Februar

Fragebogen zur Befolgung der IFRS 2007 – spanischsprachige Version

19.02.2008

Unsere kolumbianischen Kollegen haben den Cuestionario cumplimiento NIIF 2007 (2.322 KB) herausgegeben – den spanischsprachigen Fragebogen zur Einhaltung der IFRS von Deloitte (Ausgabe 2007).

Es handelt sich hierbei um eine direkte spanische Übersetzung des englischsprachigen Originals. Dieser Fragebogen behandelt die Ansatz- und Bewertungsvorschriften aus den IFRS, die am oder vor dem 31. August 2007 veröffentlicht wurden. Die Sachverhalte im Fragebogen sind mit Verweisen auf die betreffenden Abschnitte der IFRS versehen. Beachten Sie bitte, dass in IAS 8.30 Angaben bezüglich Standards und Interpretationen gefordert werden, die zum Bilanzstichtag zwar noch nicht in Kraft getreten aber bereits herausgegeben sind. Daher müssen Ersteller über den Inhalt des Fragebogens hinaus noch jegliche Standards und Interpretationen bedenken, die zwischen dem 1. September 2007 und dem Stichtag ihres Abschlusses für das Jahr 2007 herausgegeben wurden. In deutscher Sprache stehen Ihnen der Musterkonzernabschluss 2007 und die IFRS-Anhangcheckliste zur Verfügung. Alle deutschsprachigen Publikationen von Deloitte finden Sie unter Publikationen.

Hochinflationsländer für die Abschlusserstellung zum 31. Dezember 2007

18.02.2008

Die Projektgruppe für die internationale Anwendung von SEC-Regelungen und Vorschriften (International Practices Task Force, IPTF) des Zentrums für Prüfungsqualität des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) überwacht den Status von Hochinflationsländern.

Die Kriterien der Gruppe für die Identifizierung solcher Länder gleichen denen für die Identifizierung von Hochinflationsländer nach IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern. Die IPTF hat einen Bericht veröffentlicht, der die Erörterungen der Empfehlungen der ITPF, welche Länder zum 31. Dezember 2007 als Hochinflationsländer einzustufen sind, mit der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) beinhaltet. Diese Länder sind Angola, Myanmar und Simbabwe. Die Projektgruppe kam überein, dass Angola mit dem ersten Geschäftsjahr, das nach dem 31. Dezember 2007 beginnt, den Status eines Hochinflationslandes verlieren solle. Folgende Länder stehen unter kritischer Beobachtung der ITPF: Eritrea, Guinea, Haiti, der Iran, Venezuela und Sambia. Lesen Sie den vollständigen Bericht in englischer Sprache (31 KB).

"Financial Explorer" der SEC offiziell eingeführt

18.02.2008

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat offiziell das Financial Explorer genannte Datenanalysewerkzeug auf der Internetseite der SEC eingeführt, um Anlegern zu helfen, die Finanzergebnisse von Unternehmen rasch und einfach zu analysieren.

Financial Explorer läßt den Anleger automatisch finanzwirtschaftliche Kennzahlen und Grafiken erstellen, die wichtige Informationen aus den Abschlüssen aufzeigen. Informationen wie beispielsweise Erträge, Aufwendungen, Kapitalflüsse, Vermögenswerte und Schulden können analysiert und mit den Informationen anderer gelisteter Mitbewerber verglichen werden. Financial Explorer verwendet Finanzinformationen, die der SEC als interaktive Daten in der Unternehmensberichtserstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language) zur Verfügung gestellt werden. Die SEC hat eine englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, die auch eine Verknüpfung auf den Financial Explorer enthält.

Subprime-Krise: US-Senator schreibt an IASB und FASB

17.02.2008

Senator Jack Reed, Vorsitzender des Bankenunterausschusses zu Wertpapieren, Versicherungen und Beteiligungen des Senats der Vereinigten Staaten von Amerika, hat an den Vorsitzenden des US-amerikanischen Standardsetzers FASB, Robert.

