Januar

Leitlinien des PCAOB-Stabs zu internen Kontrollen von KMU

31.01.2009

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat Leitlinien im Umfang von 62 Seiten mit dem Titel Sichtweise des Stabs – Eine Prüfung der internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung, die in eine Abschlussprüfung integriert ist: Leitlinien für Prüfer kleinerer börsennotierter Unternehmen veröffentlicht.

Das Ziel der PCAOB bei der Veröffentlichung dieser Leitlinien liegt darin, Prüfern zu helfen, die Vorschriften des PCAOB-Prüfungsstandards AS 5 Eine Prüfung der internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung, die in eine Abschlussprüfung integriert istauf die Prüfung kleinerer, weniger komplexer börsennotierter Unternehmen anzuwenden.

PCAOB-Leitlinien zur Anwendung von AS 5 auf kleinere börsennotierte Unternehmen (in englischer Sprache, 197 KB)

Weitere Informationen zum PCAOB-Prüfungsstandard AS 5

IASB schlägt Änderungen an IFRIC-Interpretationen 9 und 16 vor

31.01.2009

Auf Grundlage der Beschlüsse, die auf der IASB-Sitzung im Januar 2009 gefasst wurden, hat der International Accounting Standards Board (IASB) den Standardentwurf ED/2009/1 mit dem Titel Überarbeitungen nach Einführung von IFRIC-Interpretationen (Vorgeschlagene Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16) herausgegeben.

Durch die Vorschläge würden IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate und IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetriebwie folgt geändert:

IFRIC 9: Die vorgeschlagene Änderung an IFRIC 9 ist eine Folgeänderung, die aufgrund der geänderten Definition eines Unternehmenszusammenschlusses in IFRS 3 notwendig wurde, die im Januar 2008 veröffentlicht wurde. Der Board schlägt vor, eingebettete Derivate aus dem Anwendungsbereich der Interpretation auszunehmen, die in Verträgen enthalten sind, die im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses, eines Zusammenschlusses von Unternehmen untergemeinschaftlicher Beherrschung oder einer Gründung eines Joint Ventures erworben wurden. Das vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens sind Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen – zeitgleich mit Datum des Inkrafttretens von IFRS 3 (2008).

IFRIC 16: Der vorgeschlagenen Änderung zufolge soll Unternehmen gestattet werden, ein Instrument als Sicherungsinstrument bei einer Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb zu verwenden, das von dem ausländischen Geschäftsbetrieb, der gesichert wird, gehalten wird. Der IASB schlägt in dem Standardentwurf vor, Paragraf 14 von IFRIC 16 dahingehend zu ändern, dass der in Parenthese enthaltene Kommentar '(mit Ausnahme des ausländischen Geschäftsbetriebs, der selbst abgesichert wird)' gestrichen wird. Das vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens sind Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Oktober 2008 beginnen.

Stellungnahmen zum Entwurf Änderungen nach der Umsetzung von IFRIC-Interpretationen werden bis zum 2. März 2009 erbeten. Weitere Informationen:

Standardentwurf (in englischer Sprache, 450 KB)

Presseerklärung (in englischer Sprache, 43 KB)

Zusätzliche Informationen

Wir weisen darauf hin, dass der IASB für seine Verlautbarungen und Vorschläge neue Umschläge entworfen und ein neues Nummerierungssystem für Standardentwürfe eingeführt hat (der vorliegende trägt die Nummer ED/2009/1).

Ernennungen beim IASB

30.01.2009

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben im Rahmen ihrer Beratungen der Änderung des Status von Stephen Cooper zugestimmt.

Er ist jetzt nicht mehr Teilzeit- sondern Vollzeitmitglied des Boards. Cooper ist seit August 2007 Mitglied des Boards; seine Amtszeit endet am 30. Juni 2012. Die Treuhänder haben außerdem der Wiederernennung von Jan Engström zugestimmt, der ab 2009 dem IASB für eine zweite fünfjährige Amtszeit zur Verfügung stehen wird. Engström ist seit Mai 2004 Mitglied des Boards.

