US-amerikanische Rechnungslegungsgrundsätze. CESR
ist der Ansicht, dass sich US-GAAP und IFRS aufeinander zu
bewegen und sich weiterhin derart zu einer gemeinsamen Basis
herauskristallisieren werden, dass sie einander faktisch
gleichwertig sind. Dementsprechende würde man der Kommission
empfehlen, US-GAAP für die Verwendung auf den europäischen
Märkten als gleichwertig zu den IFRS anzusehen.
Japanische Rechnungslegungsgrundsätze. CESR
sieht sich selbst noch nicht in der Lage, das
Arbeitsprogramm [des Accounting Standards Board of Japan] zu
kommentieren, hat aber keinen Grund daran zu zweifeln, dass
der ASBJ das Ziel sehr wohl erreichen kann. Es ist klar,
dass - sollte der ASBJ bei der Erreichung seiner Ziele
erfolgreich sein - es keinen Grund für CESR gibt, japanische
Rechnungslegungsgrundsätze nicht als gleichwertig anzusehen,
weil zu diesem Zeitpunkt alle Sachverhalte, die in den
Beratungen von 2005 hervorgehoben wurden, adressiert worden
sein werden. Dementsprechend würde CESR empfehlen, dass die
Kommission japanische Rechnungslegungsgrundsätze ab Juni
2008 als gleichwertig anerkennen sollte, es sei denn, dass
offenkundige Hinweise bestehen, dass der ASBJ die in der
Vereinbarung von Tokio gesteckten Ziele nicht wird erreichen
können.
Chinesische Rechnungslegungsgrundsätze. CESR
würde der Kommission empfehlen, eine endgültige Entscheidung
bezüglich der chinesischen Rechnungslegungsgrundsätze
solange zu vertagen, bis mehr Informationen zu den
vorgenannten Sachverhalten vorliegen [im Wesentlichen die
Beurteilung der Einführung neuer chinesischer Standards im
Jahr 2007], denn CESR ist der Ansicht, dass begründete
Hinweise für eine angemessene Einführung im Zusammenhang mit
einer ergebnisorientierten Definition von Gleichwertigkeit
wichtig ist.
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