H. Herz, und an den Vorsitzenden des IASB, Sir David Tweedie, geschrieben, um sie zu fragen, welche Schritte die beiden Boards in Erwägung ziehen hinsichtlich verbesserter Standards bezüglich bilanzunwirksamer Transaktionen und Geschäftsvorfällen bei Unternehmen. In seinem Brief an Sir Davis Tweedie äußerte sich der Senator wie folgt:

In Ihrer Aussage vor dem Unterausschuss zu Wertpapieren, Versicherungen und Beteiligungen des Ausschusses für Bankwesen, Wohnungs- und Städtebau im Oktober 2007 sagten Sie aus, dass der IASB an jenen „Sachverhalten, die im Rahmen des SEC-Berichts zu bilanzunwirksamen Positionen und im Rahmen der neuesten Studie des Komitees der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden herausgearbeitet wurden (wie beispielsweise Konsolidierungen, Finanzinstrumente und Ausbuchungen," arbeiten würden. Im Interesse einer verbesserten Transparenz für Anleger, die gleichzeitig eine größere Effizienz der US-amerikanischen Kapitalmärkte bedeuten würde, wäre es für den Unterschuss hilfreich, wenn ihm der IASB eine schriftliche Beschreibung der Schritte zukommen lassen würde, die der IASB derzeit unternimmt, verbesserte Standards einzuführen, die folgende Ergebnisse zeitigen würden:

  1. Anlegern und Investoren würden rasch zeitnahe Informationen zur Verfügung gestellt, (a) welche Auswirkungen bilanzunwirksame Finanzierungen auf die Liquidität, die Kapitalflüsse und die Gewinne des Unternehmens haben können, (b) welche Schlüsselfaktoren, Bedingungen und Ereignisse diese Auswirkungen auslösen können und (c) welche aussagekräftigen Informationen Anlegern erlauben würde, einzuschätzen, welche wesentlichen Auswirkungen in absehbarer Zukunft eintretenden würden und welches Ausmaß sie haben würden.
  2. Strukturierte Geschäftsvorfälle, die strukturierte Anlageprodukte (strucured investment vehicles, SIV) oder Zweckgesellschaften (special purpose entities, SPE) beinhalten und wirtschaftlich ein Finanzierungsgeschäft für das Unternehmen darstellen aber so strukturiert sind, dass sie bilanzunwirksam versteckt werden können, würden auf verständliche Art und Weise in der Bilanz aufgeführt, so dass Anleger die notwendigen Informationen bezüglich der betroffenen Vermögenswerte, Schulden und Kapitalflüsse erhalten würden.

Es würde dem Unterausschuss auch helfen, wenn ihm der IASB eine schriftliche Beschreibung der Hauptunterschiede und der Ähnlichkeiten zwischen den Bilanzierungs- und Angabevorschriften des IASB und denen des FASB hinsichtlich bilanzunwirksamer Finanztransaktionen, die Verbriefungen, SIV und SPE enthalten, zukommen ließe. Es wäre hilfreich, wenn die Beschreibung einer Erörterung dessen einschlösse, wie das Bilanzierungsmodell des FASB und die Kontrollprinzipien anzuwenden wären, wenn beurteilt werden soll, ob ein SIV oder eine SPE konsolidiert werden soll. Bitte fügen Sie eine Erörterung bei, wie eine Konsolidierung durch implizite oder explizite Vereinbarungen zwischen dem Geldgeber und der SPE, ein Einräumung eines liquidity puts gegenüber dem Geldgeber, Garantien des Geldgebers, anderen Formen des Aufkommens für Schulden eines SIV oder einer SPE oder einer Neubeurteilung betroffen werden könnte.

Die fortgesetzte Arbeit des IASB zur Verbesserung der Berichterstattung über bilanzunwirksame Finanztransaktionen und der zugehörigen Angaben sind von größter Wichtigkeit für die Anleger und die Kapitalmärkte. Nach dem Rückgang des Anlegervertrauens, der mit Enron einsetzte und durch weitere Finanzskandale beflügelt wurde, und den jetzigen Subprime-Sachverhalten wäre eine weitere Störung des Marktes durch mangelnde Transparenz und durch das Unterlassen von Handeln angesichts einiger dieser Sachverhalte nicht hinnehmbar. Ich weiß Ihre Aufmerksamkeit für dieses Thema zu schätzen und freue mich auf Ihre Antwort.

