April

Anlageexperten sprechen sich für einen einzelnen Satz von Rechnungslegungsstandards aus

16.04.2009

91% der 1.574 eingetragenen Finanzanalysten, die an einer Umfrage des Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA Institute) teilgenommen haben, sprechen sich dafür aus, dass international agierende Unternehmen einen einzelnen Satz von Rechnungslegungsstandards bei der Erstellung ihrer Mehrzweckabschlüsse verwenden sollten.

64% der Befragten sind der Meinung, dass die Unternehmen die IFRS wie vom IASB herausgegeben verwenden sollten, der das alleinige Recht behält, Änderungen an oder Ausnahmen von den Standards vorzunehmen. Hinsichtlich des Ansatzes für die Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten waren die Befragten geteilter Meinung: 50% sprachen sich für eine Übernahmen in bestimmten Phasen aus, 47% gaben einer Einführung zum selben Datum für alle bei der SEC registrierten Unternehmen den Vorzug. Die Befragten waren auch geteilter Meinung bei der Frage, wer verantwortlich für die Durchsetzung einer einheitliche Anwendung in verschiedenen Ländern sein soll – 50% zogen ein einziges internationales Durchsetzungsgremium vor, und 47% sprachen sich für eine Durchsetzung auf Länderebene aus.

Presseerklärung und Zusammenfassung der Ergebnisse (in englischer Sprache)

vollständiger Bericht (in englischer Sprache, 393 KB)

IASB ändert 12 IFRS

15.04.2009

Der IASB hat als Teil seines Programms jährlicher Verbesserungen seiner Standards Änderungen an den IFRS herausgegeben — eine Sammlung von Änderungen an zwölf International Financial Reporting Standards.

Der IASB benutzt das jährliche Verbesserungsprojekt, um notwendige, aber nicht zeitkritische Änderungen an den IFRS anzubringen, die nicht Teil eines anderen größeren Projekts sind. Die jüngsten Änderungen waren Teil eines Standardentwurfs vorgeschlagener Änderungen an den IFRS, die im Oktober 2007, August 2008 und Januar 2009 veröffentlicht worden waren. Die meisten Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen; Unternehmen dürfen sie allerdings auch früher anwenden.

Im Zuge seiner Erörterungen der zum Standardentwurf Vorgeschlagene Verbesserungen an den IFRS vom August 2008 eingegangenen Stellungnahmen hatte der IASB beschlossen, die Erwägung zweier Sachverhalte zu IAS 39 (in Bezug auf die Fair-Value-Option und die Abspaltung eines eingebetteten Fremdwährungsderivats) zu verschieben, bis weitere Untersuchungen abgeschlossen sind. Folglich wurden alle andern Sachverhalte, die in den drei Standardentwürfen enthalten waren, mit dem heute veröffentlichten Dokument abgeschlossen oder aus dem Arbeitsprogramm des IASB entfernt.

Die nachfolgende Tabelle enthält die IFRS und die mit den Änderungen behandelten Sachverhalte. Die Presseerklärung des IASB können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 45 KB).

 

IFRS/IFRIC

Gegenstand der Änderung

Inkrafttreten für Jahresperioden,die am [...] beginnen

IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen

Anwendungsbereich von IFRS 2 und der geänderten Fassung von IFRS 3

1. Juli 2009

IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

Angaben über langfristige Vermögenswerte (oder Abgangsgruppen), die als zur Veräußerung gehalten oder als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert wurden

1. Januar 2010

IFRS 8 Geschäftssegmente

Angabe von Informationen über das Segmentvermögen

1. Januar 2010

IAS 1 Darstellung des Abschlusses

Klassifizierung von Wandelschuldverschreibungen als kurz- oder langfristig

1. Januar 2010

IAS 7 Aufstellung der Zahlungsströme

Klassifizierung von Ausgaben für nicht bilanzierte Vermögenswerte

1. Januar 2010

IAS 17 Leasingverhältnisse

Klassifizierung von Leasingverhältnissen über Grundstücke und Gebäude

1. Januar 2010

IAS 18 Erlöse

Bestimmung, ob ein Unternehmen als Prinzipal oder Agent tätig ist

n.a. – Änderung nicht-verbindlicher Leitlinien

IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten

Bewertungsobjekt beim Werthaltigkeitstest für den Geschäfts- oder Firmenwert

1. Januar 2010

IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte

Zusätzliche Folgeänderungen aus der geänderten Fassung von IFRS 3

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines immateriellen Vermögenswerts, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde

1. Juli 2009

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung

Behandlung von Vorfälligkeitsentschädigungen als eng verbundene eingebettete Derivate

Ausnahme vom Anwendungsbereich für Verträge auf einen Unternehmenszusammenschluss

Cash flow Hedge Accounting

1. Januar 2010

IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate

Anwendungsbereich von IFRIC 9 und der geänderten Fassung von IFRS 3

1. Juli 2009

IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestitionen in einen ausländischen Teilbetrieb

Änderung hinsichtlich der Beschränkung, welches Unternehmen das Sicherungsinstrument halten darf

1. Juli 2009

Bilanzielle Auswirkungen des Handels mit Kohlenstoffemissionen

15.04.2009

Die australische Regierung hat einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, mit dem ein 'Programm zur Reduzierung der Verschmutzung durch Kohlenstoffe' eingeführt werden soll, dass zum 1. Juli 2010 in Kraft träte.

