Januar

Mitschnitt der 127. DSR-Sitzung

21.01.2009

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 127. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) vom 5. und 6. Januar 2009 sind jetzt archiviert und können abgerufen werden.

Dazu ist eine einmalige Registrierung erforderlich, die für circa ein Jahr gültig sein wird.

Erste Tagung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise

21.01.2009

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere Meldung vom 30. Dezember 2008).

Ihr Zweck liegt darin, beiden Boards deutlich zu machen, welche Rolle die Bilanzierung während der Krise gespielt hat, und mögliche Änderungen vorzuschlagen. Gestern hielt die FCAG ihre erste Sitzung ab. Wir sind gegenwärtig bei der Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte und werden sie Ihnen sobald als möglich zur Verfügung stellen.

Sitzung der Beratungsgruppe von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise20. Januar 2009

Der Vorsitzende erinnerte die Teilnehmer in seinen einführenden Bemerkungen an die Gründe, warum der beizulegende Zeitwert jüngst soviel Aufmerksamkeit erregt hat, insbesondere in den Fällen, in denen er auf Instrumente in 'ausgetrockneten' Märkten angewendet wurde. Er fuhr mit der Erläuterung fort, dass das Konzept des beizulegenden Zeitwerts breitere Anwendung nach der 'Sparkassenkrise' in den USA gefunden hat und es weiterhin 'in Arbeit' sei. Er sagte, dass die beiden wesentlichen Fragen gestellt würden:

In welchen Fällen war die Rechnungslegung hilfreich bei der Identifizierung von Sachverhalten?

In welchen Fällen war die Rechnungslegung nicht hilfreich?

Die Vorsitzenden von FASB und IASB vermittelten kurz den aktuellen Stand bei den Tätigkeiten der beiden Boards. Sie berichteten, dass es Druck gegeben habe, fundamentalere Änderungen an der Rechnungslegung vorzunehmen und dass aufsichtsrechtliche Reformen auf die Rechnungslegung ausstrahlen könnten. Sie nannten fünf Kernsachverhalte, die im Zuge der Krise zutage traten:

Beizulegender Zeitwert

Außerbilanzielle Geschäfte (Konsolidierung)

Verbriefungen (Ausbuchung)

Wertminderungen

Risikoberichterstattung (Nutzer sahen die Risiken in den Unternehmen nicht)

Beide Vorsitzende betonten, dass die getroffenen und geplanten Maßnahmen auf diese Sachverhalte gerichtet seien.

Der Stab beider Boards vermittelte detailliert den aktuellen Stand zu den bislang entwickelten Antworten. Man hob hervor, dass mehrere vorgeschlagene Änderungen an den IFRS und US-GAAP veröffentlicht worden seien und so bald wie möglich erneut erörtert würden. Darüber hinaus erwartet der IASB, Vorschläge zur Ausbuchung und zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im ersten Quartal 2009 herauszugeben. Beide Boards werden weiter daran arbeiten, die Tätigkeiten hinsichtlich einer umfassenden Überprüfung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu beschleunigen.

Der kommissarische Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) stellte eine Zusammenfassung des kürzlich veröffentlichten SEC-Berichts zu den Auswirkungen der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert auf die Finanzmarktkrise in den USA vor. Er stellte fest, dass die Mehrheit der Vermögenswerte im Abschluss von Finanzinstitutionen in den USA nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet worden seien und dass lediglich ein Teil erfolgswirksam so bewertet worden sei. In dem Bericht kam man zu dem Schluss, dass der beizulegende Zeitwert keine bedeutende Rolle in der Krise gespielt habe. Ferner wurde festgestellt, dass der beizulegende Zeitwert von Anlegern als nützlich angesehen werde und dass viele der vorgeschlagenen Alternativen dieses Maß an Nützlichkeit nicht aufwiesen. Darüber hinaus wurde in dem Bericht hervorgehoben, dass das Vorgehen des FASB sachgerecht sei. Der kommissarische Leiter der Abteilung Rechnungslegung stellte fest, dass der Bericht mehrere Empfehlungen enthalte, darunter den Vorschlag, die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert nicht auszusetzen (siehe dazu unsere Nachricht vom 31. Dezember 2008).

