Juli

Zwei Entwürfe von AFRAC-Stellungnahmen veröffentlicht

11.07.2008

AFRAC hat die folgenden zwei Entwürfe von AFRAC-Stellungnahmen zu öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht: Unternehmensrechtliche Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen (110 KB) Corporate Governance Bericht gemäß URÄG 2008 (59KB) .

AFRAC hat die folgenden zwei Entwürfe von AFRAC-Stellungnahmen zu öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht:

  1. Unternehmensrechtliche Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen (110 KB)
  2. Corporate Governance Bericht gemäß URÄG 2008 (59KB)

Der Entwurf Unternehmensrechtliche Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen trifft keine Aussagen zur ertragsteuerlichen Behandlung sowie Behandlung nach anderen Rechnungslegungsvorschriften (etwa IFRS). Maßnahmen zum Schutz und zur Sanierung der Umwelt haben in mehrfacher Sicht Bedeutung für Unternehmen. Der Stellenwert von betrieblichem Umweltmanagement und Umweltberichterstattung nimmt unverändert zu. Die Adressaten der Umweltberichterstattung benötigen Informationen darüber, wie sich umweltbezogene Risiken auf die Finanzlage des Unternehmens auswirken. Zweifelsfragen ergeben sich insbesondere bei der Bewertung von Umweltschutzrückstellungen. Die Klärung dieser Fragen ist aber nicht nur für diese spezifischen Rückstellungen relevant sondern grundsätzlich für langfristige Rückstellungen. Das AFRAC betont daher den sich daraus ergebenden weiteren Anwendungsbereich des Entwurfs.

Der neue § 243b UGB verpflichtet börsennotierte Aktiengesellschaften, jährlich einen Corporate Governance Bericht zu veröffentlichen. Der Entwurf Corporate Governance Bericht gemäß URÄG 2008 stellt eine Struktur für diesen Bericht dar. Diese Struktur geht davon aus, dass die Berichterstattung durch eine inländische Aktiengesellschaft erfolgt, die dem österreichischen Börsengesetz unterworfen ist. Weiterhin beruht der Entwurf darauf, dass sich die Aktiengesellschaft zu dem vom Arbeitskreis für Corporate Governance herausgegebenen österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) bekennt.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu beiden Entwürfen sind als pdf-Datei bis zum 15. September 2008 an office@afrac.at zu mailen.

Gemeinsame europäische Erklärung zur Finanzmarktkrise

11.07.2008

EFRAG, der Accounting Standards Board (ASB) von Großbritannien, der Conseil National de la Comptabilité (CNC) in Frankreich und der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) haben über die Finanzmarktkrise der letzten Monate diskutiert und eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht (in englischer Sprache, 65 KB).

Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:

Der ASB, der CNC, der DSR und EFRAG nehmen die Fragen sehr ernst, die vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Finanzmarktunruhen hinsichtlich der Finanzberichterstattung gestellt werden. Obwohl wir nicht der Meinung sind, dass (wie mancherorts behauptet wurde) die Finanzberichterstattung die Krise verursacht hat, glauben wir doch, dass es notwendig ist, dass eine umfassende Überprüfung der bestehende Anforderungen bezüglich der Finanzberichterstattung durchgeführt wird, um festzustellen, ob einige oder alle dieser Anforderungen die Probleme, die entstanden sind, intensiviert haben. Es ist auch wichtig, dass jegliche Schwachstellen, die in der Finanzberichterstattung identifiziert werden, adressiert werden und dass Verbesserungen Priorität eingeräumt wird.

Eine Reihe von Organen haben zu dieser Frage Untersuchungen ausgeführt und haben empfohlen, die folgenden Bereiche schwerpunktmäßig weiter zu untersuchen:

Das Konsolidierungsmodell, insbesondere im Zusammenhang mit Zweckgesellschaften.

Die Ausbuchung von Finanzinstrumenten und die Angaben zu nicht in der Bilanz angesetzten Finanzinstrumenten insbesondere zu solchen, die einem Ansatz in der Bilanz nahe kamen.

Die Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert und wie diese Anforderung insbesondere bei illiquiden Märkten anzuwenden sein soll.

