnungslegungsstandards (Chinese Accounting Standards, CAS) herausgegeben, die ab dem 1. Januar 2007 für in China börsennotierte Unternehmen in Kraft getreten sind.

Nicht börsennotierte Unternehmen werden ermutigt, diese Standards (in englischer und chinesischer Sprache, 123 KB) ebenfalls anzuwenden. Die neuen CAS decken fast alle Sachverhalte ab, die unter den derzeitigen IFRS abgedeckt sind, und sind, mit ein paar Ausnahmen, im Wesentlichen identisch mit den IFRS. Seit damals hat das Finanzministerium sowohl verpflichtende als auch eher allgemeine Leitlinien für die Umsetzung der neuen Standards herausgegeben (in chinesischer Sprache, 4.009 KB). Diese Leitlinien, die von einer Expertengruppe des CASC erarbeitet werden, beinhalten auch zwei Sätze von Fragen und Antworten, die im Februar und im April 2007 veröffentlicht wurden (jeweils in chinesischer Sprache, 163 bzw. 131 KB). Am 21. Januar 2008 hat die Expertengruppe einen dritten Satz von Fragen und Antworten herausgegeben (in chinesischer Sprache, 96 KB), die sich den folgenden Aspekten widmen:
  • Bilanzierung von verbleibsabhängigen Aktien durch einen Anleger, der weder eine Kontrolle ausübt, eine gemeinschaftliche Kontrolle oder einen erheblichen Einfluss,
  • Bilanzierung von Optionsscheinen, die gemeinsam mit einer Anleihe emittiert werden,
  • rückwirkende Anwendung der Interpretation zu CAS 1 auf Beteiligungen an Tochterunternehmen, die vor der erstmaligen Anwendung der neuen CAS erworben wurden,
  • Bestimmung des Wertes des zugrundeliegenden Vermögens und der zugrundeliegenden Verbindlichkeiten in einer Unternehmensumstrukturierung bei Unternehmen im Staatsbesitz,
  • Rechnungslegung bei Wertpapierfonds und ähnlichen Unternehmen.

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