Oktober

CFA in Europa sind gegen eine Aussetzung der Fair-Value-Bewertung

03.10.2008

In einer auf einen Tag beschränkten Umfrage unter den Mitgliedern des Instituts der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA Institute) in Europa gaben 79% der 597 Antwortenden an, dass sie einer Aussetzung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert für Finanzinstrumente unter den IFRs nicht zustimmen würden.

85% sind außerdem der Meinung, dass ein Außerkraftsetzen der Standards, die den beizulegenden Zeitwert vorschreiben, das Vertrauen in das europäische Bankensystem weiter schwächen würde. Das CFA Institute befragte seine Mitglieder in Europa im Vorfeld des Gipfels, der von der EU und dem französischen Präsidenten Sarkozy einberufen worden ist, um eine gemeinsame europäische Haltung zu Fragen den Regulierung zu finden. Nach Durchführung der Befragung verfasste das CFA Institute einen Brief an Präsident Sarkozy, der mit seiner Eingabe mehr Flexibilität in den Rechnungslegungsvorschriften anstrebt. In dem Brief wird hervorgehoben, dass eine jede Schwächung der Bilanzierungsregeln der Marktstabilität nicht förderlich sein und das Anlegervertrauen weiter unterminieren wird. Die englischsprachige Presseerklärung des CFA Institutes enthält auch den Brief an Präsident Sarkozy. Zuvor hatte das CFA Institute bereits gemeinsam mit dem Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) und dem Rat institutioneller Anleger (Council of Institutional Investors, CII) eine gemeinsame Erklärung „gegen die Aussetzung der mark-to-market-Bilanzierung‟ veröffentlicht (in englischer Sprache, 20 KB).

AICPA äußert Bedenken hinsichtlich der Bilanzierungsvorschriften im Notfallpaket für US-Banken

02.10.2008

Der Senat der Vereinigten Staaten hat mit 74 zu 25 Stimmen eine Fassung des sogenannten Notfallpakets für Banken verabschiedet (in englischer Sprache, 596 KB).

Das Repräsentantenhaus, das vorher eine Fassung des Notfallpakets abgelehnt hatte, wird morgen ein ähnliches Gesetz erörtern. In unserer Nachricht vom 29. September 2008 hatten wir zwei Abschnitte in dem Gesetzentwurf, der dem Repräsentantenhaus vorlag, identifiziert, die sich auf Fragen der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert beziehen:

Abschn. 132. Recht, die Bilanzierung zum letzten Börsenkurs auszusetzen

Abschn. 133. Untersuchung der Bilanzierung zum letzten Börsenkurs

Diese beiden Abschnitte finden sich auch in der Fassung des Gesetzes, über die der Senat gestern abstimmte. Am 30. September 2008 hat das Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) ein Schreiben (in englischer Sprache, 61 KB) an alle Mitglieder des Kongresses gesendet, in dem es heißt, dass „Vorschläge, die die Aussetzung der Bilanzierung zum letzten Börsenkurs (oder dem beizulegenden Zeitwert) beinhalten, nicht dem besten Interesse der Anleger oder der Kapitalmärkte dienen und abgelehnt werden sollten‟. In dem Schreiben heißt es:

Die Prinzipien einer mark-to-market-Bilanzierung wurzeln im grundlegenden Nutzen von Transparenz und sind zentraler Bestandteil informierter Marktentscheidungen und effizienter Kapitalallokation. Unserer Meinung nach würde das Vertrauen der Anleger durch Bestrebungen, den aktuellen Wert finanzieller Vermögenswerte zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verschleiern, unterminiert.

Es ist wichtig, herauszustreichen, dass die mark-to-market-Bilanzierung positiv zur Aufdeckung der Schwere der wirtschaftlichen Krise beigetragen hat, der sich die Kreditmärkte und bestimmte Institute unseres Landes gegenüber sehen, und nicht diese Krise hervorgerufen hat.

In jüngster Zeit wurden Vorschläge laut, dass die Securities and Exchange Commission oder der Financial Accounting Standards Board die mark-to-market-Bilanzierung oder die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert aussetzen oder irgendein Moratorium hinsichtlich der Vorschriften der mark-to-market-Bilanzierung für bestimmte Finanzinstitute bei deren Abschlüssen für Anleger verkünden solle.

