Juni

Heads Up-Newsletter – Angabe bestimmter Eventualverbindlichkeiten

11.06.2008

Wir haben die Ausgabe des Heads Up-Newsletters vom 10. Juni 2008 eingestellt (in englischer Sprache, 117 KB), der von unseren US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird.

In dem Newsletter wird der kürzlich vom US-amerikanischen Standardsetzer FASB veröffentlichte Entwurf Disclosure of Certain Loss Contingencies, der eine Änderungen der bestehenden Regelungen FAS 5 und 141R darstellt, erläutert. Zweck des Entwurfs ist die Verbesserung der Angaben zu Eventualverbindlichkeiten (beispielsweise aus noch offenen oder drohenden Rechtsstreitigkeiten) einschließlich bei Unternehmenszusammenschlüssen übernommener Eventualverbindlichkeiten.

SEC ist Gastgeber einer internationalen Gesprächsrunde zu interaktiven Daten

10.06.2008

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) ist Gastgeber einer Internationalen Gesprächsrunde zu interaktiven Daten im Rahmen der Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen am 10. Juni 2008. Die Gesprächsrunde folgt der Herausgabe einer vorgeschlagenen Regelung, wonach alle bei der SEC registrierten Unternehmen ihre Daten im XBRL-Format einzureichen hätten (siehe dazu unsere Nachricht vom 16. Mai 2008). Hier können Sie die Pressemitteilung der SEC zu der Gesprächsrunde einsehen (in englischer Sprache). .

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) ist Gastgeber einer Internationalen Gesprächsrunde zu interaktiven Daten im Rahmen der Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen am 10. Juni 2008. Die Gesprächsrunde folgt der Herausgabe einer vorgeschlagenen Regelung, wonach alle bei der SEC registrierten Unternehmen ihre Daten im XBRL-Format einzureichen hätten (siehe dazu unsere Nachricht vom 16. Mai 2008). Hier können Sie die Pressemitteilung der SEC zu der Gesprächsrunde einsehen (in englischer Sprache).

Heads Up-Newsletter – Konsolidierung und Equity-Methode bei gemeinnützigen Organisationen

10.06.2008

Wir haben die Ausgabe des Heads Up-Newsletters vom 5. Juni 2008 eingestellt (in englischer Sprache, 126 KB), der von unseren US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird.

In dem Newsletter werden die übergreifenden Änderungen an verschiedenen Standpunkten des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) und Verlautbarungen zum Standpunkt des FASB (Statement of Position, SOP) hinsichtlicht Leitlinien zur Konsolidierung und zur Anwendung der Equity-Methode, die für gemeinnützige Organisationen gelten, erläutert.

FEI gründet eine Verbindung der IFRS-Anwender in den USA

10.06.2008

Das US-amerikanische Institut Financial Executives International (FEI) hat eine neue nationale Verbindung eingerichtet, den Runden Tisch der Unternehmen zur internationalen Rechnungslegung (Corporate Roundtable on International Financial Reporting, CRIFR), um Unternehmen aller Größen und Finanzierungsarten eine Plattform zur Diskussion sämtlicher Geschäftssachverhalte im Zusammenhang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) durch US-amerikanische Unternehmen zu bieten.

Das Ziel von CRIFR wird darin bestehen, einen Dialog zu einer großen Bandbreite von Themen rund um die IFRS zu ermöglichen, darunter Umsetzungs- und Übergangssachverhalte im Hinblick auf Systemanforderungen, Schulungen, Standardsetzung und Berichterstattung. Die Pressemitteilung von FEI können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

Direktor der SEC äußert sich zu US-Unternehmen und IFRS

09.06.2008

John W. White, Direktor der Abteilung Unternehmensfinanzierung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) sprach am 5. Juni 2008 auf der Konferenz zu globaler Konvergenz der Finanzberichterstattung des US-amerikanischen Instituts Financial Executives International (FEI) zum Thema IFRS und US-amerikanische Unternehmen: Was vor uns liegt (IFRS and US Companies: A Look Ahead).

In seiner Rede legte White den Schwerpunkt auf Auswirkungen einer Anwendung der IFRS durch US-amerikanische Unternehmen auf methodischer Ebene. Lesen Sie die vollständige Rede, aus der wir nachfolgend übersetzen, in englischer Sprache. Abschließend sagte White: „Ich bin wirklich der Meinung, dass im Endeffekt US-Emittenten IFRS anwenden werden; es ist Zeit, dass wir uns in diese Richtung bewegen. Die SEC kann jetzt Führungsstärke zeigen, indem sie plant, wie wir zu diesem Ergebnis kommen, was wiederum US-Emittenten größere Klarheit in diesem Bereich bringen kann.‟

Ich glaube, es gibt eine Reihe methodischer Fragen, die öffentlich erörtert und erfragt werden sollten. Unter den interessantesten Fragen sind die folgenden:

Sollte es US-Emittenten gestattet sein, ihre Abschlüsse nach IFRS zu erstellen, wenn sie diese bei der SEC einreichen?

