Dazu gehört neben der Erhöhung der Mitgliederzahl
des IASB auch die Einrichtung eines Überwachungsgremiums (Monitoring
Board, MB). Dem MB wurden weitreichende Kompetenzen eingeräumt:
SATZUNGSÄNDERUNGEN IN BEZUG AUF DAS ÜBERWACHUNGSGREMIUM
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| Ein Überwachungsgremium (Monitoring Board, MB) öffentlicher Behörden ist eingerichtet worden. Dessen Ziel liegt darin,
die öffentliche Rechenschaftspflicht der IASCF zu verbessern, ohne die
Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses einzuschränken.
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| Das MB wird anfangs aus führenden Vertretern der Europäischen
Kommission, des IOSCO-Ausschusses für aufstrebende Märkte, des IOSCO-Fachausschusses, der
Finanzdienstleistungsbehörde von Japan und der US-amerikanischen
Wertpapier- und Börsenaufsicht bestehen. Der Vorsitzende des
Basel-Komitees ist nicht stimmberechtigter Beobachter.
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| Das MB wird am Nominierungsprozess für Treuhänder teilnehmen und die Ernennungen von Treuhändern bestätigen.
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| Das MB wird Aufsichtsverantwortlichkeiten in Bezug auf die Treuhänder und ihre Aufsicht über die Aktivitäten des IASB haben.
Dies gilt insbesondere für die Festlegung des Arbeitsprogramms und die Bemühungen des IASB, die Genauigkeit und Wirksamkeit von
Finanzberichterstattung zu verbessern und die Anleger zu schützen.
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| Das MB 'kann Bilanzierungsfragen an die Treuhänder und den Vorsitzenden des IASB verweisen und Rücksprache mit ihnen
zu diesen Themen nehmen'. Das MB kann eine Sitzung mit 'den Vorsitzenden der Treuhänder und des IASB' einfordern.
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| 'Wenn der IASB feststellt, dass eine Erörterung des Sachverhalts/der Sachverhalte, der/die vom Aufsichtsgremium identifiziert wurde,
nicht ratsam ist oder die Anfrage in dem vom Aufsichtsgremium gewünschten zeitlichen Rahmen nicht lösbar ist, sollten die Treuhänder:

| den IASB auffordern, alle vernünftigerweise angemessenen Bemühungen zu unternehmen, die Anfrage auf eine Art und Weise zu lösen,
die dem öffentlichen Interesse entspricht und den Schutz der Anleger berücksichtigt;
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| den IASB auffordern, durch
die Treuhänder seine Stellungnahme hinsichtlich seiner Haltung zu der Anfrage zu erläutern; und
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| unverzüglich das Überwachungsgremium von der Haltung des IASB in Kenntnis setzen.
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| Die IASCF hat ein Arbeitsabkommen hinsichtlich des Überwachungsgremiums veröffentlicht (Entwurfin englischer Sprache, 42 KB).
Dieses wird derzeit von allen Parteien unterzeichnet.
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