März

Aus dem Financial Director – „Sterne sehen, Streifen ändern‟

31.03.2008

„Früher war es für die amerikanischen Behörden ein Gräuel, jetzt können US-amerikanische Unternehmen davon ausgehen, dass sie IFRS anwenden dürfen.

So werden IFRS wirklich ein weltweit gültiger Satz von Standards." So lautet der Untertitel zu einem Artikel, der in der Ausgabe vom 26. März 2008 im britischen Financial Director erschien. Im Artikel werden eine Reihe von Sachverhalten rund um die Anwendung von IFRS durch US-amerikanische Unternehmen erörtert. Folgen Sie dieser Verknüpfung auf den Artikel auf der Internetseite des Financial Director. Isobel Sharp, Partnerin bei Deloitte Großbritannien und Präsidentin des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Schottland, wird darin zitiert:

Einer der schwierigsten Punkte des britischen Übergangs auf IFRS war, dass viele internationale Standards in den Jahren zwischen 2001 und 2005 verbessert wurden. Bis zu einem relativ späten Zeitpunkt innerhalb des Prozesses gab es keinen etablierten Satz von Standards. Erschwert wurde die Situation durch die Länge der Zeit, die Europa brauchte, um die verbesserten IFRS zu übernehmen. In dieser Situation umzustellen war in etwa so, als ob man versuche, auf bewegliche Ziele zu schießen. Aber jetzt sind die Bemühungen des IASB nicht länger mit Schrotflintenschüssen in die generelle Richtung vieler Standards gleichzeitig zu vergleichen, jetzt werden ganz bestimmte Schlüsselbereiche wie Leasinggeschäfte oder Eigen- und Fremdkapital quasi wie mit einem Zielfernrohr ganz gezielt angegangen. Daher wird es hoffentlich für zukünftige Umsteller auf IFRS leichter sein, das Ziel anzuvisieren...

Wir müssen von der Denkweise Abstand gewinnen, dass die Anwendung von IFRS bedeutet, dass es nur einen Weg geben kann, Dinge zu tun, und dass jegliche Abweichung gleichbedeutend mit einem Versagen des Systems sei. US-amerikanische Ersteller und Prüfer sind daran gewöhnt, tausende Seiten von begleitenden Leitlinien zu haben, viele davon auf branchenspezifischer Basis erstellt. Es liegt an Großbritannien und anderen, dafür zu sorgen, dass sich nicht übermäßig viele Regeln einschleichen, aber Abweichungen in vernünftigem Rahmen sollten einfach hingenommen werden.

Bleiben Sie on-line am Ball – Neueste Informationen zu IFRS und UK-GAAP

31.03.2008

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in London sendet eine Serie von einstündigen, internetbasierten Informationssendungen zum neuesten Stand der Rechnungslegung mit dem Titel Stay Tuned Online IFRS and UK GAAP Update.

Diese sollen an Finanzinformationen interessierten Gruppen helfen, bei IFRS und anderen Rechnungslegungssachverhalten auf dem neuesten Informationsstand zu bleiben. Jede Sendung dauert nicht länger als eine Stunde. Die Sitzungen werden dreimal im Jahr abgehalten – jeweils Ende März, Juli und November. Wir beabsichtigen, die Aufzeichnung jeder dieser Sitzungen auf IAS Plus über einen Zeitraum von mindesten vier Monaten nach Ausstrahlungsdatum zur Verfügung zu stellen. Die zweite Sendung dieser Reihe wurde am Donnerstag, den 27. März 2008 ausgestrahlt.

In der Ausgabe vom 27. März 2008 von Stay Tuned Online IFRS and UK GAAP Update wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:

die neue Fassung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und die Änderungen an IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS,

die Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung,

die Änderungen an IAS 32 hinsichtlich kündbarer Finanzinstrumente und bei Kündigung entstehender Verpflichtungen,

die Deloitte-Studie zur Zwischenberichterstattung nach den Angabe- und Transparenzrichtlinien und IAS 34: Nur die halbe Geschichte (Half a Story).

Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier. Es ist eine permanente Verknüpfung auf die Sendungen auf der englischsprachigen Seite von IAS Plus eingerichtet.

Verordnung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde

28.03.2008

Mit Datum vom 26. März 2008 ist die Aufsichtsverordnung der Revisionsaufsichtsbehörde (ASV-RAB) in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts erschienen.