Cooper Engström

Details zu den Kompetenzen des neuen Aufsichtsgremiums

30.01.2009

Wie gestern berichtet haben die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF) wichtige Änderungen an der Satzung des Gremiums beschlossen, die am 1. Februar 2009 in Kraft treten sollen.

Dazu gehört neben der Erhöhung der Mitgliederzahl des IASB auch die Einrichtung eines Überwachungsgremiums (Monitoring Board, MB). Dem MB wurden weitreichende Kompetenzen eingeräumt:

SATZUNGSÄNDERUNGEN IN BEZUG AUF DAS ÜBERWACHUNGSGREMIUM

Ein Überwachungsgremium (Monitoring Board, MB) öffentlicher Behörden ist eingerichtet worden. Dessen Ziel liegt darin, die öffentliche Rechenschaftspflicht der IASCF zu verbessern, ohne die Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses einzuschränken.

Das MB wird anfangs aus führenden Vertretern der Europäischen Kommission, des IOSCO-Ausschusses für aufstrebende Märkte, des IOSCO-Fachausschusses, der Finanzdienstleistungsbehörde von Japan und der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht bestehen. Der Vorsitzende des Basel-Komitees ist nicht stimmberechtigter Beobachter.

Das MB wird am Nominierungsprozess für Treuhänder teilnehmen und die Ernennungen von Treuhändern bestätigen.

Das MB wird Aufsichtsverantwortlichkeiten in Bezug auf die Treuhänder und ihre Aufsicht über die Aktivitäten des IASB haben. Dies gilt insbesondere für die Festlegung des Arbeitsprogramms und die Bemühungen des IASB, die Genauigkeit und Wirksamkeit von Finanzberichterstattung zu verbessern und die Anleger zu schützen.

Das MB 'kann Bilanzierungsfragen an die Treuhänder und den Vorsitzenden des IASB verweisen und Rücksprache mit ihnen zu diesen Themen nehmen'. Das MB kann eine Sitzung mit 'den Vorsitzenden der Treuhänder und des IASB' einfordern.

'Wenn der IASB feststellt, dass eine Erörterung des Sachverhalts/der Sachverhalte, der/die vom Aufsichtsgremium identifiziert wurde, nicht ratsam ist oder die Anfrage in dem vom Aufsichtsgremium gewünschten zeitlichen Rahmen nicht lösbar ist, sollten die Treuhänder:

den IASB auffordern, alle vernünftigerweise angemessenen Bemühungen zu unternehmen, die Anfrage auf eine Art und Weise zu lösen, die dem öffentlichen Interesse entspricht und den Schutz der Anleger berücksichtigt;

den IASB auffordern, durch die Treuhänder seine Stellungnahme hinsichtlich seiner Haltung zu der Anfrage zu erläutern; und

unverzüglich das Überwachungsgremium von der Haltung des IASB in Kenntnis setzen.

Die IASCF hat ein Arbeitsabkommen hinsichtlich des Überwachungsgremiums veröffentlicht (Entwurfin englischer Sprache, 42 KB). Dieses wird derzeit von allen Parteien unterzeichnet.

IASB-Webcast zum Diskussionspapier zur Ertragsvereinnahmung

29.01.2009

Am 3. Februar 2009 bietet der IASB zwei Webcasts an, in denen das gemeinsame Diskussionspapier von IASB und FASB zur Ertragsvereinnahmung erläutert wird, das im Dezember 2008 veröffentlicht worden war.

Die Kommentierungsfrist des Diskussionspapiers läuft noch bis zum 19. Juni 2009. Im Rahmen der Webcasts wird es den Zuhörern möglich sein, Fragen an die Vortragenden zu stellen. Die Sendungen sind kostenfrei. Genauere Informationen:

Thema des Webcasts: Diskussionspapier zu Fragen der Ertragsvereinnahmung, gemeinsam herausgegeben von IASB und FASB

Veranstalter: IASB

Datum: Dienstag, 3. Februar 2009

Zeiten: 9:00h bis 10:00h und 15:00h bis 16:00h Londoner Zeit

Vortragende: Jan Engström, Mitglied des IASB; Henry Rees, leitender Projektmanager; April Pitman, Projektmanagerin

weitere Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB

IFRIC 18 zu Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden

29.01.2009

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat die IFRIC-Interpretation 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden herausgegeben.

