AFRAC-Stellungnahmen zur Bilanzierung von Zuschüssen im öffentlichen Sektor

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07.03.2008

Das österreichische Rechnungslegungskomitee (Austrian Financial Reporting and Auditing Auditing Committee, AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme zur Bilanzierung von Zuschüssen bei Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor (95 KB) zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Zur Motivation von Kommentaren zur Bilanzierung im öffentlichen Sektor heißt es in der Stellungnahme wie folgt:

In den vergangenen Jahren wurden Betriebe und Organisationseinheiten der öffentlichen Verwaltung vermehrt in eigenständige Rechtskörper, sei es in Kapitalgesellschaften des Privatrechts oder in eigenständige Anstalten und Stiftungen ausgegliedert.

International ist der Trend festzustellen, auch das Rechungswesen der öffentlichen Verwaltung selbst auf die doppelte Buchführung umzustellen. Vorschläge zur Gestaltung der Rechnungslegung der öffentlichen Verwaltung und deren Einheiten (sog. „Public Sector Entities‟) wurden durch den International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) der IFAC mit den International Public Sector Accounting Standards (IPSASs) veröffentlicht. Neben dem bestehenden Entwurf des deutschen Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW ERS ÖFA 1)1 stellen diese somit den Stand in der Diskussion um die Rechnungslegung der öffentlichen Verwaltung und deren Einheiten nach den Grundzügen der doppelten Buchführung dar.

Daraus abgeleitet, erscheint es auch hinsichtlich der österreichischen Rechnungslegungslegungsvorschriften für solche Einrichtungen („Betriebe und sonstige ausgegliederte Rechtsträger im öffentlichen Sektor‟) vertretbar, besondere Grundsätze zu normieren. Mit diesem Ziel sollen vom AFRAC, als zuständigem Rechungslegungsgremium, Einzelfragen behandelt werden, die unter diesem Überbegriff gesammelt und herausgegeben werden.

Der Entwurf beantwortet unter anderem Fragen zu den folgenden Gebieten:

Definition von Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor,

von Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor zu beachtende Bilanzierungsvorschriften,

Definition von Zuschüssen,

Bilanzierung von echten Zuschüssen,

Bilanzierung von unechten Zuschüssen,

Berechnung der URG-Kennzahlen.

Stellungnahmen sind als pdf-Datei bis zum 7. April 2008 an office@afrac.at zu mailen.

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