2007
hatten die Treuhänder eine Überarbeitung der Satzung angestoßen, in deren
Verlauf ausführliche öffentliche Konsultationen
stattfanden einschließlich Gesprächen am Runden Tisch. In den eingegangenen Stellungnahmen und bei den Gesprächen wurden die
Vorschläge der Treuhänder allgemein unterstützt. Die Ergebnisse
im Einzelnen:
Änderungen der Satzung:

| Deutliche Verbesserung der öffentlichen Rechenschaftspflicht der IASCF durch Einrichtung
eines Überwachungsgremiums aus öffentlichen Behörden. Dem Gremium gehören Vertreter der Europäischen Kommission, des IOSCO-Ausschusses für aufstrebende Märkte,
des IOSCO-Fachausschusses, der Finanzdienstleistungsbehörde von Japan und der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht an. Das Basel-Komitee entsendet einen
nicht stimmberechtigten Vertreter. Die Beziehung zwischen der IASCF und dem Überwachungsgremium regelt ein Arbeitsabkommen, das im
Entwurf
bereits zur Verfügung steht (in englischer Sprache, 42 KB).
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| Der IASB wird bis 2012 von 14 auf 16 Mitglieder ausgedehnt; neue Leitlinien regeln die geografische Zusammensetzung. Der IASB wird demnächst aus vier Mitgliedern
aus dem asiatisch-pazifischen Raum, vier Mitgliedern aus Europa, vier Mitgliedern aus Nordamerika, einem Mitglied aus Afrika, einem
Mitglied aus Südamerika und zwei Mitgliedern mit beliebigem geographischen Hintergrund bestehen, vorausgesetzt, eine Gesamtbalance wird gewahrt.
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Weitere Beschlüsse:

| Verbesserte Liaison mit den Anlegervertretern. Um den bestehenden Kontakt mit den
Anlegern zu ergänzen, wird es regelmäßige Kontaktaufnahme mit einer großen Bandbreite von
Anlegergruppen geben, die im rekonstituierten Standardbeirat vertreten sein sollen.
Die IASCF wird die Mitglieder dieses rekonstituierten Beirats in Kürze bekannt geben.
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| Freie Verfügbarkeit der Standardtexte auf der Internetseite. Die Treuhänder haben aufgrund
wiederkehrender öffentlichen Bitten entschieden, dass die Standards des IASB öffentlich und
kostenfrei auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen sollen. Dies gilt nur für die Kerntexte der
Standards, nicht für begleitende Dokumente wie beispielsweise Grundlagen für Schlussfolgerungen oder
Umsetzungsleitlinien.
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Die IASCF verweist darauf, dass die Änderungen der Satzung – Überwachungsgremium und Zusammensetzung des IASB –
den Anforderungen der G-20 hinsichtlich öffentlicher Rechenschaftspflicht und Zusammensetzung des Standardsetzers aus dem November 2008
entsprechen.
Allen anderen Empfehlungen, die sich auf Standards beziehen, ist inzwischen durch Projekte des IASB Genüge getan.