Der Brief an Robert Herz enthielt ähnliche Fragen. Die vollständigen englischsprachigen Briefe an beide Vorsitzenden finden Sie nachfolgend:

Brief an den Vorsitzenden des IASB, Sir David Tweedie (685 KB)

Brief an den Vorsitzenden des FASB, Robert H. Herz (918 KB)

Beurteilungen im Rahmen der Erstellung und Prüfung von Abschlüssen

17.02.2008

Auf der kommenden Sitzung des ständigen Beirats (Standing Advisory Council) der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) am 27. Februar 2008 wird ein Gremium einen der Vorschläge des beratenden Ausschusses der SEC zu Verbesserungen in der Rechnungslegung erörtern – s.

dazu auch unsere Nachricht vom 16. Februar 2008. Der Schwerpunkt wird auf Vorschlag 3.4 bezüglich Beurteilungen im Rahmen der Erstellung und Prüfung von Abschlüssen liegen. Diese Empfehlung lautet:

Die SEC sollte ein Beurteilungsrahmenkonzept für Beurteilungen im Rahmen der Bilanzierung einführen. Die PCAOB sollte gleichfalls eine ähnliches Rahmenkonzept im Hinblick auf Beurteilungen im Rahmen von Prüfungen einführen.

Laden Sie sich die Diskussionsunterlage für diesen Sitzungsteil herunter (in englischer Sprache, 72 KB)

SEC schlägt ausschließlich elektronische Angaben für ausländische Emittenten vor

16.02.2008

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat dafür gestimmt, Änderungen vorzuschlagen, um die Angabevorschriften für ausländische Unternehmen zu modernisieren.

Darunter fällt auch die Abschaffung des Erfordernisses nach Einreichungen in Papierform. Die SEC schlägt ferner vor, die Frist für die Abgabe von Jahresabschlüssen, die von ausländischen Emittenten auf Formblatt 20-F eingereicht werden, nach einer zweijährigen Übergangsfrist für große Unternehmen von sechs Monaten auf 90 Tage nach Geschäftsjahrsende und für alle anderen auf 120 Tage zu verkürzen. Die englischsprachige Presseerklärung finden Sie hier.

Rechnungslegungsbeirat der SEC unterbreitet 12 Vorschläge

16.02.2008

Der Beratende Ausschuss der SEC zu Verbesserungen in der Rechnungslegung hat einen Fortschrittsbericht an die Kommission übergeben (in englischer Sprache, 989 KB).

In dem Bericht werden 12 ausgearbeitete Vorschläge, konzeptionelle Ansätze sowie gegenwärtig identifizierte Sachverhalte, die der zukünftigen Erörterung bedürfen, ausgeführt.

Die 12 Vorschläge des Rechnungslegungsbeirats der SEC:

  1. Rechnungslegungsgrundsätze (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP) sollten auf Geschäftsvorfällen und nicht auf Branchen fußen. An sich sollte die SEC empfehlen, dass jedes neue Projekt, das der FASB als gemeinsames oder eigenständiges aufnimmt, auf der Grundlage von Geschäftsaktivitäten und nicht auf Branchen ausgestaltet ist. Jedes neue Projekt sollte die Abschaffung branchenspezifischer Leitlinien in den relevanten Gebieten als gesonderte Zielsetzung beinhalten, es sei denn, dass die Beibehaltung branchenspezifischer Leitlinien in seltenen Umständen unter Kosten-Nutzen-Abwägungen gerechtfertigt werden kann.
  2. GAAP sollte auf der Annahme fußen, dass es keine formell veröffentlichte Bilanzierungsalternative gibt. Die SEC sollte empfehlen, dass jedes neue Projekt, das der FASB als gemeinsames oder eigenständiges aufnimmt, keinen weiteren Wahlrechte einräumt, es sei denn, dass dies im seltenes Ausnahmefall gerechtfertigt werden kann. Jedes neue Projekt sollte die Abschaffung bestehender Bilanzierungswahlrechte in den relevanten Gebieten als gesonderte Zielsetzung beinhalten, es sei denn, dass Wahlrechte in seltenen Umständen unter Kosten-Nutzen-Abwägungen gerechtfertigt werden können.
  3. Zur Verbesserung der Rechnungslegung ist die Erhöhung der Zahl der Vertreter der Anleger in Standard setzenden Gremien von zentraler Bedeutung. Nur wenn die Anlegersicht von allen Parteien ausreichend gewürdigt wird, wird das Ergebnis des Standardsetzungsprozesses die Bedürfnisse derer erfüllen, für die es in erster Linie gedacht ist.
  4. Die SEC sollte die Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) bei der Verbesserung der Verfassung des FASB. Dies schließt die Unterstützung der Veränderungen der FAF ein, die diese in ihrer Aufforderung zur Stellungnahme zu vorgeschlagenen Änderungen an Aufsicht, Struktur und Arbeitsweise von FAF, FASB und GASB ausgeführt hat, mit kleineren Änderungen, was die Zusammensetzung von FAF und FASB angeht.
  5. Die SEC sollte den FASB ermutigen, seinen Standardsetzungsprozess und die Zeitschiene zu verbessern, und zwar wie folgt:

    Schaffung einer formellen Agenda-Beratungsgruppe, in der Vertreter v.a. der Anleger, der SEC, des PCAOB und andere Adressaten wie Ersteller und Prüfer vertreten sind.

