Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme
28.11.2008
Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise wurden an das AFRAC Fragen im Zusammenhang mit der unternehmensrechtlichen Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen gestellt.
- Wie können bei der Bewertung von Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens inaktive Märkte von aktiven Märkten unterschieden werden?
- Unter welchen Voraussetzungen ist Finanzanlage- bzw. Finanzumlaufvermögen umzugliedern?
- Kann bei der Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen statt des Börsenkurses am Abschlussstichtag auch ein durchschnittlicher Börsenkurs rund um den Abschlussstichtag herangezogen werden?
- Unter welchen Voraussetzungen ist bei Wertpapieren des Anlagevermögens (§ 224 Abs. 2 A. III. Z. 5 UGB) eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer?
Mit diesen - keinesfalls die Bewertung von Finanzvermögen umfassend darstellenden - Antworten soll bilanzierenden Unternehmen wie auch ihren Abschlussprüfern eine Richtschnur bei der Lösung der angesprochenen Fragen gegeben werden. Stellungnahmen sind bis zum 5. Dezember 2008 als pdf-Datei an office@afrac.at zu mailen.