Juni

Kommission verklagt Frankreich wegen Dienstleistungsfreiheit für Prüfungsgesellschaften

30.06.2008

Die Europäische Kommission hat beschlossen, beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen Frankreich zu erheben wegen der internationale Prüfungsgesellschaften betreffenden französischen Vorschriften über die Unabhängigkeit von Abschlussprüfern.

Nach Auffassung der Kommission wird die im EG-Vertrag verankerte Dienstleistungsfreiheit durch die Artikel 24 und 29 des französischen Abschlussprüferkodex aus dem Jahr 2005 in unzulässiger Weise beschränkt.

 

Die Artikel 24 und 29 (III, Absatz 2) des fraglichen Kodex betreffen prüfungsfremde Leistungen, die Mitglieder internationaler Prüfungsgesellschaften weltweit anbieten. Den genannten Bestimmungen zufolge ist die geforderte Unabhängigkeit eines Abschlussprüfers gefährdet, wenn für ein Unternehmen, das Mutter- oder Tochtergesellschaft einer in Frankreich geprüften Gesellschaft ist, in großem Umfang prüfungsfremde Leistungen erbracht werden. Da dies als unanfechtbar vorausgesetzt wird, haben Prüfer und ihre Gesellschaften keine Möglichkeit nachzuweisen, dass die Unabhängigkeit der Prüfung dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission (73 KB).

Neue IDW Rechnungslegungshinweise

30.06.2008

Nach Abstimmung mit dem Fachausschuss Recht (FAR) hat der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) am 13. Juni 2008 die folgenden IDW Rechnungslegungshinweise verabschiedet: .

Nach Abstimmung mit dem Fachausschuss Recht (FAR) hat der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) am 13. Juni 2008 die folgenden IDW Rechnungslegungshinweise verabschiedet:

IDW Rechnungslegungshinweis: Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren (IDW RH HFA 1.010)

IDW Rechnungslegungshinweis: Insolvenzspezifische Rechnungslegung im Insolvenzverfahren (IDW RH HFA 1.011)

IDW Rechnungslegungshinweis: Externe (handelsrechtliche) Rechnungslegung im Insolvenzverfahren (IDW RH HFA 1.012)

Ziel der drei Verlautbarungen ist eine zusammenfassende und systematisierte Darstellung der Anforderungen an die Rechnungslegung und Dokumentation der Vermögens- und Schuldenmasse in der Insolvenz, der Anforderungen an die insolvenzspezifische Rechnungslegung und der Anforderungen an die externe handelsrechtliche Rechnungslegung im Insolvenzverfahren. Adressaten der drei Verlautbarungen sind nicht nur Wirtschaftsprüfer, sondern auch andere am Insolvenzverfahren Beteiligte wie Schuldner, Insolvenzverwalter und Mitglieder des Gläubigerausschusses. Die Verlautbarungen werden in Kürze in den IDW Fachnachrichten und im Supplement 3/2008 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" veröffentlicht.

FEE veranstaltet öffentliche Diskussion zum IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen

30.06.2008

Der Europäischer Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) bietet am 7. Juli 2008 in Brüssel eine öffentliche Diskussion zur Rechnungslegung durch nicht börsennotierte Unternehmen in Europa mit dem Titel Wie sollte ein IFRS für KMU aus europäischer Sicht aussehen? an.

Grundlage der Erörterung werden Stellungnahmen, Forschungsergebnisse und andere Reaktionen aus Europa sowie die neuen Erkenntnisse sein, die sich aus den Feldversuchen zur Anwendung des Entwurfs eines IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen in Deutschland, Frankreich und Großbritannien ergeben haben.

Offizielle Einladung und Tagesordnung (in englischer Sprache, 58 KB)

IAS PLUS-Seite zum IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen

Wir haben den Zeitplan der Projekte auf der Agenda des IASB aktualisiert

30.06.2008

Wir haben unsere Seite zur Agenda des IASB und zum Zeitplan aktualisiert, um die Entscheidungen des Boards hinsichtlich des Arbeitsprogramms von der Junisitzung widerzuspiegeln.

