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Europäische Kommission will Bilanzierungshürden für Kleinstunternehmen beseitigen

26.02.2009

Die Europäische Kommission hat an das Europäische Parlament und den Ministerrat einen Vorschlag übermittelt, demzufolge 'Kleinstunternehmen' von den Bilanzierungs- und Rechnungslegungsanforderungen der 4. und 7. EG-Richtlinien ausgenommen werden sollen.

Um die Erleichterungen nach diesem Vorschlag in Anspruch nehmen zu können, müssen die Unternehmen zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

eine Bilanzsumme von nicht mehr als €500.000;

einen Nettoumsatz von nicht mehr als €1.000.000;

nicht mehr als zehn durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigte Arbeitnehmer.

Gegenwärtig sind in Europa nach den Bilanzrichtlinien um die fünf Millionen Unternehmen mit beschränkter Haftung verpflichtet, Abschlüsse zu erstellen und - in den meisten Fällen - sie prüfen zu lassen. In dem Vorschlag erkennt die Kommission an, dass die Bilanzrichtlinien 'zu einer verbesserten Rechnungslegungsumgebung in der EU geführt haben'. Gleichzeitig kommt die Kommission allerdings zu dem Schluss, dass die Richtlinien Kleistunternehmen Hürden auferlegen, die man herunterschrauben könne. Nach dem Vorschlag der Kommission würden die Mitgliedstaaten der EU entscheiden, ob die Vorschriften der Bilanzrichtlinien für Kleinstunternehmen aufrechterhalten oder sie von diesen befreit werden sollen. Abgesehen von den Bilanzrichtlinien haben die EU-Mitgliedstaaten im Allgemeinen natürlich ihre eigenen nationalen Rechnungslegungsvorschriften. Diese würden durch den Vorschlag nicht berührt. Die Mitgliedstaaten könnten ihre bestehenden Vorschriften beibehalten oder vereinfachter Regeln für Kleinstunternehmen schaffen. Weiterführende Informationen:

Richtlinienvorschlag (56 KB)

Presseerklärung (96 KB)

FAQs (in englischer Sprache, 67 KB)

Bürgerinfo (28 KB)

Folgenabschätzung (in englischer Sprache, 393 KB)

Zusammenfassung der Folgenabschätzung (52 KB)