IFRIC 18 ist insbesondere im Versorgungssektor relevant. Durch die Interpretation werden die IFRS-Regelungen für Vereinbarungen, in denen ein Unternehmen von einem Kunden einen Posten des Sachanlagevermögens erhält, den das Unternehmen dann entweder nutzen muss, um den Kunden an ein Netz anzuschließen oder um dem Kunden dauerhaften Zugang zur Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen zu gewähren (wie bspw. der Versorgung mit Elektrizität, Gas oder Wasser).

In IFRIC 18 wird folgendes klargestellt:

die Umstände, unter denen die Definition eines Vermögenswerts nach dem Rahmenkonzept des IASB erfüllt ist,

der Ansatz der Vermögenswerts und die Bemessung seiner Anschaffungskosten beim erstmaligen Ansatz,

wie die Verpflichtung des Unternehmens, eine oder mehrere eigenständige identifizierbare Dienstleistungen im Austausch für den übertragenen Vermögenswert zu erbringen, zu bestimmen ist,

Erlöserfassung, wenn die Dienstleistung(en) erbracht worden ist/sind,

wie vom Kunden übertragene Barmittel zu bilanzieren sind, die statt eines Vermögenswerts übertragen werden und dem Erwerb eines Vermögenswerts dienen.

IFRIC 18 tritt für Übertragungen von Vermögenswerte von Kunden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2009 erfolgen, und ist prospektiv anzuwenden. Eine begrenzte rückwirkende Anwendung ist gleichwohl zulässig.

Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 61 KB)

weiterführende Informationen

IASCF schließt ersten Teil der Überarbeitung der Satzung ab, verkündet weitere Änderungen

29.01.2009

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben heute wichtige Änderungen an der Satzung des Gremiums sowie weitere Beschlüsse von der Sitzung der Treuhänder in Neu-Delhi am 15. und 16. Januar 2009 verkündet.

2007 hatten die Treuhänder eine Überarbeitung der Satzung angestoßen, in deren Verlauf ausführliche öffentliche Konsultationen stattfanden einschließlich Gesprächen am Runden Tisch. In den eingegangenen Stellungnahmen und bei den Gesprächen wurden die Vorschläge der Treuhänder allgemein unterstützt. Die Ergebnisse im Einzelnen:

Änderungen der Satzung:

  • Deutliche Verbesserung der öffentlichen Rechenschaftspflicht der IASCF durch Einrichtung eines Überwachungsgremiums aus öffentlichen Behörden. Dem Gremium gehören Vertreter der Europäischen Kommission, des IOSCO-Ausschusses für aufstrebende Märkte, des IOSCO-Fachausschusses, der Finanzdienstleistungsbehörde von Japan und der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht an. Das Basel-Komitee entsendet einen nicht stimmberechtigten Vertreter. Die Beziehung zwischen der IASCF und dem Überwachungsgremium regelt ein Arbeitsabkommen, das im Entwurf bereits zur Verfügung steht (in englischer Sprache, 42 KB).
  • Der IASB wird bis 2012 von 14 auf 16 Mitglieder ausgedehnt; neue Leitlinien regeln die geografische Zusammensetzung. Der IASB wird demnächst aus vier Mitgliedern aus dem asiatisch-pazifischen Raum, vier Mitgliedern aus Europa, vier Mitgliedern aus Nordamerika, einem Mitglied aus Afrika, einem Mitglied aus Südamerika und zwei Mitgliedern mit beliebigem geographischen Hintergrund bestehen, vorausgesetzt, eine Gesamtbalance wird gewahrt.

