Mit der Veröffentlichung der Prinzipien sagte der Baseler Ausschuss, dass "die Prinzipien ihm dabei helfen werden, Standards hervorzubringen, die die Entscheidungsnützlichkeit und die Relevanz der Rechnungslegung für wesentliche Adressatengruppen einschließlich der Aufsichtsbehörden verbessern. Mehr noch: Die Prinzipien würden sicherstellen, dass Bilanzreformen sich der größerer Bedenken hinsichtlich Prozyklizität und Systemrisiko annähmen." Die Prinzipien des Baseler Ausschusses können Sie
hier herunterladen (in englischer Sprache, 19 KB). Hier ist ein Ausschnitt:
Der neue Standard sollte:
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(a) die Notwendigkeit einer früheren Erfassung von Kreditverlusten widerspiegeln, um tragfähige Rückstellungen sicherzustellen;
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(b) anerkennen, dass der beizulegende Zeitwert nicht wirkungsvoll ist, wenn die Märkte außer Kontrolle geraten oder illiquide geworden sind;
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(c) Umklassifizierungen aus der Fair-Value- in die Kategorie fortgeführter Anschaffungskosten zulassen; dies sollte in seltenen Umständen zulässig sein, wenn eine Reihe von Ereignissen eindeutig zu einer Änderung des Geschäftsmodells geführt haben;
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(d) über die Rechtskreise hinweg gleiche Wettbewerbsbedingungen fördern.
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