Diese gilt für Revisionsunternehmen (Prüfungsgesellschaften), die Revisionsdienstleistungen für Publikumsgesellschaften (Aktiengesellschaften) erbringen und unter der Aufsicht der RAB stehen, sowie für Revisionsunternehmen, die sich freiwillig der Aufsicht durch die RAB unterstellt haben. Bezüglich der anzuwendenden Prüfungsstandards heißt es in der Verordnung:

Art. 2 Schweizer Prüfungsstandards

Jahres- und Konzernrechnungen, die nach den Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) oder nach den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) erstellt wurden, müssen in Übereinstimmung mit den von der Aufsichtsbehörde anerkannten Prüfungsstandards der Schweizer Treuhandkammer (Schweizer Prüfungsstandards) geprüft werden.

Art. 3 Ausländische Prüfungsstandards

1 Jahres- und Konzernrechnungen, die nach ausländischen Rechnungslegungsstandards erstellt wurden, müssen in Übereinstimmung mit den von der Aufsichtsbehörde anerkannten Prüfungsstandards des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) geprüft werden.

2 Die Aufsichtsbehörde kann weitere gleichwertige Prüfungsstandards anerkennen.

3 Jahres- und Konzernrechnungen von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz, die nach ausländischen Rechnungslegungsstandards erstellt und nach ausländischen Prüfungsstandards geprüft wurden, müssen zusätzlich nach den Schweizer Prüfungsstandards geprüft werden.

Die Verordnung (477 KB) tritt per 1. April 2008 in Kraft.

14. Öffentliche Sitzung des DSR

28.03.2008

Im Auftrag der Präsidentin des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) sind alle interessierten Personen zur 14. Öffentlichen Sitzung des DSR für Montag, den 05. Mai 2007, 13.00 Uhr (ca.

½ Std.), in die Geschäftsstelle des DRSC e. V. Zimmerstr. 30, 10969 Berlin, eingeladen (Anmeldung unter bahrmann@drsc.de). Personen, die sich nicht spätestens bis Montag, den 28. April 2008 anmelden, können nur zugelassen werden, wenn das Platzangebot ausreicht.

Es ist die folgende Tagesordnung vorgesehen:

Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen

28.03.2008

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe März 2008 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 288 KB).

Global Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie hier (in englischer Sprache).

Tagesordnung für die Sitzung der Arbeitsgruppe zu KMU

27.03.2008

Die Arbeitsgruppe des IASB zu kleinen und mittelgroßen Unternehmen wird am Donnerstag und Freitag, den 10. und 11. April 2008 im The Grange Holborn Hotel (Orion Suite), 50 - 60 Southampton Row, London WC1B 4AR zu einer Sitzung zusammenkommen.

Die Tagesordnung für diese Sitzung finden Sie nachfolgend. Weitere Informationen über dieses Projekt finden sie auf unserer Projektseite zu KMU.

Tagesordnung – Sitzung der IASB-Arbeitsgruppe zu KMU

Donnerstag, 10. April, 9:00h-17:30h

Einführende Bemerkungen

Vorstellung neuer Mitglieder der Arbeitsgruppe

Kurzer Überblick über die Ereignisse seit der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe

Zielsetzung dieser Sitzung der Arbeitsgruppe

Erörterung von Sachverhalten, die in den Stellungnahmen aufgebracht wurden oder in den Feldversuchen zu Tage traten (ausschließlich des Bedarfs an zusätzlichen Leitlinien und Angaben)

Freitag, 11. April, 9:00h-16:00h

Fortsetzung der Erörterung des vorigen Tages (wenn notwendig)

Angemessenheit der Leitlinien

Angaben

Übungsmaterialien der IASC-Stiftung zum IFRS für KMU

Bleiben Sie on-line am Ball — Neueste Informationen zu IFRS und UK-GAAP

27.03.2008

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in London sendet eine Serie von einstündigen, internetbasierten Informationssendungen zum neuesten Stand der Rechnungslegung mit dem Titel Stay Tuned Online IFRS and UK GAAP Update.

