IASCF schließt ersten Teil der Überarbeitung der Satzung ab, verkündet weitere Änderungen

  • IASC Foundation Image

29.01.2009

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben heute wichtige Änderungen an der Satzung des Gremiums sowie weitere Beschlüsse von der Sitzung der Treuhänder in Neu-Delhi am 15. und 16. Januar 2009 verkündet.

2007 hatten die Treuhänder eine Überarbeitung der Satzung angestoßen, in deren Verlauf ausführliche öffentliche Konsultationen stattfanden einschließlich Gesprächen am Runden Tisch. In den eingegangenen Stellungnahmen und bei den Gesprächen wurden die Vorschläge der Treuhänder allgemein unterstützt. Die Ergebnisse im Einzelnen:

Änderungen der Satzung:

  • Deutliche Verbesserung der öffentlichen Rechenschaftspflicht der IASCF durch Einrichtung eines Überwachungsgremiums aus öffentlichen Behörden. Dem Gremium gehören Vertreter der Europäischen Kommission, des IOSCO-Ausschusses für aufstrebende Märkte, des IOSCO-Fachausschusses, der Finanzdienstleistungsbehörde von Japan und der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht an. Das Basel-Komitee entsendet einen nicht stimmberechtigten Vertreter. Die Beziehung zwischen der IASCF und dem Überwachungsgremium regelt ein Arbeitsabkommen, das im Entwurf bereits zur Verfügung steht (in englischer Sprache, 42 KB).
  • Der IASB wird bis 2012 von 14 auf 16 Mitglieder ausgedehnt; neue Leitlinien regeln die geografische Zusammensetzung. Der IASB wird demnächst aus vier Mitgliedern aus dem asiatisch-pazifischen Raum, vier Mitgliedern aus Europa, vier Mitgliedern aus Nordamerika, einem Mitglied aus Afrika, einem Mitglied aus Südamerika und zwei Mitgliedern mit beliebigem geographischen Hintergrund bestehen, vorausgesetzt, eine Gesamtbalance wird gewahrt.

Weitere Beschlüsse:

  • Verbesserte Liaison mit den Anlegervertretern. Um den bestehenden Kontakt mit den Anlegern zu ergänzen, wird es regelmäßige Kontaktaufnahme mit einer großen Bandbreite von Anlegergruppen geben, die im rekonstituierten Standardbeirat vertreten sein sollen. Die IASCF wird die Mitglieder dieses rekonstituierten Beirats in Kürze bekannt geben.
  • Freie Verfügbarkeit der Standardtexte auf der Internetseite. Die Treuhänder haben aufgrund wiederkehrender öffentlichen Bitten entschieden, dass die Standards des IASB öffentlich und kostenfrei auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen sollen. Dies gilt nur für die Kerntexte der Standards, nicht für begleitende Dokumente wie beispielsweise Grundlagen für Schlussfolgerungen oder Umsetzungsleitlinien.

Die IASCF verweist darauf, dass die Änderungen der Satzung – Überwachungsgremium und Zusammensetzung des IASB – den Anforderungen der G-20 hinsichtlich öffentlicher Rechenschaftspflicht und Zusammensetzung des Standardsetzers aus dem November 2008 entsprechen. Allen anderen Empfehlungen, die sich auf Standards beziehen, ist inzwischen durch Projekte des IASB Genüge getan.

Sie können sich die englischsprachige Presseerklärung der Treuhänder hier herunterladen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.