    Verfeinerung der Verfahrensweise bei der Herausgabe neuer Standards durch: (1) Einführung einer Vorabdurchsicht durch Anleger, die der Beurteilung der erwarteten Vorteile für die Anleger dienen soll, (2) Verbesserung der Kosten-Nutzen-Analysen und (3) Verpflichtung auf verbesserte Feldbesuche und Feldtests.

    Verbesserung des Rückschauprozesses für neue Standards mittels Durchführung von Beurteilung nach der Einführung eines jeden bedeutenden neuen Standards, in der Regel innerhalb von ein bis zwei Jahren nach dessen Inkrafttreten, um Auslegungsfragen zu adressieren und Unterschiede der Bilanzierungspraxis bei der Anwendung des Standards zu verringern - sofern das erforderlich sein sollte.

    Verbesserung der Prozesse, um bestehende Standards auf dem Laufenden zu halten und Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld widerzuspiegeln, indem die bestehenden Standards regelmäßig einer Beurteilung unterzogen werden.

  6. Der Anzahl der Parteien, die formell oder informell GAAP auslegen, und der Umfang auslegender Umsetzungsleitlinien sollten weiter verringert werden.
  7. FASB oder SEC sollten, soweit sachgerecht, Leitlinien herausgeben, mit denen das Konzept der Wesentlichkeit gestärkt wird.
  8. FASB oder SEC sollten, soweit sachgerecht, Leitlinien herausgeben, wie man einen Fehler im Einklang mit den Prinzipien, die in diesem Bericht dargestellt werden, korrigiert – grundsätzlich weniger Neudarstellungen von Abschlüssen früherer Perioden.
  9. FASB oder SEC sollten, soweit sachgerecht, Leitlinien zur Anwendung der Wesentlichkeit im Hinblick auf gefundene Fehler in früheren Zwischenperioden entwickeln und herausgeben und wie man diese Fehler berichtigt.
  10. Die SEC sollte ein Beurteilungsrahmenkonzept für Beurteilungen im Rahmen der Bilanzierung einführen. Der PCAOB sollte gleichfalls eine ähnliches Rahmenkonzept im Hinblick auf Beurteilungen im Rahmen von Prüfungen einführen. [...] Das vorgeschlagene Rahmenkonzept, das auf Beurteilungen im Zusammenhang mit Bilanzierungsfragen anzuwenden ist, würde die Auswahl und Anwendung von Bilanzierungsprinzipien sowie Schätzungen und Beurteilung von Schätzungen im Zusammenhang mit der Anwendung eines Bilanzierungsprinzips beinhalten.
  11. Die SEC sollte auf lange Sicht die Einreichung von XBRL-fähigen Abschlüssen zur Pflicht machen, nachdem bestimmte Vorbedingungen erfüllt sind.
  12. Die SEC sollte eine neue umfassende Auslegungsverordnung im Hinblick auf die Verwendung von Internetseiten von Unternehmen für die Angabe von Unternehmensinformationen herausgeben. Die Leitlinien sollten Sachverhalte wie die Haftung für Informationen, die in zusammenfassender Form dargestellt werden, die Behandlung von Informationen, bei denen auf Internetseiten des Unternehmens oder Anderer verlinkt wird, die Behandlung von Angaben, die nicht auf GAAP basieren, und GAAP-Überleitungen sowie die Klarstellung der öffentlichen Verfügbarkeit von Informationen, die auf den Internetseiten eines berichtenden Unternehmens angegeben werden, behandeln.

Heads Up-Newsletter zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

16.02.2008

Unsere amerikanischen Kollegen haben die Ausgabe vom 15. Februar 2008 des Heads Up-Newsletters (in englischer Sprache, 119 KB) veröffentlicht, in welchem die jüngsten Aktivitäten des FASB zu zwei Positionspapieren des Stabs zum Standard 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert zusammenfassen: .