Erläuterungen der angewandten Bewertung.

Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise hat der IASB begonnen, Arbeiten in all diesen Bereichen aufzunehmen und zeitnah abzuschließen. Man wird auch erwägen, ob vor dem Hintergrund der jüngsten Erfahrungen andere Verbesserungen an den IFRS angebracht sein könnten.

Wir teilen die Ansicht, dass in erster Linie der International Accounting Standards Board (IASB) die berufene Organisation ist, etwaigen Änderungs- oder Ergänzungsbedarf in Folge der Finanzmarktkrise zu adressieren. Wenn der IASB jedoch in der Lage sein soll, schnell und im Vertrauen auf die vorliegenden Daten und Erfahrungen zu reagieren, ist es wichtig, dass er zeitnah hochwertigen Rat von solchen Gremien wie uns erhält. Deshalb werden wir die Arbeit des IASB genau verfolgen und zeitnah Ratschläge und andere Stellungnahmen zur Verfügung stellen, um dem IASB zu helfen, seine Arbeit effektiv und schnell abzuschließen. Darüber hinaus werden wir weitere relevante Vorschläge zu Thema, die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung haben können, auswerten und dazu Stellung beziehen.

In dieser Situation erkennen wir, dass es für den IASB notwendig sein kann, sich einer veränderten Art der öffentlichen Konsultation zu bedienen, um seine Antwort zu entwickeln, und akzeptieren dies.

Mitschrift von der Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung – Überarbeitung der Satzung

11.07.2008

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, kamen am 8. und 9. Juli 2008 in Washington zusammen.

Die Sitzung am 8. Juli stand Beobachtern offen. Die Mitschrift des Teils der Diskussion, der die Überarbeitung der Satzung betraf, haben wir für Sie übersetzt, und Sie finden diese auf unserer IAS PLUS-Seite zur Überarbeitung der Satzung.

Erste sechs nationale Aktionspläne im Rahmen des Compliance-Programms des IFAC

10.07.2008

Vor vier Jahren hat der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) das sogenannte Compliance-Programm aufgelegt, innerhalb dessen die IFAC-Mitgliedsorganisationen bestärkt werden, die IFAC-Regelungen zu befolgen und zu verbreiten.

Nun hat der IFAC in seinem Bemühen, Rechnungslegungsorganisationen weltweit dazu zu bewegen, mit ihren Mitgliedern, den Aufsichtsbehörden, den Standardsetzern und anderen bedeutenden Interessengruppen zusammenzuarbeiten, um den Berufsstand zu stärken, ein wichtiges Zwischenziel erreicht. Das Compliance-Programm besteht aus drei Phasen:

Die IFAC-Mitgliedorganisation muss den regulatorischen und den Standardsetzungshintergrund ihres Landes einordnen.

Die IFAC-Mitgliedorganisation muss einordnen, inwieweit sie sich selbst der Konvergenz internationaler Standards verpflichtet und sich in die Einführung eines stabilen Rahmens zur Sicherstellung und Durchsetzung hochwertiger Prüfung wie in den Vorschriften des IFAC gefordert eingesetzt hat.

Es sollen Aktionsplänen entwickelt werden, um den Konvergenzprozess voranzutreiben und andere Vorschriften des IFAC zu erfüllen.

Das Compliance-Programm befindet sich jetzt in der dritten Phase, und kürzlich wurden auf der Internetseite des IFAC die Aktionspläne von IFAC-Mitgliedern aus sechs Ländern veröffentlicht. Die entsprechenden Länder sind Argentinien, Botswana, China, Kenia, Rumänien und Tschechien. Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Presseerklärung des IFAC.

Vorschläge des SEC-Beirats zur Finanzberichterstattung

10.07.2008

Der Beirat zur Verbesserung der Finanzberichterstattung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) wird am 11. Juli 2008 zusammenkommen, um einen Entwurf seines abschließenden Berichts zu erörtern.

Unten stellen wir Ihnen die fünf Hauptthemen und Beispiele bestimmter Vorschläge vor. Sie können sich den Berichtsentwurf in englischer Sprache herunterladen (Achtung! 11,2 MB). Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Beirats auf der Internetseite der SEC.

