IFRIC 17 zu Sachausschüttungen

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27.11.2008

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer herausgegeben. In IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer wird folgendes klargestellt: Eine auszukehrende Dividende ist anzusetzen, wenn die Dividende sachgerecht genehmigt wurde und nicht mehr im Ermessen des Unternehmens steht. Ein Unternehmen hat die auszukehrende Dividende zum beizulegenden Zeitwert der nicht entgeltlichen Vermögenswerte zu bewerten. Ein Unternehmen hat den Unterschiedsbetrag zwischen der geleisteten Dividende und dem Buchwert der ausgekehrten Vermögenswerte erfolgswirksam zu erfassen. Ein Unternehmen hat zusätzliche Angaben zu leisten, wenn die für die Auskehrung an die Eigentümer vorgesehenen Vermögenswerte der Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs entsprechen. IFRIC 17 ist auf anteilige Sachausschüttungen anzuwenden mit Ausnahme von Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle, ist prospektiv anzuwenden und tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen.

Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (51 KB).

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