Obwohl die Bestimmung von beizulegenden Zeitwerten in illiquiden Märkten schwierig sein kann, stellt die beste Schätzung der Preise, die für solche Instrumente in ordentlichen Markttransaktionen zum Zeitpunkt der Bewertung erzielt werden können, immer noch die relevanteste Information für Anleger und Unternehmenslenker dar. Um Unsicherheiten hinsichtlich des Werts dieser Wertpapiere zu verringern, ist es wichtig, dass die Anleger weiterhin die Erkenntnisse erlangen können, die sie aus den Prinzipien der mark-to-market-Bilanzierung gewinnen können.

Financial Reporting Alert zur vorgeschlagenen FASB-Stabposition zum Fair Value

02.10.2008

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen englischsprachigen Financial Reporting Alert zu einer vorgeschlagenen FASB-Stabposition (FASB Staff Position, FSP) herausgegeben, die SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert mit Leitlinien zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten ergänzen würde.

In dem Deloitte Financial Reporting Alert 08-12 (26 KB) wird darauf hingewiesen, dass mit der FSP nicht die Prinzipien in SFAS 157 geändert werden. Vielmehr würden darin zusätzliche Leitlinien für die Anwendung dieser Prinzipien in inaktiven Märkten zur Verfügung gestellt, indem die Hinweise ausgearbeitet werden, die der FASB und die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) am 30. September 2008 gemeinsam veröffentlicht hatten. Dabei geht es um die Ergänzung von SFAS 157 mit Beispielen zu folgenden Situationen:

Wie können interne (unternehmensspezifische) Annahmen zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswertes verwendet werden, wenn keine relevanten Marktdaten zur Verfügung stehen?

Wie beeinflussen beobachtbare Marktinformationen in inaktiven Märkten die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert?

Wie sollten Unternehmen Händlerquotierungen oder Informationen von Preisagenturen berücksichtigen, wenn sie die Relevanz der zur Verfügung stehenden Daten zu Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts einschätzen?

Der FASB wird die vorgeschlagene FSP Ende der Woche zu öffentlicher Stellungnahme herausgeben. Die Kommentierungsfrist wird am 9. Oktober 2008 enden. Der FASB beabsichtigt, am 10. Oktober 2008 die endgültige Fassung herauszugeben, die sofort in Kraft treten soll (auch für Abschlüsse von Perioden, die am 30. September 2008 endeten, die noch nicht veröffentlicht wurden).

RIC veröffentlicht E-RIC 4

02.10.2008

Der Entwurf der Rechnungslegungs Interpretation Nr.

4 E-RIC 4 Auslegungsfragen zu den Amendments to IAS 32 Financial Instruments: Presentation and IAS 1 Presentation of Financial Statements: Puttable Financial Instruments and Obligations Arising on Liquidation steht zum Herunterladen auf der Internetseite des DRSC bereit (107 KB). Stellungnahmen können bis zum 17. November 2008 beim RIC (per Post: DRSC e.V., Zimmerstr. 30, 10969 Berlin oder per Mail: info@drsc.de oder per Fax: 030-20641215) eingereicht werden.

Gemeinsame Leitlinien von SEC und FASB zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

01.10.2008

Der Stab des Leiters der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat gemeinsam mit dem Stab des US-amerikanischen Standardsetzers FASB eine Presseerklärung veröffentlicht, die Fragen und Antworten enthält, mit deren Hilfe die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im derzeitigen Marktumfeld verdeutlicht werden soll.

Diese Leitlinien wurden zwischenzeitlich herausgegeben, weil der Abschluss der zusätzlichen Interpretationshilfen des FASB hinsichtlich der Anforderungen aus SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bei illiquiden Märkten noch aussteht.

In der gemeinsamen Presseerklärung werden die folgenden Fragen beantwortet:

Können die internen Annahmen der Unternehmensführung (beispielsweise erwartete Zahlungsströme) zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts verwendet werden, wenn keine relevanten Marktdaten mehr zur Verfügung stehen?

Wie sollten Marktinformationen berücksichtigt werden (beispielsweise Händlerquotierungen oder Informationen von Preisagenturen), wenn die Informationen eingeschätzt werden, die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen?

Sind Geschäftsvorfälle, die in ungeordneten Marktverhältnissen ausgeführt werden sollen, Hinweise für den beizulegenden Zeitwert? Wann sind Pfandverkäufe (in ungeordneten Marktverhältnissen) ein Hinweis auf den beizulegenden Zeitwert?

Können Transaktionen in inaktiven Märkten Einfluss auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert haben?

Welche Faktoren sollten in Erwägung gezogen, wenn eingeschätzt werden soll, ob die Wertminderung einer Anlage dauerhaft ist?