Die Mitglieder der FCAG brachten sodann ihre Meinung zum Ausdruck. Die wesentlichen Themenkomplexe, die in den Sichtweisen der Teilnehmer zum Ausdruck kamen, sind nachfolgend zusammengefasst.

Hat der beizulegende Zeitwert die Finanzmarktkrise beschleunigt oder verschlimmert?

Viele Teilnehmer vertraten die Ansicht, dass der beizulegende Zeitwert 'eine gewisse' Rolle während der Finanzmarktkrise gespielt habe, vor allem hinsichtlich des Effekts der Prozyklizität. Als Grund dafür wurde die größere Verwendung von Rechnungslegungszahlen durch die Aufsichtsbehörden genannt. Allerdings war die Mehrheit der Ansicht, dass der beizulegende Zeitwert keine größere Rolle gespielt habe, und kein Teilnehmer schlug seine Abschaffung vor – es seien die Geschäftsrisiken gewesen, die Finanzinstitutionen eingegangen seien und nicht angemessen gemanagt hätten.

Es wurde hervorgehoben, dass Unternehmen mehr Leitlinien hinsichtlich der Frage benötigten, wie der beizulegende Zeitwert in bestimmten Umständen festgestellt werden solle, vor allem in einem inaktiven Markt. Die Arbeit des beratenden Expertenpanels des IASB und dessen Abschlussdokument wurden als Schritt in die richtige Richtung genannt. Andere FCAG- Mitglieder äußerten Bedenken, dass der Bewertungsprozess als solcher nicht transparent sei und dies ebenfalls ein Thema sei, dessen man sich annehmen müsse.

Viele FCAG-Mitglieder hoben hervor, dass außerbilanzielle Aktivitäten und damit Konsolidierungsregeln die Entwicklung einer Schattenbuchhaltung zugelassen hätten, bei denen Risiken nicht im Abschluss dargestellt worden seien. Man stellte fest, dass die Geschäftsleitung im ihrem Abschluss erklären müsse, warum Unternehmen konsolidiert worden seien oder nicht.

Ein Mitglied stellte fest, dass die Anreizsysteme für die Führungskräfte die Situation verschärft hätten und dass diese Systeme nicht angemessen in den Berichten der Unternehmen dargestellt worden seien. Einige meinten, dass die Bilanzierung künftige Krisen nicht verhindern könne.

Verfahrensweise beim Setzen von Standards

Viele betonten die Wichtigkeit, sich auch unter Druck an den Standardsetzungsprozess zu halten, in schwierigen Zeiten möglicherweise beschleunigt. Ein Mitglied stellte fest, dass der Zeitraum September/Oktober 2008 ein Tiefpunkt in dem Setzen internationaler Rechnungslegungsstandards gewesen sei. Im diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass Standards durchsetzbar seien müssten: Wenn Standards nicht sachgerecht angewendet würden, helfe das beste Rahmenkonzept für die Bilanzierung nicht. Einige Mitglieder betonten die Notwendigkeit für einen weltweit einzigen Satz an Standards.

Anlegervertrauen

Ein weiteres Kernthema bestand darin, dass das Vertrauen der Anleger in die Rechnungslegung der Schlüssel zur Verbesserung der Marktsituation sei – Anleger seien an einer Rechnungslegung interessiert, die die ökonomische Realität abbilde. Die Standardsetzer wurden eindringlich gebeten, sich dies bei der Verfolgung weiterer Schritte in Erinnerung zu rufen. Dieses sei verbunden mit der Verringerung der Komplexität in der Rechnungslegung und der Vermeidung einer Überfrachtung mit Informationen. Eines der anwesenden Boardmitglieder sagte, dass es eine Menge Zynismus im Markt über die Rechnungslegung gebe und dass alle weiteren Schritte dürften diesen Zynismus nicht verstärken, sondern die Glaubwürdigkeit in die Rechnungslegung wiederherstellen müssten. Dieses Mitglied stellte fest, dass viele der Ansinnen von Politikern auf Änderungen in der Bilanzierung nur Werkzeuge zur Ergebnisgestaltung schaffen und dementsprechend das Anlegervertrauen unterminieren würden.

