Heads Up zum beizulegenden Zeitwert von Schulden

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30.08.2009

Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe von Heads Up veröffentlicht, in der sie die neuen Leitlinien des FASB zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Schulden erörtern.

Die Leitlinien wurden in Form einer Aktualisierung von Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) an Abschnitt 820 der FASB-Kodifizierung von Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Codification, ASC) veröffentlicht, die zuvor als FAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwertbezeichnet worden war. ASC 820 zufolge ist der beizulegende Zeitwert von Schulden unter der Annahme zu bemessen, dass die Schuld auf einen Marktteilnehmer übertragen wird (d.h. die Schuld gegenüber der Gegenpartei wird nicht beglichen, sondern besteht weiter). In der Praxis sehen allerdings viele Schulden Beschränkungen vor, die deren Übertragung verhindern, und nur wenige Schulden werden auf eine andere Vertragspartei übertragen. Mit den neuen Leitlinien ändert der FASB ASC 820 in der Weise, dass ein Unternehmen den beizulegenden Zeitwert einer Schuld durch Einnahme der Sichtweise eines Anlegers bestimmen darf, der die entsprechende Verpflichtung als Vermögenswert hält. Damit wird in der ASU klargestellt, dass die Preisnotierung für eine identische Schuld – so diese als Vermögenswert in einem aktiven Markt gehandelt wird – eine 'Stufe 1'-Bemessung des beizulegenden Zeitwerts für diese Schuld darstellt, sofern keine Anpassung an die Preisnotierung erforderlich ist. Ist eine Bewertung auf Stufe 1 nicht möglich, muss ein Unternehmen eines oder mehrere der folgenden Bewertungsverfahren verwenden, um den beizulegenden Zeitwert zu schätzen:

ein Bewertungsverfahren, bei dem eine Preisnotierung verwendet wird:

Preisnotierung einer identischen Schuld, wenn diese als Vermögenswert gehandelt wird.

Preisnotierung einer ähnlichen Schuld oder einer ähnlichen Schuld, wenn diese als Vermögenswert gehandelt wird.

ein anderes Bewertungsverfahren (bspw. ein Markt- oder Einkommensansatz), einschließlich eines der folgenden:

ein Verfahren auf Grundlage des Betrags, den ein Unternehmen bei Übertragung einer identischen Schuld zahlen würde.

ein Verfahren auf Grundlage des Betrags, den ein Unternehmen bei Eingehung einer identischen Schuld erhalten würde.

Die neuen Leitlinien treten für die erste Berichtsperiode in Kraft, die nach der Herausgabe beginnt (dies schließt Zwischenberichtsperioden ein). Den Newsletter können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 114 KB).

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