In diesem Zeitplan ist die Veröffentlichung von 24 Dokumenten im Rahmen des Konsultationsprozesses und von 23 abschließenden Verlautbarungen vor 2011 vorgesehen; darunter finden sich

sechs Diskussionspapiere

18 Standardentwürfe

22 endgültige IFRS

ein endgültiges Leitliniendokument

Ernennungen durch den Senat bringen SEC wieder auf volle Mitgliederzahl

30.06.2008

Der Senat der Vereinigten Staaten hat drei Nominierungen als Mitglied der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) bestätigt.

Die SEC hatte seit Februar mit drei Mitgliedern gearbeitet: dem Vorsitzenden Christopher Cox und den Mitgliedern Paul Atkins und Kathleen Casey – alle drei sind Republikaner. Atkins Amtszeit endet Ende dieses Monats; Cox und Casey bleiben der SEC erhalten. Die neuen Mitglieder sind

Luis Aguilar, Partner in der Kanzlei McKenna Long & Aldridge (Demokrat)

Elisse Walter, Führungskraft von der Aufsichtsbehörde für die Finanzindustrie (Financial Industry Regulatory Authority, FINRA) (Demokratin)

Troy Paredes, Professor an der Washington University School of Law (Republikaner)

In der Presse war gemutmaßt worden, dass die SEC neben anderen Sachverhalten auch die Überlegung, ob die Verwendung von IFRS auch für inländische Unternehmen zulässig sein solle, aufgeschoben habe, bis die Vakanzen gefüllt seien.

EFRAG Update Juni 2008 erschienen

30.06.2008

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Juniausgabe 2008 des EFRAG Update veröffentlicht.

Die Zusammenfassung kann hier heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 327 KB).

Entwurf der EFRAG-Stellungnahme zu Eigen-/Fremdkapital

30.06.2008

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital veröffentlicht (in englischer Sprache, 109 KB).

In der Stellungnahme werden erhebliche Bedenken hinsichtlich des Diskussionspapiers angemeldet; die drei Hauptpunkte übersetzen wir nachfolgend für Sie:

Obwohl wir zustimmen, dass die drei Ansätze, die beschrieben werden, einige der Sachverhalte herausstreichen, die bei der Entwicklung eines Eigen-/Fremdkapitalklassifizierungssystems sorgfältig erwägt werden müssen, wird in dem Diskussionspapier nicht erörtert, zu welchem Zweck zwischen Eigen- und Fremdkapital unterschieden werden soll. Ohne eine solche Erörterung ist es schwer, die Kriterien zu identifizieren, die bei der Einschätzung, ob ein Ansatz besser ist als ein anderer, verwendet werden können. Im Diskussionspapier ist viel die Rede davon, dass der Klassifizierungsansatz einfach sein muss, und wir stimmen zu, dass Einfachheit ein wünschenswertes Merkmal ist. Sie kann jedoch kein Selbstzweck sein.

Wir sind der Meinung, dass es von äußerster Wichtigkeit ist, dass eine starke Verknüpfung zwischen diesem Projekt und den Arbeiten zu den Elementen des Abschlusses im Rahmen des Projekts zum Rahmenkonzept gewahrt wird. Dies scheint im Moment nicht der Fall zu sein. Wir sind sogar der Meinung, dass viele Argumente dafür sprechen, dass die meisten Sachverhalte erst auf konzeptioneller Ebene gelöst werden sollten, bevor man mit diesem Projekt fortfährt.

Wir sind der Meinung, dass es von äußerster Wichtigkeit ist, dass unabhängig davon, welcher Ansatz im Endeffekt gewählt wird, dieser sowohl für separate als auch für Konzernabschlüsse geeignet sein muss, ohne dass zusätzliche, willkürliche Regelungen notwendig sind. Dies ist nach den derzeitigen Formulierungen weder beim Ansatz nach der wesentlichen Eigentümerschaft noch beim Ansatz nach Eigentümerschaft und Erfüllung der Fall.