Beirat der SEC zur Verbesserung der Finanzberichterstattung Beispiele von Vorschlagsentwürfen

A. Verbesserung der Entscheidungsnützlichkeit der bei der SEC eingereichten Berichte

Zusammenfassende Darstellung am Anfang der Jahres- und Zwischenabschlüsse.

Der privatwirtschaftliche Sektor sollte Hauptleistungsindikatoren entwickeln (Key Performance Indicators, KPI) in Hinblick auf Geschäftstätigkeit und Branche, in denen die wichtige Aspekte der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens widergespiegelt werden, die so nicht dem Abschluss zu entnehmen sind oder nicht-finanzielle Maßnahmen sein mögen.

B. Verbesserung des Rechnungslegungsstandardsetzungsprozesses

Anerkennung der Vorrangigkeit der Perspektive der Investoren, da diese die Hauptadressaten von Abschlüssen sind, durch Erhöhung der Mitglieder aus diesem Bereich beim FASB und bei der FAF.

Der FASB sollte die Feldversuche/-befragungen bei vorgeschlagenen Standards ausweiten, die Überprüfung nach Einführung formalisieren und in regelmäßigen Abständen bestehende Standards überprüfen.

Einrichtung eines Forums zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Forum, FRF), um die Bemühungen des FASB mit der SEC, der PCAOB sowie den Anlegern, Prüfern und anderen Parteien zu koordinieren. Das FRF würde regelmäßig zusammenkommen, um die gegenwärtigen Anforderungen an das Berichtssystem zu analysieren, Prioritäten für Projekte zu setzen und zu erörtern, wie diese Projekte ausgeführt werden sollen.

C. Verbesserung der grundlegenden Struktur neuer Rechnungslegungsstandards

Rechnungslegungsstandards sollten so aufgebaut sein, dass ihre Zielsetzung und Prinzipien deutlich dargestellt werden. Es sollte eine einfache Sprache verwendet werden. Vermeidung detaillierter Vorschriften, quantitativ festgelegter Abgrenzungen (die ähnliche Sachverhalte oftmals in unterschiedlichem Licht erscheinen lassen und anfällig für Manipulationen sein können) sowie zahlreicher Ausnahmeregelungen.

Die SEC sollte empfehlen, dass der FASB bei der Veröffentlichung neuer Standards und Interpretationen, die die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts ausweiten, Vorsicht walten lässt, bis der FASB ein Bewertungsrahmenkonzept fertig stellt und die Infrastruktur für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts ausgebaut wird.

Da das derzeitige System gemischter Attribute aus Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert vermutlich fortbestehen wird, werden in dem Berichtentwurf die Bemühungen des FASB unterstützt, die Gewinn- und Verlustrechnung in zwei oder mehr Abschnitte zu unterteilen, die unter anderem den Anlegern helfen würden, Barmittelzuflüsse von nicht realisierten Änderungen im beizulegenden Zeitwert zu unterscheiden.

Aufgabe branchenspezifischer Leitlinien in der offiziellen Literatur.

Offiziell formulierte alternative Rechnungslegungsmethoden sollten nicht bestehen.

D. Darstellung verbindlicher Interpretationsleitlinien

Alle Interpretations- und Umsetzungsleitlinien von allgemeiner Bedeutung sollten von einem einzigen Standardsetzer veröffentlicht werden – dem FASB.

Die SEC sollte ihre bestehenden Rechnungslegungsleitlinien in ein Format bringen, das dem vom FASB verwendeten entspricht.

„Wenn es nicht innerhalb von wenigen Jahren zur Konvergenz von US-GAAP und IFRS kommt, sollten der FASB und die SEC erwägen, US-GAAP grundlegend neu zu überdenken.‟

E. Klarstellende Leitlinien zu Neudarstellungen und zu Ermessensentscheidungen

Die SEC und die PCAOB sollten Verlautbarungen zu ihren Vorgehensweisen veröffentlichen, um zu verdeutlichen, wie diese Aufsichtsbehörden die Angemessenheit von Ermessensentscheidungen bewerten.

