Aktualisierte Umsetzungsstudie der in der IAS-Verordnung eingeräumten Wahlrechte
05.03.2008
Die im Juli 2002 verabschiedete IAS-Verordnung räumt vier Wahlrechte ein, über deren Gebrauch jeweils auf Ebene der Mitgliedstaaten entschieden wird.
| IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu fordern oder zuzulassen, |
| IFRS im nicht konsolidierenden Abschluss eines Mutterunternehmens zu fordern oder zuzulassen, |
| Unternehmen, deren einzige börsennotierte Titel Schuldtitel sind, die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten, und |
| Unternehmen, die an außereuropäischen Börsen notiert sind und die derzeit ihre Abschlüsse nach nicht europäischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen (in den meisten Fällen wären dies US-GAAP), die Aufschiebung der Anwendung der IFRS bis zum Jahr 2007 zu gestatten. |
Die EU hat nun aktualisierte Informationen über die Entscheidungen der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder betreffend des Gebrauchs der in der IAS-Verordnung eingeräumten Wahlrechte veröffentlicht (in englischer Sprache, 50 KB), die jetzt auch Informationen für Bulgarien und Rumänien enthalten.