Nach dem Entwurf müssten Unternehmen mit Einrichtungen in bestimmten Branchen (stationäre Energieversorger, Verkehrsbetriebe etc.), die mehr als 25.000 Tonnen CO2-Äquivalente ausstoßen, für jede in dem entsprechenden Jahr produzierte Tonne CO2-Äquivalente einen Emissionsgutschein einreichen. Dadurch wird ein Emissionsobergrenzen- und -handelsprogramm eingerichtet (cap and trade scheme). Die Regierung wird das Volumen erlaubten Ausstoßes festsetzen (die Obergrenze), und der Markt bestimmt den Preis der handelbaren Gutscheine auf der Grundlage von Angebot und Nachfrage. Unsere australischen Kollegen haben einen Accounting Alert 2009/3veröffentlicht (in englischer Sprache 447 KB), in dem die möglichen Auswirkungen des Gesetzes auf die gegenwärtige Finanzberichterstattung untersucht werden. Unter den Auswirkungen könnten die folgenden sein:

Neubeurteilung der Wertminderungsmodelle – Ist das neue Gesetz Auslöser einer Wertminderung? Welche Auswirkungen hat es auf die Feststellung des erzielbaren Betrags?

Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten – Das Gesetz könnte Auswirkungen auf den Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen haben (beispielsweise Rückstellungen für die Sanierung von Mülldeponien).

Auswirkung vertraglicher "Kohlenstoffklauseln" auf die Bewertung von Derivaten und Sicherungsbeziehungen

Angabe von bedeutenden Anpassungen und Schätzunsicherheiten

Bilanzierung von Emissionsrechten; in dieser Hinsicht heißt es im Alert:

Es gibt gegenwärtig weder auf australischer noch auf internationaler Ebene offizielle Leitlinien, wie Gutscheine, die im Rahmen eines Emissionshandelsprogramms ausgegeben werden, bilanziert werden sollen. IFRIC 3 Emissionsrechte wurde im Juni 2005 vom IASB aufgrund der mangelnden Symmetrie zwischen dem Ansatz und der Bewertung des Vermögenswerts in Form des Emissionsguthabens und der Emissionsverbindlichkeit zurückgezogen. Der IASB und der australische Standardsetzer haben beide die Bilanzierung von Emissionsrechten auf ihre jeweilige Agenda genommen. Es wird jedoch vor Mitte 2009 kein Entwurf des IASB erwartet. Auf der Sitzung im März 2009 kam der IASB zu dem Schluss, dass unverbrauchte Gutscheine oder Guthaben als Vermögenswert anzusetzen und zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sein sollten. Der Board konnte jedoch keine Übereinkunft erzielen, wie die Habenbuchung aus Ansatz des Vermögenswerts behandelt werden sollte (als Ertrag oder als Erfüllungspflicht) — das wird auf einer späteren Sitzung erörtert.

Angaben nach den Regelungen der australischen Börse (Australian Stock Exchange, ASX) – Die ASX fordert Angaben über des Management wesentlicher Geschäftsrisiken eines Unternehmens.

Webcast zu den IASB-Vorschlägen zur Ertragsteuer

15.04.2009

Unsere australischen Kollegen bieten am Dienstag, 21. April 2009, um 12:00 Uhr australischer Ostküstenzeit (AEST=MESZ+8h) einen Webcast für den asiatisch-pazifischen Raum zum IASB-Entwurf ED/2009/2 Ertragsteuern an.

Der Webcast wird den neuen Standard zur Bilanzierung von Ertragsteuern behandeln, der vermutlich 2011 in Kraft treten wird. Die Vorschläge werden, wenn sie übernommen werden, große Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie Unternehmen in der asiatisch-pazifischen Region ihre Abschlüsse erstellen. Unter den erörterten Themen werden die folgenden sein:

Überblick über die vorgeschlagenen neuen Regelungen einschließlich der Änderungen in der Bewertung von Steuerpositionen, insbesondere unsicherer Steuerpositionen

Schlüsselthemen und Bereiche größter Änderungen für Ihr Unternehmen

Was Sie wissen müssen, um sich auf den Übergang vorzubereiten

Sie können sich hier für den Webcast anmelden.

