2008

Beratungen von CESR hinsichtlich Gleichwertigkeit von nationalen Rechnungslegungsvorschriften und IFRS

02.01.2008

Der Ausschuss der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat Beratungen hinsichtlich der Gleichwertigkeit chinesischer, japanischer und US-amerikanischer Rechnungslegungsgrundsätze mit den IFRS aufgenommen.

Das Konsultationspapier enthält die vorläufigen Ergebnisse von CESR in Bezug auf diese Gleichwertigkeit. Stellungnahmen zum Konsultationspapier werden bis zum 25. Februar 2008 erbeten. CESR wird zu der Thematik am 21. Februar 2008 eine öffentliche Anhörung in seinen Räumen in Paris abhalten. CESR wird die eingehenden Stellungnahmen bei der Abfassung seines Ratschlags an die Europäische Kommission einfließen lassen, den CESR bis zum 31. März 2008 abzugeben beabsichtigt. Die Kommission wiederum beabsichtigt, ihre Entscheidung hinsichtlich der Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsgrundsätze aus Drittstaaten (nicht EU) und IFRS gemäß den Vorgaben der Prospekt- und Transparenzrichtlinien bis zum 1. Juli 2008 zu treffen

Überblick über CESRs vorläufige Schlussfolgerungen

US-amerikanische Rechnungslegungsgrundsätze. CESR ist der Ansicht, dass sich US-GAAP und IFRS aufeinander zu bewegen und sich weiterhin derart zu einer gemeinsamen Basis herauskristallisieren werden, dass sie einander faktisch gleichwertig sind. Dementsprechende würde man der Kommission empfehlen, US-GAAP für die Verwendung auf den europäischen Märkten als gleichwertig zu den IFRS anzusehen.

Japanische Rechnungslegungsgrundsätze. CESR sieht sich selbst noch nicht in der Lage, das Arbeitsprogramm [des Accounting Standards Board of Japan] zu kommentieren, hat aber keinen Grund daran zu zweifeln, dass der ASBJ das Ziel sehr wohl erreichen kann. Es ist klar, dass - sollte der ASBJ bei der Erreichung seiner Ziele erfolgreich sein - es keinen Grund für CESR gibt, japanische Rechnungslegungsgrundsätze nicht als gleichwertig anzusehen, weil zu diesem Zeitpunkt alle Sachverhalte, die in den Beratungen von 2005 hervorgehoben wurden, adressiert worden sein werden. Dementsprechend würde CESR empfehlen, dass die Kommission japanische Rechnungslegungsgrundsätze ab Juni 2008 als gleichwertig anerkennen sollte, es sei denn, dass offenkundige Hinweise bestehen, dass der ASBJ die in der Vereinbarung von Tokio gesteckten Ziele nicht wird erreichen können.

Chinesische Rechnungslegungsgrundsätze. CESR würde der Kommission empfehlen, eine endgültige Entscheidung bezüglich der chinesischen Rechnungslegungsgrundsätze solange zu vertagen, bis mehr Informationen zu den vorgenannten Sachverhalten vorliegen [im Wesentlichen die Beurteilung der Einführung neuer chinesischer Standards im Jahr 2007], denn CESR ist der Ansicht, dass begründete Hinweise für eine angemessene Einführung im Zusammenhang mit einer ergebnisorientierten Definition von Gleichwertigkeit wichtig ist.

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