Wertminderungen

Viele FCAG-Mitglieder äußerten sich besorgt über die komplexen Regelungen zu Wertminderungen und den Unterschieden zwischen IFRS und US-GAAP. Einige Teilnehmer äußerten Bedenken hinsichtlich der fehlenden Möglichkeit, Risikovorsorge in guten Zeiten zu bilden, die in schlechten Zeiten genutzt werden könne, d.h. Vorsorge für erwartete Verluste zu bilden und nicht für eingetretene Verluste, wie dies derzeit in den Wertminderungsmodellen nach IFRS und US-GAAP vorgesehen ist. Andere meinten, dass dies ein aufsichtsrechtlichen Thema sei und so gelöst werden könne, dass eine angemessene Zuweisung zu den Rücklagen erfolge und ausschüttungsfähige Gewinne begrenzt würden.

Zielsetzung der Rechnungslegung

Es wurde hervorgehoben, dass bevor man Schlüsse zu irgendeinem der Sachverhalte ziehe, die Zielsetzung der Rechnungslegung klar sein müsse. Man hob hervor, dass die derzeitigen Rahmenkonzepte Aufsichtsbehörden nicht als Kernnutzer von Abschlüssen ansähen und die finanzielle Stabilität dementsprechend kein Ziel der Rechnungslegung sei.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung der FCAG gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

Heads Up zur Modernisierung der Rechnungslegung von Öl- und Gasunternehmen

21.01.2009

Die Fachabteilung unserer US-amerikanischen Kollegen hat einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel 'SEC modernisiert Rechnungslegung von Unternehmen der Öl- und Gasbranche' herausgegeben (in englischer Sprache, 157 KB).

In dem Newsletter wird die endgültige Regelung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) erörtert, durch die die Berichtsanforderungen für Unternehmen in der Öl- und Gasbranche geändert werden (siehe dazu unsere Nachricht vom 5. Januar).

G-30-Empfehlungen zur Marktwertbilanzierung

20.01.2009

Am 15. Januar 2009 veröffentlichte die Gruppe der Dreißig (G-30) einen Bericht mit dem Titel 'Finanzreform: ein Rahmenkonzept für die finanzielle Stabilität'.

In dem Bericht werden Mängel im globalen Finanzsystem adressiert und 18 spezifische Empfehlungen ausgesprochen: Verbesserung der Aufsichtssysteme, Stärkung der Rolle der Zentralbanken, Verbesserung von Regierungspraxis und -risikomanagement, Adressierung der Prozyklizität, Verbesserung der Bilanzierungspraxis, Stärkung der Finanzinfrastruktur, Erhöhung der internationalen Koordination. Das Projekt wurde von Paul Volcker als Vorsitzendem und Tommaso Padoa-Schioppa und Arminio Fraga Neto als stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Volcker und Padoa-Schioppa sind beide frühere Vorsitzende der IASC-Stiftung, der Dachorganisation des IASB. Die Gruppe der Dreißig ist ein privates, gemeinnütziges, internationales Gremium, das das Ziel verfolgt 'das Verständnis der internationalen Wirtschafts- und Finanzfragen zu vertiefen, die internationalen Auswirkungen von Entscheidungen im öffentlichen und im Privatsektor zu erforschen und die Wahlmöglichkeiten zu prüfen, die Marktteilnehmern und Entscheidungsträgern offenstehen'. Die Liste der Empfehlungen können Sie hierherunterladen (in englischer Sprache, 288 KB).

Kernempfehlungen im Bericht der G-30: Finanzreform: ein Rahmenkonzept für die finanzielle Stabilität

Kernempfehlung I Lücken und Schwächen im Geltungsbereich der Bankenaufsicht und -überwachung müssen beseitigt werden. Alle systemisch bedeutenden Finanzinstitutionen, gleich welcher Art, müssen sich in einem gewissen Maße der Bankenaufsicht unterwerfen.

Kernempfehlung II Die Qualität und Effizienz der Bankenaufsicht und -überwachung müssen verbessert werden. Dies wird besser ausgestattete Bankaufsichten und Zentralbanken erfordern, die in Strukturen tätig sind, die viele höhere Ebenen an nationaler und internationaler politischer Koordination erfordern.

Kernempfehlung III Institutionelle Verfahren und Standards müssen verstärkt werden, mit besonderer Betonung von Standards auf den Gebieten der Governance, des Risikomanagements, des Kapitals und der Liquidität. Aufsichtliche Verfahren und Bilanzierungsstandards müssen zudem Vorkehrungen gegen prozyklische Effekte treffen und mit der Aufrechterhaltung vorsichtiger Geschäftspraktiken in Einklang stehen.