Sollte es US-Emittenten vorgeschrieben sein, ihre Abschlüsse nach IFRS zu erstellen?

Für beide obigen Fragen:

Sollte es nur einer Untergruppe von US-Unternehmen gestattet oder vorgeschrieben sein, IFRS anzuwenden, oder sollte ein jeglicher Schritt hin zu IFRS allen Unternehmen gestattet oder vorgeschrieben sein?

Wenn gewünscht wird, dass vorerst nur eine Untergruppe IFRS anwendet, wie sollte diese Untergruppe definiert sein?

Welcher Zeitrahmen und welche Übergangsvorschriften sollten für die Gestattung oder die Vorschrift der Anwendung von IFRS durch US-Unternehmen gelten?

Und, lassen Sie uns das nicht vergessen, was sollte die Rolle der SEC bei der Beantwortung dieser Fragen sein?

Und allgemeiner gedacht ist dies auch eine angemessene Frage, die man stellen sollte: Warum erwägt die SEC überhaupt, die Anwendung von IFRS durch US-Unternehmen zuzulassen oder gar vorzuschreiben?

EU-Kommission gibt Empfehlung zur Beschränkung der Abschlussprüferhaftung ab

09.06.2008

Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung zur Beschränkung der zivilrechtlichen Haftung von Abschlussprüfern abgegeben.

Hauptziel ist es, das Entstehen alternativer Prüfungsgesellschaften auf einem wettbewerbsorientierten Markt zu fördern. Die Empfehlung ist die Reaktion auf die steigende Zahl von Prozessen und den mangelnden Versicherungsschutz in dieser Branche. Sie will die europäischen Kapitalmärkte schützen, indem sichergestellt wird, dass für Abschlussprüfungen von börsennotierten EU-Unternehmen auch weiterhin Prüfungsgesellschaften zur Verfügung stehen. Die Empfehlung lässt den Mitgliedstaaten die Wahl, auf welche Weise sie die Haftung beschränken wollen, und führt verschiedene Grundsätze ein, die sicherstellen sollen, dass die Haftungsbeschränkung den Abschlussprüfern ebenso gerecht wird wie den geprüften Unternehmen, Anlegern und sonstigen Betroffenen. Hintergrund der Initiative ist der mit der Abschlussprüfungsrichtlinie von 2006 erteilte Auftrag an die Kommission, eine Beschränkung der finanziellen Haftung zu prüfen und soweit erforderlich Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zu richten. Dazu Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Charlie McCreevy:

Nach eingehenden Untersuchungen und ausführlichen Konsultationen sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die Kombination aus unbeschränkter Haftung und unzureichendem Versicherungsschutz nicht mehr hingenommen werden kann, denn sie kann für unsere Kapitalmärkte und international tätige Abschlussprüfer zu einem großen Problem werden. Die derzeitigen Bedingungen halten nicht nur neue Akteure vom Eintritt in den internationalen Abschlussprüfungsmarkt ab, sondern stellen auch für die bestehenden Firmen eine Gefahr dar. Angesichts der hohen Konzentration und der geringen Auswahl an Prüfungsgesellschaften könnte dies nachteilige Folgen für die europäischen Kapitalmärkte haben.

In der Empfehlung werden beispielhaft drei Methoden der Haftungsbeschränkung vorgeschlagen, doch können auch andere, gleichwertige Verfahren eingesetzt werden. Die Mitgliedstaaten sollten sich für die Methode entscheiden, die am besten mit ihren jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen übereinstimmt. Mit der Empfehlung werden außerdem einige zentrale Grundsätze eingeführt, die die Mitgliedstaaten bei der Wahl einer Haftungsbeschränkung befolgen sollten:

Die Haftungsbeschränkung sollte nicht bei vorsätzlichem Fehlverhalten des Abschlussprüfers gelten,

die Haftungsbeschränkung muss sich auch auf Dritte erstrecken, um die gewünschte Wirkung zu entfalten,

Geschädigte haben das Recht auf eine angemessene Entschädigung.

Die Empfehlung ist abrufbar unter: http://ec.europa.eu/internal_market/auditing/liability/index_de.htm.

