Der Fahrplan enthält verschiedene Meilensteine, bei deren Erreichen es zu
einem verpflichtenden Übergang auf die IFRS in den Vereinigten Staaten ab Berichtsperioden
kommen kann, die am oder
nach dem 15. Dezember 2014 enden. Der Fahrplan enthält außerdem Vorschläge zu Regeländerungen, nach
denen bestimmte US-Emittenten die Option haben würden, die IFRS bereits für ihre Abschlüsse zu Berichtsperioden
anzuwenden, die am oder
nach dem 15. Dezember 2009 enden. Sie können diese Ausgabe von
Heads Up
hier herunterladen (in englischer Sprache,
150 KB).
im vorgeschlagenen Fahrplan werden sieben Meilensteine genannt
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Meilensteine 1-4 betreffen Sachverhalte, die vor einer verpflichtenden Einführung
der IFRS adressiert werden müssen:
| 1. Verbesserungen in den
Rechnungslegungsstandards
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| 2. Rechenschaftspflicht und
die Finanzierung der IASC-Stiftung
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| 3. Verbesserung der Nutzung
interaktiver Daten für die Berichterstattung nach IFRS
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| 4. Ausbildung und Schulung im
Zusammenhang mit IFRS in den Vereinigten Staaten
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Meilensteine 5-7 gelten dem Übergangsplan für die verpflichtende Anwendung der IFRS:
| 5. Möglichkeit der eingeschränkten vorzeitigen Anwendung der IFRS –
Dieser Meilenstein böte
rund 110 Emittenten in den USA die Möglichkeit, die IFRS für Berichtsperioden zu verwenden, die am oder
nach dem 15. Dezember 2009 enden.
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| 6. mögliche Zeitplanung für künftige Regelsetzung durch die SEC – Auf Grundlage der Fortschritte, die
in Bezug auf die Meilensteine 1-4 gemacht werden, und der Erfahrungen aus Meilenstein 5 wird die SEC
2011 entscheiden, ob eine verpflichtende Anwendung der IFRS durch alle US-Emittenten gefordert werden
soll. Möglicherweise könnte das Wahlrecht, die IFRS anzuwenden, auch auf andere Emittenten bereits vor
2014 ausgedehnt werden.
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| 7. Umsetzung der
verpflichtenden Anwendung — Im Fahrplan werden viele Fragen
aufgeworfen, auch diejenige, ob der Übergang auf die IFRS in
Phasen erfolgen soll. Nach dem Fahrplan würden alle großen
Unternehmen, die am beschleunigten Verfahren teilnehmen,
IFRS-Abschlüsse für Berichtsperioden, die am oder nach dem
15. Dezember 2014 enden, einreichen, alle anderen Teilnehmer
des beschleunigten Verfahrens würden dies 2015 tun und 2016
alle anderen bei der SEC registrierten Unternehmen.
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