Weitere Beschlüsse:

  • Verbesserte Liaison mit den Anlegervertretern. Um den bestehenden Kontakt mit den Anlegern zu ergänzen, wird es regelmäßige Kontaktaufnahme mit einer großen Bandbreite von Anlegergruppen geben, die im rekonstituierten Standardbeirat vertreten sein sollen. Die IASCF wird die Mitglieder dieses rekonstituierten Beirats in Kürze bekannt geben.
  • Freie Verfügbarkeit der Standardtexte auf der Internetseite. Die Treuhänder haben aufgrund wiederkehrender öffentlichen Bitten entschieden, dass die Standards des IASB öffentlich und kostenfrei auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen sollen. Dies gilt nur für die Kerntexte der Standards, nicht für begleitende Dokumente wie beispielsweise Grundlagen für Schlussfolgerungen oder Umsetzungsleitlinien.

Die IASCF verweist darauf, dass die Änderungen der Satzung – Überwachungsgremium und Zusammensetzung des IASB – den Anforderungen der G-20 hinsichtlich öffentlicher Rechenschaftspflicht und Zusammensetzung des Standardsetzers aus dem November 2008 entsprechen. Allen anderen Empfehlungen, die sich auf Standards beziehen, ist inzwischen durch Projekte des IASB Genüge getan.

Sie können sich die englischsprachige Presseerklärung der Treuhänder hier herunterladen.

IAESB schlägt internationales Ausbildungsrahmenkonzept vor

29.01.2009

Der internationale Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education Standards Board, IAESB) hat um Stellungnahmen zu vorgeschlagenen Änderungen am Rahmenkonzept für die internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards (International Education Standards, IES), in dem die Konzepte erläutert werden, die diesen Standards zugrunde liegen, gebeten.

Das vorgeschlagene Rahmenkonzept besteht aus zwei Teilen:

In Teil 1 werden die Aus- und Weiterbildungskonzepte Kompetenz, erste berufliche Ausbildung, berufliche Weiterbildung und Einschätzung der Wirksamkeit von Ausbildung und Entwicklung erläutert, die vom IAESB bei der Entwicklung der IES angelegt werden.

In Teil 2 wird das Wesen der IES beschrieben sowie die zugehörigen IAESB-Verlautbarungen und die Mitgliedspflichten im internationalen Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC).

Das Rahmenkonzept ist hauptsächlich für IFAC-Mitgliedorganisationen gedacht, die direkt oder indirekt Verantwortung für die Ausbildung und Weiterentwicklung ihrer Mitglieder oder Studenten tragen. Es ist jedoch auch für eine große Bandbreite von Interessengruppen relevant, beispielsweise universitäre Fakultäten im Bereich Rechnungslegung, Arbeitgeber von Rechnungslegern, Rechnungsleger und mögliche künftige Rechnungsleger. Die Kommentierungsfrist endet am 30. April 2009. Während der Kommentierungsfrist steht der Vorschlag auf der Seite des IFAC zur Verfügung.

Zwei neue EFRAG-Stellungnahmen

29.01.2009

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB zwei Stellungnahmen eingereicht.

EFRAG unterstützt die Änderungen an IFRS 1 hinsichtlich zusätzlicher Ausnahmen bei der erstmaligen Anwendung der IFRS allgemein und unterstützt die Änderungen an IFIC 9 und IAS 39 hinsichtlich eingebetteter Derivate, schlägt aber weitere Änderungen vor.

EFRAG-Stellungnahme zu Änderungen an IFRS 1 (in englischer Sprache, 103 KB)

EFRAG-Stellungnahme zu Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 (in englischer Sprache, 56 KB)

Tätigkeitsbericht 2008 der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung

29.01.2009

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2008 vorgelegt.

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2008 vorgelegt, der die folgenden Hauptaussagen enthält:

Mit 138 (Vorjahr 135) abgeschlossenen Prüfungen sind die für 2008 gesetzte Ziele erreicht worden.

Die Anzahl fehlerhafter Rechnungslegungen ist mit 37 Fällen weiter auf hohem Niveau (Fehlerquote 27%, Vorjahr 26%).

Es gibt eine über dem Durchschnitt liegende Fehlerquote bei kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Die Hauptursachen für die hohe Fehlerquote sind der Umfang und die hohe Komplexität des IFRS-Regelwerks.

Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung der DPR (13 KB).

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