Prinzipien des Baseler Ausschusses für die Überarbeitung von IAS 39

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28.08.2009

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat einen Satz grober leitender Prinzipien veröffentlicht, um dem IASB bei der Adressierung von Sachverhalten im Zusammenhang mit der Risikovorsorge, der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und den damit zusammenhängenden Angaben behilflich zu sein.

Mit der Veröffentlichung der Prinzipien sagte der Baseler Ausschuss, dass "die Prinzipien ihm dabei helfen werden, Standards hervorzubringen, die die Entscheidungsnützlichkeit und die Relevanz der Rechnungslegung für wesentliche Adressatengruppen einschließlich der Aufsichtsbehörden verbessern. Mehr noch: Die Prinzipien würden sicherstellen, dass Bilanzreformen sich der größerer Bedenken hinsichtlich Prozyklizität und Systemrisiko annähmen." Die Prinzipien des Baseler Ausschusses können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 19 KB). Hier ist ein Ausschnitt:

Der neue Standard sollte:

(a) die Notwendigkeit einer früheren Erfassung von Kreditverlusten widerspiegeln, um tragfähige Rückstellungen sicherzustellen;

(b) anerkennen, dass der beizulegende Zeitwert nicht wirkungsvoll ist, wenn die Märkte außer Kontrolle geraten oder illiquide geworden sind;

(c) Umklassifizierungen aus der Fair-Value- in die Kategorie fortgeführter Anschaffungskosten zulassen; dies sollte in seltenen Umständen zulässig sein, wenn eine Reihe von Ereignissen eindeutig zu einer Änderung des Geschäftsmodells geführt haben;

(d) über die Rechtskreise hinweg gleiche Wettbewerbsbedingungen fördern.

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