Die Übernahme ist für börsennotierte Unternehmen im Jahr 2012 verpflichtend, wobei eine vorzeitige Übernahme schon bereits ab 2008 möglich ist. Die so erstellten Abschlüsse müssen außerdem nach den internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) anstelle der mexikanischen Prüfungsstandards geprüft werden.
Eine Ausnahme von den oben genannten Regelungen gilt für Finanzinstitute.
Die mexikanischen Rechnungslegungsstandards, die vom Consejo Mexicano para la Investigación y Desarrollo de Normas de Información Financiera (CINIF) entwickelt werden, werden für nicht börsennotierte mexikanische Unternehmen weiterhin Gültigkeit besitzen. Der CINIF hat geäußert, dass er sein Programm der Konvergenz der mexikanischen Standards mit den IFRS fortsetzen will.