Geänderte Leitlinien für die Finanzberichterstattung von CEBS

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15.12.2009

Das Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors,CEBS) hat überarbeitete Leitlinien für die Finanzberichterstattung herausgegeben (FINREPrev2).

Die Überarbeitung der Leitlinien ist Teil der Bemühungen von CEBS, die Finanzberichterstattungsvorschriften für die von ihm überwachten Institute glatter und effektiver zu gestalten. CEBS empfiehlt, dass die EU-Mitgliedstaaten die Leitlinien verpflichtend zum 1. Januar 2012 in Kraft setzen (die Machtbefugnisse von CEBS beschränken sich derzeit darauf, Empfehlungen auszusprechen). Bei der Veröffentlichung der Leitlinien hieß es von Seiten von CEBS:

 

Änderungen an den IAS/IFRS. Um unnötige und teure Änderungen an den IT-Systemen zu vermeiden, wird CEBS vereinbarte Änderungen an den IAS/IFRS berücksichtigen, bevor damit begonnen wird, die überarbeiteten FINREP umzusetzen (insbesondere das jüngste IASB-Projekt zur Ersetzung von IAS 39 und die Vorschläge zu IAS 1). Ein dafür abgeordnetes Team, das aus Bilanzierungs- und Berichterstattungsexperten besteht, wird die IASB-Vorschläge überwachen, um die Auswirkungen auf das FINREP-Rahmenkonzept einzuschätzen. Die überarbeiteten Leitlinien für die Finanzberichterstattung werden im weiteren Verlauf geprüft, um Änderungen zu berücksichtigen, die in Zukunft vereinbart werden.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

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