IAESB-Papier zur Messung der fortwährenden beruflichen Weiterentwicklung

09.07.2008

Der International Accounting Education Standards Board (IAESB) hat ein Informationspapier veröffentlicht, mit dem er den Mitgliedsorganen von IFAC und Anderen bei der Entwicklung wirksamer Programme zur fortwährenden beruflichen Weiterentwicklung (Continuing Professional Development, CPD) für in der Rechnungslegung Tätige zur Seite stehen will.

In dem Papier, das den Titel Ansätze zur Messung der fortwährenden beruflichen Weiterentwicklung trägt, werden die Bausteine eines wirksamen CPD-Programms erläutert, derzeitige Maßnahmen von Rechnungslegungs- und anderen berufsständischen Organisationen untersucht und Ansätze zur Messung der Wirksamkeit eines Programm erörtert.

Ein grundlegendes Thema dieses Papiers ist die Erörterung von input- und outputbasierter CPD-Messung. Inputbasierte Messungen wurden unlängst von vielen berufsständischen Organisationen infrage gestellt. Diese Organisationen haben erkennt, dass die bloße Aufzeichnung der auf CPD verwendeten Stunden nicht notwendigerweise ein Indikator dafür ist, dass etwas erlernt wurde oder dass die CPD zu einer Veränderung im Tun führt. In einem Klima erhöhter Rechenschaftspflicht und des Drucks von außen wenden sich berufsständische Organisationen den outputbasierten Bewertungstechniken zu, die genau das messen können, was inputbasierte Bewertungen nicht können: die Wirkung von CPD auf professionelles Handeln der Praktiker.

Um gibt Widerstände hinsichtlich der Umsetzung outputbasierter Bewertung, die aus wahrgenommenen Kosten sowie dem Gefühl der Berufstätigen, überprüft zu werden, herrührt. Die Zielsetzung des Papier besteht darin herauszufinden, was berufsständische Organisationen im Hinblick auf CPD-Bewertungen derzeit tun und den Erfolg der verschiedenen Systemtypen zu verstehen. Das wird in eine begründete Analyse der Vor- und Nachteile input- und outputbasierter Bewertungssysteme münden. Wir haben herausgefunden, dass es bis zu einem völligen outputbasierten System vieler Schritte bedarf und dass erfolgreiche Outputmessungen nicht so weit weg sind, wie viele Organisationen des Berufsstands vermuten mögen.

Sie können das Papier kostenfrei von der IFAC-Website beziehen. Die zugehörige Pressemitteilung können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

ECOFIN-Erklärung zur Führung des IASB

09.07.2008

Der Rat für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) der Europäischen Union hat am 8. Juli 2008 in Brüssel getagt.

Unter anderem wurde die Unternehmensverfassung des IASB erörtert und eine Erklärung zur Führung des IASB verabschiedet (ECOFIN Conclusions on IASB Governance, in englischer Sprache, 130 KB). Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:

Der Rat verabschiedete die folgenden Erklärungen:

Der Rat begrüßt die Vorschläge, die in dieser Hinsicht von der IASC-Stiftung gemacht worden sind, und ist der Meinung, dass eine weitere Reform der Führung und der öffentlichen Rechenschaftspflicht der IASC-Stiftung und des IASB anhand der folgenden Schlüsselprinzipien erfolgen sollte:

Die Erfüllung der öffentlichen Rechenschaftspflicht der IASC-Stiftung sollte durch Einrichtung eines Überwachungsgremiums verbessert werden, das genügend Macht haben sollte, um die notwendige Überwachung der IASC-Stiftung zu leisten; es sollte zuerst sicherstellen, dass die Treuhänder ihrer Aufsichtsrolle gegenüber dem IASB ausreichend nachkommen, es sollte eine aktive Rolle in der Auswahl der Treuhänder spielen und die endgültige Auswahl genehmigen. Die Mitglieder des Überwachungsgremiums sollte die Möglichkeit haben, dem IASB Fragen des öffentlichen Interesses, einschließlich derjenigen, die sich auf Finanzstabilität- und -aufsicht beziehen, und Fragen der Gesamtstrategie zur Erörterung nahezulegen. Das Überwachungsgremium sollte also eng mit dem Vorsitzenden der Treuhänder zusammenarbeiten, dem im Rahmen der IASCF-Satzung die Verantwortung dafür übertragen werden sollte, sicherzustellen, dass allen Ansichten und Bedenken von Vertretern des öffentlichen Interesses von Seiten des IASB Rechnung getragen wird.

