Israel – IFRS jetzt für börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben, Wahlfreiheit für andere
01.02.2008
Seit dem 1. Januar 2008 ist in Israel die Anwendung von IFRS für börsennotierte Unternehmen verpflichtend; andere Unternehmen können freiwillig IFRS anwenden.
Alle nicht börsennotierten Unternehmen mit Ausnahme von Banken haben die Wahl, IFRS anstelle von israelischen Rechnungslegungsgrundsätzen anzuwenden. | ||||||
| Zwischenberichte. Unternehmen, die IFRS anwenden, werden dies bereits in den Zwischenberichten für das Jahr 2008 tun. Börsennotierte Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, vierteljährlich Bericht zu erstatten. | |||||
| Prüfungsberichte. Die Abschlussprüfungsberichte werden eine Beurteilung hinsichtlich der Übereinstimmung mit den IFRS beinhalten. Die genaue Formulierung für die Berichte der Abschlussprüfer ist vom israelischen Institut der Wirtschaftsprüfer noch nicht festgelegt worden. | |||||
| Angabe der Grundlage der Darstellung. Wird sich auf die Übereinstimmung mit den IFRS wie in Paragraph 14 von IAS 1 gefordert beziehen. | |||||
| Zukünftige Änderungen an den IFRS. Diese werden in Israel automatisch verpflichtend werden. Es wird keinen separaten Übernahmeprozess geben. |