IASB@AFRAC 2008 – Veranstaltung am 10. November 2008

09.06.2008

Die IASB@AFRAC 2008 wird am Montag, den 10. November 2008, von 9.00 bis 14.00 Uhr in Wien stattfinden.

Die fachliche Leitung liegt bei Prof. Dr. Alfred Wagenhofer vom AFRAC, der Impulsvortrag wird von Philippe Danjou vom IASB gehalten. IASB-Mitglied Philippe Danjou, MBA (HEC Business School), war zuvor Direktor der Accounting Division in der französischen Börsenaufsicht "Autorité des Marchés Financiers" (AMF). Philippe Danjou wird aktuelle Entwicklungen der internationalen Rechnungslegung ansprechen. Im Anschluss daran findet eine Diskussion in zwei Workshops statt, die einerseits von einem Senior Staff Member des IASB und andererseits von Philippe Danjou geleitet werden. Die genauen Themen der Workshops werden im Vorfeld der Veranstaltung ausgewählt und bekannt gegeben. Wir werden Sie auf IAS PLUS darauf hinweisen, wenn Sie sich beim AFRAC für diese Veranstaltung anmelden können.

EFRAG nimmt Stellung zu IFRIC D23

09.06.2008

Mit Schreiben vom 6. Juni 2008 hat die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Stellung zum Interpretationsentwurf IFRIC D23 Sachausschüttungen an Eigentümer genommen.

In der Stellungnahme (in englischer Sprache, 57 KB) wird die Zustimmung von EFRAG zum Ausdruck gebracht, dass in den IFRS Leitlinien für die Bilanzierung von Sachleistungen an Eigentümer fehlen. Zum Interpretationsentwurf werden im Wesentlichen zwei Anmerkungen gemacht:

Wenn bestehende IFRS geändert werden, um zu ermöglichen, dass Sachleistungen an Eigentümer zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wäre es laut EFRAG angemessen, mit der Interpretation den Unternehmen vorzuschreiben, die entstehenden Schulden anhand der Bewertungsvorschriften aus IAS 37 zu bewerten. Werden jedoch keine bestehenden IFRS in dieser Art und Weise geändert, wäre diese Vorschrift nicht angemessen, und EFRAG schlägt stattdessen vor, dass die Schulden in Abhängigkeit des Buchwerts der entsprechenden Vermögenswerte bewertet werden.

In Bezug auf die Neubewertung der Schulden argumentiert EFRAG im Wesentlichen analog.

Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

08.06.2008

Unsere kanadischen Kollegen haben die fünfte Ausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben, mit dem sie einen Einblick geben, wo wir derzeit im Hinblick auf IFRS stehen – sowohl in Kanada als auch innerhalb von Deloitte.

Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören Angaben über die erwarteten Auswirkungen infolge der erstmaligen Anwendung der IFRS, steuerliche Überlegungen bei der Anwendung der IFRS sowie die Auswirkungen auf die Branche der Finanzinstitute. Wie immer wird der aktuelle Stand der Entwicklung bei den IFRS wiedergegeben. Der Countdown-Newsletter wird in zwei Sprachen veröffentlicht:

Countdown-Newsletter in englischer Sprache (444 KB)

Countdown-Newsletter in französischer Sprache (442 KB)

Weitere Informationen zur Rechnungslegung in Kanada finden Sie auf unserer neu angelegten Länderseite Kanada.

IESBA gibt zwei Ethikvorschläge erneut heraus

07.06.2008

Der International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat einen Entwurf mit Vorschlägen für die Stärkung der Unabhängigskeitsanforderungen, die im Ethikcode für berufsständische Wirtschaftprüfer von IFAC enthalten sind, erneut herausgegeben.

Der erneut herausgegebene Entwurf enthält zwei Kernvorschläge:

Nach dem ersten Vorschlag würde unabhängigen Prüfern verboten, interne Revisionsdienstleistungen im Zusammenhang mit internen Kontrollen, Finanzsystemen oder Abschlüssen für einen Mandanten zu leisten, wenn der Mandant ein Unternehmen von öffentlichem Interesse ist.

Nach dem zweiten Vorschlag ist vorgesehen, dass eine jährliche Durchsicht von einem Prüfer vor oder nach der Freigabe durchgeführt wird, der nicht der Wirtschaftprüfungsgesellschaft angehört, wenn der Umsatz eines börsennotierten Mandanten 15 Prozent des gesamten Umsatzes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über zwei aufeinander folgende Jahre ausmacht.

Die Frist für Stellungnahmen läuft am 31. August 2008 ab. Die Pressemitteilung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 43 KB).

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