Heads Up zu den Fair-Value-FSP des FASB

15.04.2009

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter zu den drei neuen Positionen des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) herausgegeben.

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter zu den drei neuen Positionen des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) herausgegeben: FASB Issues Guidance on Measuring Fair Value When Market Activity Declines, Other-Than-Temporary Impairments, and Interim Fair Value Disclosures (in englischer Sprache, 173 KB).

FSP FAS 157-4 bietet Leitlinien, wie der beizulegende Zeitwert zu bestimmen ist, wenn die Marktaktivität nachlässt.

FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 widmet sich nicht vorübergehenden Wertminderungen von Schuldtiteln.

FSP FAS 107-1 und APB 28-1 benennt Angaben über den beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten in Zwischenberichten.

Weitere Informationen zu den FSP finden Sie in unserer entsprechenden Nachricht von gestern.

IAS Plus-Newsletter – G-20: Auswirkungen auf die IFRS

15.04.2009

Wir hatten bereits über die Erklärung zur Stärkung des Finanzsystems berichtet, die von Spitzen der Gruppe der Zwanzig (G-20) nach ihrem Gipfel am 2. April 2009 in London veröffentlicht wurde.

Diese Erklärung beinhaltet Aussagen zur Reform der Regulierung des globalen Finanzsektors einschließlich der Stärkung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht, der Verbesserung stabiler Regulierung, der Förderung der Finanzmarktintegrität und der Verstärkung internationaler Zusammenarbeit. Um diese Ziele zu erreichen, werden die Standardsetzer in der Erklärung aufgefordert, die Standards für Bestimmung beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten zu verbessern und weitere Schritte unter anderem in Hinblick auf die Komplexität der Finanzberichterstattung, die Risikovorsorge und bilanzunwirksame Finanzierungsaktivitäten zu unternehmen. Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter dazu herausgegeben: G-20: Auswirkungen auf die IFRS(in englischer Sprache, 100 KB). Der Newsletter geht detailliert auf die Sachverhalte der G-20 ein, die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung haben, und streicht Bereiche heraus, in denen der IASB und die IASC-Stiftung bereits tätig sind oder bereits angekündigt haben, auf die Empfehlungen der G-20 eingehen zu wollen. In dem Newsletter werden außerdem die rechnungslegungsbezogenen Empfehlungen von zwei Arbeitsgruppen erörtert, die die G-20 im November 2008 eingerichtet hatte:

Arbeitsgruppe 1: Verbesserung stabiler Regulierung und Stärkung der Transparenz

Arbeitsgruppe 2: Verstärkung internationaler Zusammenarbeit und Förderung der Finanzmarktintegrität

Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier.

DSR verabschiedet Positionspapier zur Finanzmarktkrise

15.04.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat ein Positionspapier zu den Auswirkungen der globalen Finanzmarktkrise auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten verabschiedet.

Folgende Themen werden angesprochen:

Fair-Value-Option

Wertminderungsvorschriften und dynamische Risikovorsorge

Own credit risk

Saldierung von Finanzderivaten

Nachfolgestandard für IAS 39

Nachfolgend finden Sie zwei Auszüge aus dem Papier, das Sie hier in seiner Gänze abrufen können (5 Seiten, 42 KB).

Schlussfolgerung des DSR zur Fair-Value-Option: Der Deutsche Standardisierungsrat ist der Ansicht, dass es in bestimmten Situationen sachgerecht ist, eine Umklassifizierung auch für Finanzinstrumente zu ermöglichen, für die die Fair Value Option ausgeübt wurde. Die dafür notwendigen Voraussetzungen sollten sich an den Kriterien, die in den genannten Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 enthalten sind, orientieren. Ebenso ist zu definieren, für welche Finanzinstrumente diese Umklassifizierung möglich sein soll.

Schlussfolgerung des DSR zu Wertminderungsvorschriften und dynamischer Risikovorsorge:Der Deutsche Standardisierungsrat ist sich einig, dass bei diesem Themengebiet zwei Fragestellungen getrennt zu beurteilen sind:

Die erste Fragestellung bezieht sich auf die Vereinheitlichung der Wertminderungsvorschriften und hier konkret auf die ausschließliche Anwendung des ‚incurred loss‘- oder des ‚expected loss‘-Modells. Der Deutsche Standardisierungsrat hat sich hierzu noch keine abschließende Meinung gebildet, ist jedoch der Auffassung, dass diese Frage nicht losgelöst für sich, sondern nur im Rahmen des umfassenden Projekts zur Überarbeitung der Finanzinstrumentebilanzierung beantwortet werden kann.

