Januar

Übernahme von Änderungen an IFRS 1 und IAS 27 sowie Verbesserungen der IFRS

26.01.2009

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. Januar 2009 die Verordnungen (EG) Nr. 69/2009(71 KB) und Nr. 70/2009 (143 KB) der Kommission vom 23. Januar 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 24. Januar 2009 die Verordnungen (EG) Nr. 69/2009(71 KB) und Nr. 70/2009 (143 KB) der Kommission vom 23. Januar 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit diesen Verordnungen werden Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS und IAS 27 Konzern und Einzelabschlüsse - Anschaffungskosten von Anteilen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen oder assoziierten Unternehmen sowie Verbesserungen der International Financial Reporting Standards übernommen.

EU-Kommission stärkt Aufsichtsausschüsse und Gremien für die Standardsetzung in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung

26.01.2009

Die Europäische Kommission hat zur Verstärkung des Aufsichtsrahmens für die EU-Finanzmärkte eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden verbessern, für größere Konvergenz der Aufsichtspraktiken zwischen den Mitgliedstaaten sorgen und die Stabilität des Finanzsystems erhöhen sollen.

In diesen Beschlüssen wird für die drei Aufsichtsausschüsse für den Wertpapier-, den Banken- bzw. den Versicherungssektor ein klarerer Handlungsrahmen abgesteckt und ein wirksameres Beschlussverfahren festgelegt. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, diesen Ausschüssen sowie den wichtigsten europäischen und internationalen Gremien für die Standardsetzung in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung eine finanzielle Unterstützung aus dem EU-Haushalt zu gewähren, damit diese ihre Ziele so rasch und erfolgreich wie möglich erreichen können.

Vorgeschlagene Finanzierung der Ausschüsse der europäischen Wertpapier-, Bank- und Versicherungsaufsichtsbehörden und der wichtigsten Gremien für die Standardsetzung in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die Kommission schlägt ein Gemeinschaftsprogramm vor, bei dem die drei Ausschüsse der europäischen Aufsichtsbehörden (CESR, CEBS und CEIOPS) und wichtige internationale und europäischen Gremien, die an der Standardsetzung in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung beteiligt sind, direkt aus dem EU-Haushalt Finanzmittel erhalten. Bei diesen Gremien handelt es sich um die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und das internationale Aufsichtsgremium im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight Board, PIOB). Der Finanzbeitrag würde sich auf 36,2 Mio. EUR belaufen, den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2013 abdecken und wie folgt verteilt (Angaben in Mio. EUR):

>

2010<

b>

2011

2012

2013

IASCF

0

5,0

5,0

5,0

EFRAG

3,0

3,0

3,0

3,0

PIOB

0,3

0,3

0,3

0,3

CESR, CEBS und CEIOPS

2,0

2,0

2,0

2,0

Presseerklärung der Europäischen Kommission (101 KB)

Vorschlag der Kommission (209 KB)

Arbeitspapier der Kommissionsmitarbeiter (in englischer Sprache, 620 KB)

128. DSR-Sitzung – Registrierung und Sitzungspapiere

25.01.2009

Seit Beginn des Jahres hält der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) des DRSC seine Sitzungen öffentlich ab.

Die zweite Sitzung wird am 2. und 3. Februar 2009 in Berlin stattfinden. Die Sitzungen können Sie vor Ort oder im Internet verfolgen. Hinweise für die Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Mittlerweile wurden fast alle Sitzungspapiere für die 128. DSR-Sitzung eingestellt und können ab sofort von derselben Seite herunter geladen werden.

Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1

24.01.2009

Deloitte hat eine Stellungnahme zum Standardentwurf Weitere Ausnahmen für erstmalige Anwender – vorgeschlagene Änderungen an IFRS 1 übermittelt (in englischer Sprache, 124 KB).

Grundsätzlich unterstützen wir die in dem Standardentwurf vorgeschlagenen Änderungen. Wir stimmen dem Board zu, dass es für Rechtskreise, die die IFRS in naher Zukunft übernehmen werden, mögliche Herausforderungen gibt, die über die vorgeschlagenen Ausnahmen abgemildert werden können. Wir stimmen insbesondere zu, dass die vorgeschlagenen Ausnahmen dabei helfen sollen, unnötige Kosten und Schwierigkeiten für bestimmte erstmalige Anwender zu begrenzen.

Wir sind allerdings der Ansicht, dass die Änderungen, die sich auf Unternehmen der Öl- und Gasbranche sowie auf preisregulierte Branche beziehen, verbessert werden können. Wir ermutigen den Board insbesondere, weitere Begründungen in der Grundlage für Schlussfolgerungen zu dem Standard zu geben, um zu erklären, welche Faktoren bei der Entscheidung als wichtig erwogen wurden, eine Ausnahme herauszugeben, die nur bestimmten Unternehmen gestatten, vorherige Kostenansätze als angenommene Kosten zum Zeitpunkt des Übergangs zu verwenden, und anderen nicht.

Alle zurückliegenden Stellungnahmen von Deloitte finden Sie hier.

Eilhinweis des IAASB-Stabs zur Unternehmensfortführung

24.01.2009

Die unerwartete Schwere und Geschwindigkeit sowie die Auswirkungen der Finanzmarktkrise stellen einzigartige Herausforderungen für Geschäftsleitung und Prüfer bei der Beurteilung der Fähigkeit des Unternehmens, seine Geschäfte fortzuführen, dar.

