Stellungnahmen werden bis zum 31. Oktober 2009 erbeten. Die Leitlinien sind Ausfluss einer Reaktion auf eine Änderung des Anwendungsbereichs von
IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die der IASB im Mai 2008 im Rahmen seines
Jährlichen Verbesserungsprojekts vorgenommen hatte. Der Anwendungsbereich von IAS 40 wurde mit Wirkung vom Januar 2009 ausgeweitet und erstreckt sich nunmehr auch auf Anlagen im Bau oder in der Entwicklung zur künftigen Nutzung als Renditeimmobilie. Solche Anlagen fielen bislang in den Anwendungsbereich von IAS 16. Dementsprechend müssen nach IFRS Rechnung legende Unternehmen Renditeimmobilien im Bau nunmehr in derselben Weise bilanzieren wie andere Immobilien, die als Finanzinvestition gehalten werden. Der Entwurf des IVSC kann von dessen
Internetseite bezogen werden (in englischer Sprache, 598 KB). Die begleitende Presseerklärung des IVSC finden Sie
hier (in englischer Sprache, 15 KB).