Die zweite Fragestellung betrifft eine mögliche Zulässigkeit von ‚dynamic provisioning‘ in der Rechnungslegung nach IFRS. Der Deutsche Standardisierungsrat lehnt eine Aufnahme entsprechender Vorschriften in die IFRS ab und kann sich nur eine aufsichtsrechtliche Variante im Sinne einer nachgelagerten Gewinnverwendung vorstellen.

IDW zum Rahmenkonzept für die Rechnungslegung im öffentlichen Sektor

14.04.2009

In einem Schreiben an den Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) vom 31. März 2009 äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum IPSASB-Konsultationspapier hinsichtlich eines Rahmenkonzepts für die Rechnungslegung im öffentlichen Sektor.

Das Konsultationspapier ist das erste von insgesamt vier Papieren und bildet den Grundstein für die weitere Arbeit des IPSASB. In dieser ersten Phase befasst sich das Board mit grundlegenden Aspekten wie Zielsetzung, Gegenstand, Art und Umfang der Finanzberichterstattung von Einrichtungen des öffentlichen Sektors. Begriffsbestimmungen sowie Ansatz- und Bewertungsfragen werden späteren Phasen vorbehalten sein. Das englischsprachige Schreiben des IDW finden Sie hier (134 KB).

Zwei Stellungnahmen und ein Stellungnahmeentwurf von EFRAG

14.04.2009

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Konsultationsprozess zu zwei Stellungnahmen abgeschlossen und diese bei den entsprechenden Gremien eingereicht.

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Konsultationsprozess zu zwei Stellungnahmen abgeschlossen und diese bei den entsprechenden Gremien eingereicht:

Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Konsolidierungsentwurf (ED 10) (in englischer Sprache, 247 KB)

Stellungnahme des EFRAG-Aufsichtsrats gegenüber der IASCF hinsichtlich des zweiten Teils der Überarbeitung der Satzung (in englischer Sprache, 160 KB)

Des Weiteren lädt EFRAG zur Stellungnahme zu einem Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB hinsichtlich der drei neuen Positionen des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) ein:

Stellungnahmeentwurf hinsichtlich der drei neuen FSP des FASB (in englischer Sprache, 25 KB)

FASB gibt FSP zum Fair Value und zu Wertminderungen heraus

14.04.2009

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat drei endgültige Positionen des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) herausgegeben, die dazu gedacht sind, weitere Anwendungshilfen und verbesserte Angaben in Bezug auf Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten zu bieten.

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat drei endgültige Positionen des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) herausgegeben, die dazu gedacht sind, weitere Anwendungshilfen und verbesserte Angaben in Bezug auf Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten zu bieten:

FSP FAS 157-4 Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, wenn das Volumen und der Grad der Handelsaktivität für den Vermögenswert oder die Schuld bedeutend zurückgegangen sind, und Identifizierung von Geschäftsvorfällen, die gestört sind bietet Leitlinien zur Durchführung von Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, die mehr im Einklang mit den Prinzipien in SFAS 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert stehen.

FSP FAS 107-1 und APB 28-1 Zwischenangaben über den beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten verbessert die Einheitlichkeit in der Berichterstattung durch eine Erhöhung der Häufigkeit von Angaben zum beizulegenden Zeitwert.

FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 Ansatz und Darstellung von nicht vorübergehenden Wertminderungen bietet zusätzliche Leitlinien, die dazu gedacht sind, größere Klarheit und Einheitlichkeit in der Bilanzierung und Darstellung von Wertminderungsverlusten bei Wertpapieren zu bewirken.

Die FSP treten für Zwischenabschlüsse und Abschlüsse zu Berichtsperioden in Kraft, die nach dem 15. Juni 2009 enden. Eine begrenzte vorzeitige Anwendung ist möglich. Der IASB hatte zu Stellungnahmen zu den FSP in ihrer Entwurfsversion eingeladen — ab heute soll allerdings in den Stellungnahmen bitte auf die endgültigen FSP Bezug genommen werden —;die Kommentierungsfrist endet am 20. April 2009.

Presseerklärung des FASB zu den endgültigen FSP (in englischer Sprache)

Verknüpfungen auf die einzelnen FSP:

FSP FAS 157-4(in englischer Sprache, 95 KB)

FSP FAS 107-1 und APB 28-1 (in englischer Sprache, 23 KB)

FSP FAS 115-2 und FAS 124-2 (in englischer Sprache, 241 KB)

Heads Up-Newsletter von unseren US-amerikanischen Kollegen über die FASB-Sitzung, in der die FSP verabschiedet wurden (in englischer Sprache, 150 KB)

Informationen zur Einladung zur Stellungnahme des IASB zu den FASB-Vorschlägen

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