Schritte gegen Mitgliedstaaten zur Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften

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28.11.2008

Die Europäische Kommission hat beschlossen, 16 Mitgliedstaaten, und zwar Österreich, Belgien, Zypern, Tschechische Republik, Deutschland, Estland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Polen, Spanien, Schweden und Vereinigtes Königreich (in Bezug auf Gibraltar) eine mit Gründen versehene Stellungnahme zukommen zu lassen, weil sie der Kommission nicht all ihre Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen gemeldet haben.

Mit der Richtlinie wurden die Rechtsvorschriften für das Abschlussprüfergewerbe aktualisiert, um die Qualität der Abschlussprüfungen nach verschiedenen Unternehmensskandalen in der Vergangenheit zu verbessern. Insbesondere führte die Richtlinie eine Anforderung für die Mitgliedstaaten ein, ein externes Qualitätssicherungssystem und ein öffentliches Aufsichtssystem für die Abschlussprüferbranche zu schaffen und sah Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Regulierungsbehörden vor. Zwecks Gewährleistung der Unabhängigkeit und der Objektivität der Abschlussprüfer wurden zudem eine Reihe berufsethischer Prinzipien festgelegt und ihre Aufgaben genau abgeklärt. Die Richtlinie 2006/43/EG hätte bis zum 29. Juni 2008 umgesetzt werden müssen.

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