1606/2002, die das sog. „Regelungsverfahren mit Kontrolle‟
einführt, im Amtsblatt der EU gegen Ende März veröffentlicht
wird.
Die wesentlichen Unterschiede, im Vergleich zum derzeitigen
Verfahren, bestehen darin, dass einerseits eine planmäßige
Abstimmung zwischen Europäischen Parlament und Rat der EU zu
erfolgen hat, und dass andererseits die Überwachungsrechte des
Europäischen Parlaments und des Rates wesentlich erweitert werden.
Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat dürfen Vorschläge
der Europäischen Kommission aus folgenden Gründen zurückweisen:

| der Vorschlag der Kommission geht über die im Basisrechtsakt
vorgesehenen Durchführungsbefugnisse hinaus,
|

| der Vorschlag ist nicht vereinbar mit dem Ziel oder dem Inhalt
der IAS-Verordnung oder
|

| der Vorschlag missachtet den Grundsatz der Subsidiarität
oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
|
Im Fall des Widerspruchs durch das Europäische Parlament oder den
Rat ist der Vorschlag der Kommission zu verwerfen.
Darüber hinaus hat sowohl das Europäische Parlament als auch die
Kommission eine längere, dreimonatige Widerspruchsfrist. Diese Frist
beginnt mit der Übersendung aller sprachlichen Versionen des
Entwurfs der Verordnung, mit der IFRS oder Interpretationen in
europäisches Recht übernommen werden sollen.