Die gemeinsame Presseerklärung von FASB und SEC finden Sie hier (in englischer Sprache, 25 KB). Der FASB hat die Agenda für seine heutige Sitzung geändert, um den Entwurf einer Stabposition mit zusätzlichen Leitlinien zu SFAS 157 zu erörtern.

Webcast zu den steuerlichen Auswirkungen der IFRS

01.10.2008

Unsere Kollegen aus dem asiatisch-pazifischen Raum veranstalten am 11. Dezember 2008 von 12:00h bis 13:00h Hongkonger Zeit einen Webcast mit dem Thema Steuerbilanzierung: Die Vergangenheit, die Gegenwart und die Zukunft.

Drei Themen werden den Schwerpunkt bilden:

Erfahrungen während des letzten Jahres seit der Einführung von FIN 48.

Andere aktuelle Informationen zur Steuerbilanzierung einschließlich der Auswirkungen von FIN 48 auf nicht börsennotierte Unternehmen.

Fragen, denen sich Unternehmen stellen sollten, während in immer mehr Ländern die International Financial Reporting Standards (IFRS) eingeführt werden.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

CFSS-Sitzung am 8. Oktober 2008

01.10.2008

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat angekündigt, dass die nächste Sitzung des Beratungsforums der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS), bei der EFRAG gemeinsam mit den europäischen Standardsetzern tagt, am 8. Oktober 2008 in Brüssel stattfinden wird.

Gefolgt wird die Sitzung von einer Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) vom 8. bis 10. Oktober 2008. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

EFRAG-Stellungnahme zur Reduzierung der Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente

01.10.2008

Am 19. März 2008 hatte der International Accounting Standards Board ein Diskussionspapier zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten mit dem Titel Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung über Finanzinstrumente (Reducing Complexity in Reporting Financial Instruments) veröffentlicht.

Es stellt das erste Zwischenergebnis eines langfristigen Agendaprojekts dar, in welchem ein Nachfolgestandard für IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung erarbeitet werden soll. EFRAG hat dazu eine Stellungnahme beim IASB eingereicht. EFRAG stimmt zu, dass die gegenwärtigen Vorschriften für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten unangemessen kompliziert sind und dass ein Großteil der Komplexität in der Finanzberichterstattung über Finanzinstrumente durch den gegenwärtigen Standard verursacht wird. EFRAG ist jedoch nicht der Meinung, dass daraus notwendigerweise folgt, dass die Einführung einer einzigen Bewertungsgrundlage für alle Finanzinstrumente diese Komplexität verringern wird. In der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG finden Sie weitere Informationen und eine Verknüpfung auf die Stellungnahme.

Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

01.10.2008

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 1. Oktober 2008 (in englischer Sprache, 35 KB) herunter. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

IFRS 1 und IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens

IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)

IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)

IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)

IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)

IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren

Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007

IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

IFRIC 13 Kundentreueprogramme

IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung

IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien

IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

Stellungnahme des DSR zum Rahmenkonzept Phase D

01.10.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat über seine Stellungnahme zum Diskussionspapier des IASB Vorläufige Ansichten hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung – Die Berichtseinheit entschieden. Der DSR unterstützt die Entwicklung eines neuen Rahmenkonzepts, meldet aber eine Reihe von Bedenken hinsichtlich des Diskussionspapiers an. Die Stellungnahme des DSR wurde zum einen direkt an den IASB übersendet, zum anderen bildet sie den Hintergrund für eine Stellungnahme gegenüber der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hinsichtlich deren Entwurfs einer Stellungnahme gegenüber dem IASB. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung: .

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat über seine Stellungnahme zum Diskussionspapier des IASB Vorläufige Ansichten hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung – Die Berichtseinheit entschieden. Der DSR unterstützt die Entwicklung eines neuen Rahmenkonzepts, meldet aber eine Reihe von Bedenken hinsichtlich des Diskussionspapiers an. Die Stellungnahme des DSR wurde zum einen direkt an den IASB übersendet, zum anderen bildet sie den Hintergrund für eine Stellungnahme gegenüber der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hinsichtlich deren Entwurfs einer Stellungnahme gegenüber dem IASB. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Stellungnahme gegenüber dem IASB (119 KB)

Stellungnahme gegenüber EFRAG (187 KB)

Agendapapiere für die Sitzung am 2. Oktober bereitgestellt

01.10.2008

Die Agendapapiere für den zusätzlichen Sitzungstag am 2. Oktober 2008 können jetzt von der Internetseite des IASB heruntergeladen werden. .

Die Agendapapiere für den zusätzlichen Sitzungstag am 2. Oktober 2008 können jetzt von der Internetseite des IASB heruntergeladen werden.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.