Das Überwachungsgremium sollte aus den entsprechenden Organen zusammengesetzt sein, die für das öffentliche Interesse bezüglich der Einführung und Übernahme von Rechnungslegungsstandards in ihren jeweiligen Rechtskreisen verantwortlich sind; dies schließt die internationalen Gremien ein, die die Organe vertreten, die für finanzielle Stabilität verantwortlich sind, ebenso wie Schlüsselorgane, die im Rahmen von Finanzstabilität tätig sind. Die Europäische Kommission wird Mechanismen vorschlagen, mit denen sichergestellt werden kann, dass im Gremium der koordinierte Standpunkt aller relevanten europäischen Institute und Gremien sowie der Mitgliedstaaten vertreten ist.

Der IASB muss eine größere Transparenz und Legitimität seiner Standardsetzungs- und Agendafestlegungsprozesse erreichen; insbesondere muss dies durch mehr systematische öffentliche Konsultation bezüglich des Arbeitsprogramms des IASB geschehen, einschließlich der Agenda für die Konvergenz zwischen IASB und FASB und weiterer Feldversuche. Die Effektivität des Standardbeirats sollte verbessert werden; die Rolle der Auswirkungsanalysen als verpflichtender Bestandteil des Konsultationsprozesses des IASB sollte formalisiert werden; und mögliche Änderungen an den Amtszeiten der IASB-Mitglieder sollten erwogen werden, einschließlich einer Beschränkung der Amtszeit des IASB-Vorsitzenden. Die Ansichten öffentlicher Organe, insbesondere solcher, die für Finanzstabilität und -aufsicht verantwortlich sind, sollten im Standardsetzungsprozess des IASB angemessen widergespiegelt werden.

Die Mitglieder des IASB als Ganzes sollten eine angemessen Balance von praktischer und fachlicher Erfahrung aufweisen sowie eine Streuung geographischer Erfahrungen, um zu der Entwicklung hochwertiger, weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards beizutragen. Die Rolle der EU als größter Anwenderkreis von IFRS sollte angemessen widergespiegelt werden.

Der Rat betont die Dringlichkeit der Verbesserung der Möglichkeiten der EU, zeitnah und konsistent zu der Erörterung internationaler Rechnungslegung beitragen zu können. Er begrüßt daher die Bemühungen, die Rolle der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu stärken, insbesondere in Bezug auf zeitnahen vorgelagerten Einfluss auf den Agendafestlegungsprozess des IASB. Die Vereinbarungen über die Führung von EFRAG sollten sicherstellen, dass alle europäischen Interessengruppen ausgewogen vertreten werden. EFRAG sollte effektive und transparente Verfahren einrichten, um sicherzustellen, dass die Beratungsgruppe im öffentlichen Interesse und auf eine Art und Weise agiert, die mit der europäischen Politik hinsichtlich der Finanzberichterstattung übereinstimmt. Der Rat begrüßt die jüngsten Fortschritte, die bei der Reform der Führungsstruktur von EFRAG in dieser Hinsicht erzielt worden sind.

Accounting Roundup – Rückblick zweites Quartal 2008

09.07.2008

Unsere US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die Ausgabe für das zweite Quartal 2008 ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (55 Seiten in englischer Sprache, 872 KB).

Diese Ausgabe enthält kurze Beschreibungen der Verlautbarungen, die Rechnungslegung, Finanzberichterstattung und Unternehmensführung betreffen und die im ersten Quartal 2008 von den Standardsetzern und Aufsichtsbehörden wie FASB, IASB, IFRIC, FASAB, GASB, EITF, SEC, PCAOB und AICPA verabschiedet wurden. Dieser Quartalrückblick besteht aus den Artikeln aus den Ausgaben von April und Mai2008, die, wenn nötig, entsprechend angepasst wurden, und neuen Artikeln für den Monat Juni. Daneben finden Sie in dem Newsletter Informationen über kommende Dbrief-Webcasts. Frühere Ausgaben finden Sie hier.