Unsere amerikanischen Kollegen haben die Ausgabe vom 15. Februar 2008 des Heads Up-Newsletters (in englischer Sprache, 119 KB) veröffentlicht, in welchem die jüngsten Aktivitäten des FASB zu zwei Positionspapieren des Stabs zum Standard 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert zusammenfassen:

FAS 157-2, wodruch das Datum des Inkrafttretens von Standard 157 in Teilen verschoben wird sowie

FAS 157-1, der den FASB-Standard Nr. 13 Bilanzierung von Leasingverhältnissen sowie andere Verlautbarungen, die sich mit der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Klassifizierung des Leasingverhältnisses oder der Bewertung nach Standard 13 befassen, von dem Anwendungsbereich von Standard 157 ausnimmt.

Der IASB arbeitet an einem Projekt zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Im November 2006 hatte der IASB ein Diskussionspapier mit einem Begleitdokument herausgegeben, in welchem er um Stellungnahmen zu FAS 157 bat. Der Board beabsichtigt, zu diesem Thema öffentliche Gespräche am Runden Tisch im zweiten Quartal 2008 abzuhalten.

Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

16.02.2008

Unsere kanadischen Kollegen haben die erste Ausgabe eines neuen Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben, mit dem sie einen Einblick geben, wo wir derzeit im Hinblick auf IFRS stehen – sowohl in Kanada als auch innerhalb von Deloitte.

Diese Ausgabe beinhaltet einen Zeitstrahl für Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr und Links auf verschiedene Konvergenzaktivitäten von Deloitte. Zukünftige Ausgaben werden sich mit Updates zur Konvergenz mit IFRS in Kanada, darauf bezogenen Tätigkeiten von Deloitte, fachlichen Informationen sowohl Hinweisen und Werkzeugen befassen, um kanadischen Unternehmen und anderen bei der IFRS-Umstellung zu helfen. Weitere Informationen:

Countdown-Newsletter in englischer Sprache (368 KB)

Countdown-Newsletter in französischer Sprache (414 KB)

Mitschrift der Sitzung des Standardbeirats

16.02.2008

Am Donnerstag, den 14. Februar, und Freitag, den 15. Februar 2008 trafen der IASB und der Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen.

Nachfolgend finden Sie eine inoffizielle der Mitschrift der Beobachter von Deloitte. Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 19. Februar, bis Donnerstag, den 21. Februar 2008, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Die Agenda finden Sie hier.

14. bis 15. Februar 2008, London

Öffentliche Diskussion mit dem Vorsitzenden der IASC-Stiftung

Gerrit Zalm, der Vorsitzende der IASC-Stiftung, sprach zum Abschluss der Sitzung vom Februar 2008 vor dem Standardbeirat. Bei seinem ersten Auftritt vor dem SAC in seiner Rolle als Vorsitzender nannte er die Aufgabe des IASB ein „romantisches Projekt" – ein Projket hoher Ideale, die jetzt Wirklichkeit würden. Die vom IASB erarbeiteten Ergebnisse haben große Herausforderungen mit sich gebracht, die auch beim Überdenken der Strategie berücksichtigt werden müssten.

Er hielt fest, dass der Austausch mit dem Europäischen Parlament schwach gewesen sei, aber das die Anstrengungen der Treuhänder, des Board und des Stabs darauf gerichtet gewesen seien und weiterhin darauf gerichtet sein würden, die Beziehungen zu verbessern, die Kommunikation zu fördern und ein besseres gegenseitiges Verständnis der Positionen und Prioritäten des jeweils Anderen zu erreichen. Das Fallenlassen des „Carve-outs" in IAS 39 stehe ganz oben auf seiner Wunschliste, und es gäbe Anstrengungen auf verschiedenen Ebenen in der EU, dies zu erreichen.

Nachhaltiger Finanzierung gilt nach wie vor viel Sorge – darauf war auch gestern in dem Sitzungsteil zu Überarbeitung der Strategie hingewiesen worden – sowohl von Seiten der Treuhänder als von Seiten des SAC. Finanzierung mit Hilfe des Privatsektors ist angreifbar, da sie so wahrgenommen werden könnte, als würde Einfluss gekauft. Ein Abgabensystem wurde bereits in Italien und in Großbritannien eingeführt. Dies wird als beste Alternative angesehen; es bliebe doch jedem Rechtskreis überlassen, wie die Finanzierung am besten aufgebracht werden könne und welchen Unternehmen Abgaben auferlegt werden sollten usw. Insgesamt ist eine Übereinkunft bezüglich Abgaben noch ausstehend.