Zur Unterstützung der Prüfer, der Geschäftsleitung und denen, die mit Fragen der Governance bei der Beschäftigung mit diesen Herausforderungen betraut sind hat der Stab des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) einen neuen Praxiseilhinweis (Practice Alert) mit dem Titel Prüfungserwägungen im Hinblick auf die Unternehmensfortführung im gegenwärtigen Wirtschaftsumfeld herausgegeben. In dem Eilhinweis werden Themengebiete aus dem internationalen Prüfungsstandard (International Standard on Auditing, ISA) Nr. 570 Unternehmensfortführungsowie aus anderen ISAs hervorgehoben, die im gegenwärtigen Wirtschaftsumfeld besonders relevant sind und Prüfern zusätzliche Leitlinien bei der Beurteilung der Fortführungsannahme durch die Geschäftsleitung zur Verfügung stellen. Zudem wird die Aufmerksamkeit aus Sachverhalte im Zusammenhang mit Liquiditäts- und Kreditrisiken gelenkt, die neue Unsicherheiten für Unternehmen schaffen und die bereits bestehenden verschlimmern können. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Eilhinweis des IAASB-Stabs (184 KB)

Presseerklärung

Aktualisierter Vergleich von IFRS und kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen

24.01.2009

Der kanadische Standardsetzer (Accounting Standards Board of Canada, AcSB) verfolgt eine Strategie, die kanadischen Standards durch die International Financial Reporting Standards für öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen zum 1. Januar 2011 zu ersetzen.

Andere Unternehmen können sich freiwillig für die Anwendung der IFRS entscheiden. Um denen, die von dieser Strategie betroffen sind, dabei behilflich zu sein, sich mit den Unterschieden zwischen kanadischen Standards und IFRS vertraut zu machen, hat der Stab des AcSB einen inoffiziellen Vergleich zwischen den bedeutenderen Aspekten von IFRS und kanadischen Standards per 31. Juli 2008 angefertigt. In dem Vergleich werden zudem die derzeit von IASB, FASB und AcSB aktiv verfolgten Projekte dargestellt und in dem Maße kommentiert, wie diese in Arbeit befindlichen Projekte vermutlich zu einer Beseitigung der bestehenden Unterschiede beitragen werden:

Tabellarische Zusammenfassung des Vergleichs zwischen IFRS und kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen in englischer Sprache (33 Seiten, 308 KB)

Ausführlicher Vergleich zwischen den IFRS und kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen in englischer Sprache (128 Seiten, 729 KB)

Tabellarische Zusammenfassung des Vergleichs zwischen IFRS und kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen in französischer Sprache (45 Seiten, 326 KB)

Ausführlicher Vergleich zwischen den IFRS und kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen in französischer Sprache (134 Seiten, 609 KB)

Weitere Informationen zum Übergang auf die IFRS in Kanada

Mitschrift vom fünften und letzten Tag der IASB-Sitzung im Januar

24.01.2009

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, 19. Januar, bis Freitag, 23. Januar 2009, zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen.

Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung im Januar

24.01.2009

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, 19. Januar, bis Freitag, 23. Januar 2009, zuseiner monatlichen Sitzung in London zusammen.

Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2008 nach HKFRS

23.01.2009

Das Deloitte IFRS Centre of Excellence für den asiatisch pazifischen Raum in Hongkong hat eine Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften nach den Rechnungslegungsstandards von Hongkong (Hong Kong Financial Reporting Standards, HKFRS)zum 31. Dezember 2008 herausgegeben.

Die Checkliste zielt darauf ab, den Anwendern zu helfen, festzustellen, ob die Ausweis- und Angabevorschriften der HKFRS sowie der Verordnungen und Vorschriften für die Notierung Hongkonger Unternehmen an der Börse von Hongkong für Abschlüsse zum 31. Dezember 2008 erfüllt sind und alle geforderten Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die Checkliste ergänzt den Musterkonzernabschluss 2008 nach HKFRS (s. unsere Meldung vom 15. Januar 2009). Die Checkliste deckt die Ausweis- und Angabevorschriften ab, die für Abschlüsse zum 31. Dezember 2008 in Kraft getreten waren. Sie widmet sich nicht den HKFRS-Anforderungen hinsichtlich Ansatz und Bewertung. Sie können sich die Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2008 nach HKFRS kostenfrei herunterladen (in englischer Sprache, 1,64 MB).

Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 9

23.01.2009

Deloitte hat eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 118 KB) zum IASB-Entwurf Eingebettete Derivate - Vorgeschlagene Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 eingereicht.

Wir unterstützen die vorgeschlagenen Änderungen.

Wir glauben jedoch, dass das Zusammenwirken zwischen dem geänderten IAS 39.12 und dem beibehaltenen IAS 39.13 klargestellt werden sollte. Insbesondere sollte deutlich gemacht werden, ob ein Unternehmen einen finanziellen Vermögenswert selbst dann umklassifizieren darf, wenn es das eingebettet Derivat nicht verlässlich bewerten kann, jedoch das gesamte Finanzinstrument und den finanziellen Basisvertrag verlässlich bewerten kann.

Frühere Stellungnahmen von Deloitte finden Sie hier.

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