Diese sollen an Finanzinformationen interessierten Gruppen helfen, bei IFRS und anderen Rechnungslegungssachverhalten auf dem neuesten Informationsstand zu bleiben. Jede Sendung dauert nicht länger als eine Stunde. Die Sitzungen werden dreimal im Jahr abgehalten — etwa jeweils Ende März, Juli und November. Wir beabsichtigen, die Aufzeichnung jeder dieser Sitzungen auf IAS Plus über einen Zeitraum von mindesten vier Monaten nach Ausstrahlungsdatum zur Verfügung zu stellen. In der Ausgabe vom 26. März 2009 von Stay Tuned Online IFRS and UK GAAP Update wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:

jüngste Entwicklungen bei den IFRS

drei aktuelle Projekte: Konsolidierung, Erlöserfassung, Leasingverhältnisse

IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer

IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden

Unternehmensfortführung und Liquiditätsrisiko

Entwicklungen im Vereinigten Königreich

Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier. Es ist eine permanente Verknüpfung auf die Sendungen auf unserer Länderseite Großbritannien eingerichtet.

Diskussionspapier zu Leistungen an Arbeitnehmer

27.03.2008

Der IASB hat ein Diskussionspapier zu Vorläufigen Ansichten zu Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Das Diskussionspapier stellt einen ersten Schritt in einem umfassenden Projekt zur Bilanzierung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. Dieser Schritt ist im Umfang auf die folgenden Sachverhalte beschränkt:

Aufschiebung der Erfassung einiger Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Plänen (derzeit werden in IAS 19 verschiedene Möglichkeiten für die Aufschiebung der Erfassung zugelassen),

Darstellung von leistungsorientierten Schulden,

Bilanzierung von Zusagen, die auf Beiträgen und einer zugesagten Rendite basieren,

Bilanzierung von Leistungszusagen mit einem „das höhere von"-Wahlrecht

Das Diskussionspapier widmet sich daher einer Verbesserung von IAS 19. Auf längere Sicht beabsichtigt der IASB, gemeinsam mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB einen gemeinsamen Standard zu Leistungszusagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu entwickeln. Weil der Abschluss eines solchen Projekts mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird, kam der Board zu dem Schluss, dass kurzfristige Verbesserungen notwendig seien, um den Adressaten bessere Informationen zu Verpflichtungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung zu stellen. Der Board beabsichtigt, die Stellungnahmen zu diesem Papier auszuwerten, seine vorläufigen Ansichten zu überarbeiten oder zu bestätigen und dann einen Entwurf von Änderungen an IAS 19 zu entwickeln, der wieder zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben werden wird.

Die vorläufigen Ansichten des Boards schließen die folgenden ein:

Erfassung aller Veränderungen in der Bewertung des Planvermögens und der Verpflichtungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Abschluss der Periode, in der sie auftreten. Das bedeutet unter anderem den Wegfall der Möglichkeit einer aufgeschobenen Erfassung von Gewinnen und Verlusten in leistungsorientierten Plänen.

Klassifizierung von Leistungszusagen in die Kategorien leistungsorientierte Zusagen und beitragsbasierte Zusagen.

Bewertung von beitragsbasierten Zusagen (die Cash-Balance-Pläne einschließen) wie folgt:

Die Bewertung der Schuld eines Unternehmens aus einer beitragsbasierten Zusage sollte aus der gegenwärtigen besten Schätzung, erwartungsfreien wahrscheinlichkeitsgewichteten Beträgen und beobachtbaren Marktwerten bestehen, wenn diese zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollte das Unternehmen von der Annahme ausgehen, dass sich die Leistungszusage nicht verändert. Der IASB ist der Meinung, dass das Bewertungsattribut beizulegender Zeitwert unter der Annahme, dass sich die Leistungszusage nicht verändert diesen Ansatz am besten ausdrückt.

Erfassung verfallbaren nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands in der Periode einer Planänderung.

Erfassung von sowohl verfallbaren als auch unverfallbaren beitragsbasierten Leistungszusagen als Schuld.

Zuweisung der im Rahmen einer beitragsbasierten Zusage erdienten Leistungen auf Dienstzeitperioden nach der Planformel.

Der Board äußert keine vorläufige Ansicht zur Darstellung der Komponenten von Aufwendungen aus Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im vollständigen Einkommen (innerhalb oder außerhalb der Gewinne und Verluste). Vielmehr werden verschiedene Möglichkeiten erörtert und Stellungnahmen erbeten.

