Weitere Leitlinien zu den neuen chinesischen Rechnungslegungsstandards
01.02.2008
Im Februar 2006 hatte das chinesische Rechnungslegungsstandardkomitee (Chinese Accounting Standards Committee, CASC) einen umfassenden Kanon von neuen chinesischen Rechnungslegungsstandards (Chinese Accounting Standards, CAS) herausgegeben, die ab dem 1. Januar 2007 für in China börsennotierte Unternehmen in Kraft getreten sind.
- Bilanzierung von verbleibsabhängigen Aktien durch einen Anleger, der weder eine Kontrolle ausübt, eine gemeinschaftliche Kontrolle oder einen erheblichen Einfluss,
- Bilanzierung von Optionsscheinen, die gemeinsam mit einer Anleihe emittiert werden,
- rückwirkende Anwendung der Interpretation zu CAS 1 auf Beteiligungen an Tochterunternehmen, die vor der erstmaligen Anwendung der neuen CAS erworben wurden,
- Bestimmung des Wertes des zugrundeliegenden Vermögens und der zugrundeliegenden Verbindlichkeiten in einer Unternehmensumstrukturierung bei Unternehmen im Staatsbesitz,
- Rechnungslegung bei Wertpapierfonds und ähnlichen Unternehmen.