DSR verabschiedet Stellungnahme zum Request for Information des IASB
28.08.2009
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zur IASB-Anfrage, in der um Stellungnahmen zur Anwendbarkeit des Modells der erwarteten Verluste für die Bestimmung der Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten gebeten wird (Request for Information: Impairment of Financial Assets: Expected Cash Flow Approach), verabschiedet.
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zur IASB-Anfrage, in der um Stellungnahmen zur Anwendbarkeit des Modells der erwarteten Verluste für die Bestimmung der Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten gebeten wird (Request for Information: Impairment of Financial Assets: Expected Cash Flow Approach), verabschiedet.