Kernempfehlung IV Finanzmärkte und -produkte müssen transparenter gemacht und besser mit Risiko- und aufsichtsrechtlichen Anreizen in Einklang gebracht werden. Die Infrastruktur, die solchen Märkten zugrunde liegt, muss viel robuster und widerstandsfähiger gegen einen möglichen Ausfall selbst großer Finanzinstitutionen gemacht werden.

Eine der speziellen Empfehlungen unter der Kernempfehlung III bezieht sich auf die 'Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert':

Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert– Empfehlung 12:

a. Fair-Value-Bilanzierungsprinzipien und -standards sollten im Hinblick auf die Entwicklung realistischerer Leitlinien für den Umgang mit weniger liquiden Instrumenten und gestörten Märkten neu beurteilt werden.

b. Die Spannungen zwischen dem Geschäftszweck, dem beaufsichtigte Finanzinstitutionen, die als Intermediär von Kredit- und Liquiditätsrisiken auftreten, dienen, und den Interessen von Anlegern und Gläubigern sollte dadurch gelöst werden, dass prinzipienbasierter Standards, die das Geschäftsmodell dieser Institutionen besser abbilden, entwickelt, eine angemessene Strenge bei der Bewertung und der Einschätzung von Absichten angewendet sowie verbesserte Angaben und Transparenz gefordert werden. Diese Standards sollten zudem von den Bankaufsichten überprüft und mit ihnen abgestimmt werden, um eine Anwendung dergestalt sicherzustellen, dass sie mit einem sicheren und reibungslosen Geschäftsablauf solcher Institutionen in Einklang steht.

c. Bilanzierungsprinzipien sollten zudem flexibler hinsichtlich des aufsichtlichen Erfordernisses sein, wonach beaufsichtigte Institutionen eine angemessene Risikovorsorge für Kreditausfälle unterhalten können, die die erwarteten Verluste durch alle Portfolien über die Laufzeit der Vermögenswerte in diesen Portfolien ausreichend abdeckt. Die Art und Weise, in der die Risikovorsorge festgestellt und zugewiesen wird, sollte vollends transparent sein.

d. Wie im dritten Bericht der Gruppe für das Management von Adressenausfallrisiken (Counterparty Risk Management Policy Group, CRMPG) betont wurde, müssen einzelne Finanzinstitutionen unter jedweden Bilanzierungsstandards und in allen Marktsituationen sicherstellen, dass im Zentrum des Bewertungs- und Preisüberprüfungsprozesses vollends angemessene Ressourcen stehen, die durch absolut zuverlässige und unabhängige Entscheidungsbefugnis abgeschirmt sind.

Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung im Januar

20.01.2009

Der International Accounting Standards Board kam von Montag, 19. Januar, bis Freitag, 23. Januar 2009, zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen.

Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

DSR verabschiedet Stellungnahme zu Eingebetteten Derivaten

20.01.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat heute seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf Eingebettete Derivate — Vorgeschlagene Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 (ED Embedded Derivatives — Proposed amendments to IFRIC 9 and IAS 39) verabschiedet.

Obwohl der DSR den Entwurf generell unterstützt, wird angemerkt, dass früher zulässige Ansätze, die nach dem Entwurf nicht länger gestattet sind, rückwirkend nicht als zu berichtigende Bilanzierungsfehler zu betrachten sein sollten. Die englischsprachige Stellungnahme des DSR gegenüber dem IASB (48 KB) wurde auch an EFRAG übermittelt, mit der Absicht, die Meinung des deutschen Standardsetzers in die Stellungnahme von EFRAG einzubringen.

Zwei IVSC-Entwürfe mit IFRS-Bezug

20.01.2009

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat zwei Entwürfe zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Die Kommentierungsfrist endet am 30. April 2009. Die Wiedergabe auf IAS PLUS erfolgt mit freundlicher Genehmigung des IVSC:

Vorgeschlagene überarbeitete internationale Bewertungsleitlinie (International Valuation Guidance Note, GN) 4 Bewertung immaterieller Vermögenswerte (in englischer Sprache, 317 KB). Identifiziert und definiert die Hauptansätze und -methoden , die in der Bewertung immaterieller Vermögenswerte verwendet werden, mit dem Ziel die Terminologie zu vereinheitlichen und Bewertungsberichte für Nutzer weltweit verständlicher zu machen.