Abschließend sagte Gerrti Zalm, dass die Integrität und die Autorität des IASB den Treuhändern das wichtigste Ziel sei. Der Erfolg des staatlich unabhängigen IASB sei Zeugnis dafür, dass es eine weise Entscheidung sei, Standardsetzung nicht in die Hand von Regierungen zu geben. Dennoch müsse der IASB anerkennen, dass er de facto gesetzgebende Funktion in vielen Rechtskreisen besitze und dass die Legislative in diesen Rechtskreisen ein berechtigtes Interesse an der Arbeit und dem Entscheidungsprozess des IASB habe. Die Herausforderung für die Treuhänder läge darin, das empfindliche Gleichgewicht zwischen der Neutralität und der Unabhängigkeit des Privatsektors und den Interessen der Regierungen zu wahren.

In einer öffentlichen Sitzung mit dem SAC wurden Gerrit Zalm viele Vorschläge und Meinungen dazu vorgetragen, wie die Treuhänder, der SAC und der IASB diesen und weiteren Herausforderungen gegenübertreten könnten. Vor dem Hintergrund der Überarbeitung der Strategie wiesen die Mitglieder des SAC darauf hin, dass der IASB demnächst einer bedeutenden Herausforderung gegenüber stehen würde: Wie würden die Vereinigten Staaten von Amerika auf den Übergang auf IFRS reagieren? Der der amerikanische Standardsetzer FASB beziehe seine Legitimation aus der Übertragung der Rechte, Standards zu verabschieden, von der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) auf eben den FASB. Die Verbindung zur SEC wäre eine bedeutende Herausforderung für die Treuhänder, während sie das von Gerrit Zalm genannte „empfindliche Gleichgewicht" zwischen den verschiedenen IFRS-Interessengruppen wahren.

All dies weist darauf hin, dass viel von der Zusammensetzung des vorgeschlagenen Überwachungsgremiums und dessen Fähigkeit, die Integrität, die Neutralität und die Autorität von IASC-Stiftung und IASB zu wahren, abhängt.

Diskussion über vier Agendaprojekte des IASB

Der SAC führte eine Reihe von Diskussionen mit den Stäben von IASB und FASB zu drei Projekten, bei denen demnächst ein Diskussionspapier veröffentlicht werden soll. Der Stab des FASB erörterte die vom FASB veröffentlichten vorläufigen Ansichten zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital und stellte die vorgeschlagenen Fragen vor, die in die Einladung zur Stellungnahme des IASB zu diesem Papier aufgenommen werden sollen. Ein Mitglied wies darauf hin, dass dieser Sachverhalt untrennbar mit andere Projekten des IASB verwoben sei, einschließlich Teilen des Rahmenkonzepts, Finanzinstrumenten, Versicherungen und Schulden (IAS 37).

Der Stab des IASB stellte eine Übersicht über die demnächst erscheinenden Diskussionspapiere zur Reduzierung der Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente und zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor.

Alle diese Papiere werden in der ersten Hälfte des Jahres 2008 erwartet, und diese Sitzung war die letzte Gelegenheit für den SAC, Ratschläge zu den Fragen, die die die verschiedenen Einladungen zur Stellungnahme aufgenommen werden sollen, zu erteilen.

Bezüglich des vorgeschlagenen IFRS für KMU gab der Stab des IASB einen Überblick über die Aktivitäten im Rahmen des Projekts seit Veröffentlichung des Entwurfs im Februar 2007. Der Stab stellt außerdem eine Liste der bedeutendsten Sachverhalte vor, die in den Stellungnahmen aufgebracht worden waren. Diese Themen bildeten die Grundlage zu einer ausführlichen Diskussion des SAC.

Überarbeitung der Verfassung 2008

Das Vorgehen bezüglich zweier Vorschläge – Einrichtung eines Überwachungsgremiums der IASCF und Erweiterung des IASB von 14 auf 16 Mitglieder – soll beschleunigt werden. Ein Dokument zur Stellungnahme soll im zweiten Quartal 2008 veröffentlicht werden. Sehen Sie hierzu auch unsere Nachricht vom 15. Februar 2008.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der SAC-Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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