Das Diskussionspapier ist wie folgt aufgebaut:

Zusammenfassung der vorläufigen Ansichten

Einladung zur Stellungnahme

Kapitel 1: Einleitung

Kapitel 2: Aufgeschobene Erfassung von Änderungen in der Schuld für leistungsorientierte Zusagen

Kapitel 3: Ansätze für die Darstellung von leistungsorientierten Zusagen

Kapitel 4: Einführung in beitragsbasierte Zusagen

Kapitel 5: Definitionen

Kapitel 6: Fragen der Erfassung in Bezug auf beitragsbasierte Zusagen

Kapitel 7: Bewertung von beitragsbasierten Zusagen – Kernsachverhalte

Kapitel 8: Bewertung von Leistungen nach der Ansammelphase

Kapitel 9: Aufgliederung, Darstellung und Angaben von beitragsbasierten Zusagen

Kapitel 10: Leistungszusagen mit einem „das höhere von"-Wahlrecht

Anhang A: Klassifizierung von Leistungszusagen

Anhang B: Vergleich einer Zusage mit einer festgelegten Rendite von 0% und einer Zusage auf Basis eines Karrieredurchschnitts

Anhang C: Vergleich der vorläufigen Ansichten des Boards zu beitragsbasierten Zusagen mit den bestehenden Anforderungen in IAS 19

Das Diskussionspapier wird vom IASB herausgegeben. Der US-amerikanische Standardsetzer FASB erwägt jedoch ebenfalls, das Papier zur Stellungnahme durch seine Anwender zu veröffentlichen. Derzeit ist das Diskussionspapier nur für Abonnenten der eIFRS auf der Internetseite des IASB zugänglich. Öffentlich zugänglich wird es am dem 7. April 2008 sein. Die Kommentierungsfristendet am 26. September 2008. Laden Sie sich die Pressemitteilung des IASB herunter (in englischer Sprache, 54 KB). Das Ziel des IASB ist es, bis 2011 einen überarbeiteten IAS 19 herauszugeben.

Neuer Deloitte-Ratgeber zu IFRS 5

26.03.2008

Unsere Kollegen vom IFRS Global Office von Deloitte haben einen Ratgeber zu IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltenen langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche (Guide to IFRS 5 Assets Held for Sale and Discontinued Operations, 76 Seiten in englischer Sprache, Stand März 2008, 813 KB).

Seit IFRS 5 im Jahr 2004 herausgegeben wurde, haben sich verschiedene Fragen bezüglich der praktischen Anwendung ergeben – insbesondere da die Leitlinien im Standard nicht immer eindeutig hinsichtlich der Fragen sind, wie bestimmte Geschäftsvorfälle bilanziert werden sollen und wie die Bestimmungen in IFRS 5 mit denen in anderen Standards interagieren. Dieser Ratgeber stellt detaillierte Zusammenfassungen und Erläuterungen der Bestimmungen in IFRS 5 zur Verfügung. Darüber hinaus bietet er zusätzliche Leitlinien und Beispiele, die auf der Erfahrung von Deloitte mit dem Standard basieren. Der Ratgeber fasst die neuesten Erkenntnisse zu IFRS und die aktuelle Literatur zusammen – einschließlich der zu Sachverhalten wie Teilveräußerungen von Tochterunternehmen und die Auswirkung von Angabeerfordernisse anderer Standards. In den Anhängen finden sich ein Vergleich mit den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen und eine Darstellungs- und Angabencheckliste zu IFRS 5. Sehen Sie auch weitere englischsprachige und deutschsprachige Publikationen von Deloitte.

IFAC-Handbuch zu Prüfung, Beratung und ethischen Grundsätzen 2008

25.03.2008

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat das Handbuch der internationalen Vorschriften zu Prüfung, Beratung und ethischen Grundsätzen für das Jahr 2008 (2008 Handbook of International Auditing, Assurance, and Ethics Pronouncements) herausgegeben.

Das Handbuch kann im PDF-Format kostenfrei von der IFAC-Website heruntergeladen, die Druckfassung für US$ 150 käuflich erworben werden. Das Handbuch enthält alle Verlautbarungen zu Prüfungs-, Durchsichts-, anderweitige Beratungs- und damit in Zusammenhang stehende Leistungen, die vom IAASB bis zum 1. Januar 2008 herausgegeben wurden. Es enthält zudem den IFAC-Kodex ethischer Grundsätze für berufsständische Rechnungsleger, der vom International Ethics Standards Board for Accountants herausgegeben wurde, sowie neue Begriffsabgrenzungen für 'Unternehmen', 'Netzwerk' und 'Netzwerkunternehmen'. Klicken Sie hier für eine Ansicht der englischsprachigen IFAC-Pressemitteilung.

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