Vorgeschlagene überarbeitete internationale Bewertungsleitlinie (International Valuation Guidance Note, GN) 16 Bewertung immaterieller Vermögenswerte für die Zwecke der IFRS-Berichterstattung (in englischer Sprache, 255 KB). Lenkt die Aufmerksamkeit der Bewerter auf die Hauptbilanzierungsvorschriften der IFRS, unter denen die Bewertungen vorgenommen werden, und gibt Leitlinien hinsichtlich der daraufhin angemessenen Bewertung.

Presseerklärung des IVSC (in englischer Sprache, 68 KB)

IFRS e-Learning für Vorstände

20.01.2009

Unsere kanadischen Kollegen haben ein IFRS e-Learning-Programm für Vorstände entwickelt.

Um ihre Aufsichtspflichten während und nach dem Übergang von kanadischen Rechnungslegungsstandards auf IFRS angemessen zu erfüllen, müssen Vorstände und Prüfungsausschussmitglieder ihre Finanzkenntnisse aktuell halten. Jetzt, während die Vorbereitungen auf die IFRS-Umstellung bereits angelaufen sind, ist es Zeit, in die IFRS-Bildung zu investieren. Das IFRS e-Learning-Programm für Vorstände von Deloitte legt den Schwerpunkt mehr auf eine Erhöhung der Aufmerksamkeit als auf fachliche Details. Das Programm, das on-line oder als CD zur Verfügung steht, kann für ein persönliches Einzelstudium genauso verwendet werden wie für Gruppensitzungen, die von einem IFRS-Experten von Deloitte moderiert werden. Das interaktive Material bietet:

Erörterung der Herausforderungen, denen sich Unternehmen während der Umstellung gegenüber sehen können

Hervorhebung der schwierigen Sachverhalte, auf die Unternehmensführung und Aufsichtsrat beim Umstellungsprozess stoßen können

Darstellung der Unterschiede zwischen IFRS und kanadischen Rechnungslegungsstandards für alle Schlüsselstandards

Angabe von praktischen Beispielen auf Grundlage von Deloitte-Erfahrungen bei IFRS-Umstellungen weltweit

Empfohlene Fragen, die Vorstände eventuell ihre Geschäftsführer oder internen oder externen Prüfer fragen sollten

Weitere Informationen über das Deloitte e-Learning-Programm für Vorstände (in englischer Sprache, 155 KB). Weitere Informationen zum Übergang auf IFRS in Kanada.

Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Januar erneut geändert

19.01.2009

Die Agenda für die Sitzung des International Accounting Standards Board im Januar ist abermals ergänzt worden.

Als zusätzlicher Punkt ist die Erörterung der Abzinsung tatsächlicher Steuern hinzugekommen. Der Vorschlag ist Teil des kommenden Standardentwurfs zur Überarbeitung von IAS 12, zu welchem dem Board in der letzten Woche eine Abstimmungsvorlage unterbreitet wurde, aus der die nun anstehenden Fragestellungen erwuchsen. Der Tagesordnungspunkt soll am Freitag unter den Restanten besprochen werden. Wir haben die Tagesordnung, die wir Ihnen am 9. Januar 2009 zur Verfügung gestellt hatten, entsprechend angepasst.

Heads Up zur Wertminderung von Anlagen in verbriefte Vermögenswerte

19.01.2009

Die Fachabteilung unserer US-amerikanischen Kollegen hat einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel 'FASB veröffentlicht Änderungen am OTTI-Modell für bestimmte Anlagen in verbriefte Vermögenswerte' herausgegeben (in englischer Sprache, 144 KB).

In dem Newsletter wird das kürzlich herausgegebene Positionspapier des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) EITF 99-20-1 erörtert, mit dem der Stab des US-amerikanischen Standardsetzers kürzlich sein kurzfristiges Projekt zur Überarbeitung der Leitlinien für andere als vorübergehende Wertminderungen von Nutzungsrechten an verbrieften finanziellen Vermögenswerten, die unter Sachverhalt 99-20 fallen, abgeschlossen hat.

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