Kommentare zum Entwurf der Stellungnahme sind bis zum 5. September 2008 bei EFRAG einzureichen,

Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 10. und 11. Juli 2008

28.06.2008

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag und Freitag, den 10. und 11. Juli 2008, in den Räumen des IASB in London zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen.

Die Sitzung ist öffentlich und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung.

10. und 11. Juli 2008, London

Donnerstag, den 10. Juli 2008

Einführung

Erneute Erörterung eines Entwurfs zu IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung und IFRIC 11 Änderung an IFRS 2 – Anteilsbasierte Vergütungen im Konzern, die in bar erfüllt werden

D23 Sachdividenden an Eigentümer – erste erneute Erörterung

D24 Kundenbeiträge – erste erneute Erörterung

Freitag, den 11. Juli 2008

Überprüfung der in der Märzausgabe des IFRIC Update veröffentlichten vorläufigen Agendaentscheidungen

Anwendung der Effektivzinsmethode

Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen

Ansatz von Leasingaufwendungen im Rahmen von Mietleasingvereinbarungen

Bilanzierung nachlaufender Provisionen

Vom Eigenkapital abziehbare Transaktionskosten

Kosten im Zusammenhang mit der Befolgung von REACH

Administrativer Sitzungsteil

Stand der Arbeiten

Neue Ausgabe der Single Market News

27.06.2008

Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die Ausgabe für das zweite Quartal 2008 der englischsprachigen Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt.

Drei Beiträge betreffen Themen, auf die wir auch schon auf IAS PLUS hingewiesen haben:

die Stärkung der Finanzaufsichten in Europa,

die Haftungspflicht von Prüfungsgesellschaften sowie

Fortschritte bei der Konvergenz der Rechnungslegung zwischen Europa und Drittländern.

SEC kündigt Gesprächsrunde zu Fair-Value-Bilanzierungsstandards an

26.06.2008

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat für den 9. Juli 2008 eine Gesprächsrunde an ihrem Hauptsitz, 100 F Street, N.E., Washington, D.C., angekündigt, in der es um die Vorteile und mögliche Herausforderungen im Zusammenhang mit den bestehenden Bilanzierungs- und Prüfungsstandards bezüglich beizulegender Zeitwerte geht.

Der Leiter der Abteilung Rechnungslegung bei der SEC, Conrad Hewitt, sagte dazu:

"Diese Gesprächsrunde wird Anlegern, Erstellern, Prüfern, Regulatoren und anderen interessierten Parteien eine erstklassige Gelegenheit bieten, der Kommission und anderen Beobachtern Einsichten über die Nützlichkeit einer Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert im gegenwärtigen Marktumfeld zukommen zu lassen."

Zu der Gesprächsrunde sind alle o.g. Parteien eingeladen. Ferner werden Vertreter des Financial Accounting Standards Boards, des International Accounting Standards Boards sowie der US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Boards) als Beobachter teilnehmen. Die Gesprächsrunde wird in zwei Panels abgehalten werden. Während es im ersten Panel um die Sichtweise großer Finanzinstitutionen und die Bedürfnisse ihrer Nutzer geht, widmet sich das Panel der Sichtweise aller börsennotierten Unternehmen einschließlich der kleineren und den Anforderungen von deren Nutzern. Dabei sollen folgende Themenkomplexe angesprochen werden:

die Nützlichkeit einer Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert aus Sicht der Anleger

mögliche Effekte von Marktteilnehmern infolge der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert

Praxiserfahrungen und mögliche Herausforderungen bei der Anwendung der Fair-Value-Bilanzierungsstandards

Aspekte der gegenwärtig in Kraft befindlichen Standards, die verbessert werden könnten (sofern vorhanden)

Erfahrungen mit den Wirtschaftsprüfern hinsichtlich der Beratung bei der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert

Erfahrungen im Zusammenhang mit den vorstehenden Themenkomplexen können elektronisch oder postalisch an die SEC übermittelt werden. Details können Sie der englischsprachigen Pressemitteilung entnehmen.

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