In dieser Ausgabe von Accounting Roundup werden die folgenden internationalen und IFRS-bezogenen Entwicklungen abgedeckt:

AICPA erkennt IASB als Standardsetzer an

IASB gibt jährliche Verbesserungen an den IFRS heraus

IASB und FASB geben zwei Dokumente zum Rahmenkonzept heraus

IASC-Stiftung veröffentlicht die IFRS-Taxonomie für 2008

IASB beruft Expertenrat für Finanzinstrumente

Überprüfung der Satzung der IASC-Stiftung

SEC beginnt erneute Untersuchung, wie regulierte Unternehmen berichten

09.07.2008

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat eine 'ehrgeizige Maßnahme' zur Untersuchung eingeleitet, wie sie Informationen von börsennotierten Unternehmen, Fonds, Händlern und anderen regulierten Unternehmen bezieht und wie sie diese Informationen für Anleger und Märkte verfügbar macht.

Sie nennen das Projekt die Angabeninitiative des 21. Jahrhunderts. In der ersten Phase der Untersuchung werden die Merkmale eines zukünftigen Systems von Angaben herausgearbeitet unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Technologie, der neuen Wege, mittels derer Anleger ihre Informationen beziehen, sowie jüngster Entwicklungen in der Art und Weise, wie Unternehmen ihre von der SEC verlangten Informationen zusammenstellen und berichten. Diese Phase wird bis Ende 2008 abgeschlossen sein. Daran anschließend wird ein beratender Ausschuss berufen werden, der die Fragen im Zuge eines öffentlichen und abgestimmten Prozesses eingehender erwägen wird. Die Pressemitteilung der SEC können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

Angabeninitiative des 21. Jahrhunderts

Bei der Untersuchung wird es sich um eine grundlegende Überdenkung finanzieller Angaben handeln. Das beginnt mit den grundlegenden Zwecken von Angaben aus der Sicht von Anlegern und Märkten. Die Studie zielt darauf ab, die Zielsetzungen eines idealen Systems von Angaben auf Architekturebene herauszuarbeiten. Maßgeblich für die Unternehmen wird die Feststellung sein, wie man die Möglichkeiten der heutigen Informationstechnologie mit den regulatorischen Zielen der SEC und den Bedürfnissen der Anleger integrieren kann.

Die Untersuchung wird eine Überprüfung aller bestehenden Formulare und Berichtsanforderungen der SEC beinhalten und auch der Frage nachgehen, auf welche Weise Informationen der Kommission übermittelt werden, wobei ein besonderer Fokus auf unnötigen Dopplungen besteht. Sie wird auch eine Erwägung verschiedener alternativer Ansätze zur Erlangung und Veröffentlichung von Angabeinformationen beinhalten. Zudem wird man in der Studie Wege untersuchen, dass aufsichtrechtliche Vorschriften zur Sammlung von Informationen so zugeschnitten werden, dass man die beste, gleichzeitige Verteilung von Finanz- und erläuternden Angaben an die Anleger erhält. Und schließlich soll in der Studie untersucht werden, wie sich öffentliche Angaben am besten in die von der SEC vorgeschlagene neue EDGAR-Architektur einbringen lassen, mit der Anleger Daten suchen, zusammenstellen und vergleichen können.

Neuer Leitfaden zu IFRS 5 in koreanischer Sprache

08.07.2008

Unsere koreanischen Kollegen haben einen 74-seitigen Leitfaden in koreanischer Sprache zu IFRS 5 'Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche' veröffentlicht.

Es handelt sich um eine Übersetzung des englischsprachigen Leitfadens. Sie können sich den Leitfaden zu IFRS 5 in koreanischer Sprache kostenfrei herunterladen (689 KB). Unsere neu angelegte Länderseite Korea bietet Ihnen weitere IFRS-Veröffentlichungen in koreanischer Sprache und Informationen über die Rechnungslegung in Korea allgemein.

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