Juni

Internetsendungen zu IAS 39 – Modell der erwarteten Verluste

30.06.2009

Am Freitag, 3. Juli 2009, und erneut am Montag, 6. Juli 2009, wird der IASB zwei live ausgestrahlte Internetsendungen abhalten, um interessierte Kreise hinsichtlich des Fortschritts beim umfassenden Projekt des IASB zur Ersetzung von IAS 39 auf dem Laufenden zu halten.

Die Intersendungen sind der unlängst vom Board veröffentlichen Bitte um Informationen zur Machbarkeit eines Modells der erwarteten Verluste gewidmet. Die Internetsendungen bestehen aus Präsentationen zweier Mitglieder des IASB-Stabs; an die Präsentation schließt sich ein Abschnitt zu Fragen und Antworten an, bei dem registrierte Teilnehmer Fragen an die Stabsmitarbeiter des IASB senden können, die von diesen beantwortet werden. Jede Internetsendung wird einschließlich des Frage-und-Antwort-Teils etwa eine Stunde dauern. Details der Internetsendungen:

Thema der Internetsendung: Projekt zur umfassenden Überprüfung von IAS 39 – Wertminderungsmodell der erwarteten Verluste

Datum und Uhrzeit der ersten Internetsendung: Freitag, 3. Juli 2009, 11:00 Uhr (MESZ)

Datum und Uhrzeit der zweiten Internetsendung: Montag, 6. Juli 2009, 16:00 Uhr (MESZ)

Referenten: Sue Lloyd, Leitende Fachliche Beraterin, und Martin Friedhoff, Projektmanager

weitere Informationen und Registrierung

Projektseite auf der Internetseite des IASB

Projektseite auf IAS PLUS

EFRAG Update Ausgaben April, Mai und Juni 2009 erschienen

30.06.2009

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Ausgaben für April, Mai und Juni 2009 des EFRAG Update-Newsletters veröffentlicht.

Darin werden jeweils die Erörterungen des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) des entsprechenden Monats zusammengefasst.

EFRAG Update-Newsletter vom April 2009 (in englischer Sprache, 343 KB)

EFRAG Update-Newsletter vom Mai 2009 (in englischer Sprache, 301 KB)

EFRAG Update-Newsletter vom Juni 2009 (in englischer Sprache, 331 KB)

Wir haben unseren Zeitplan für die Agendaprojekte des IASB aktualisiert

30.06.2009

Wir haben unseren Zeitplan für die und Zusammenfassung der Agendaprojekte des IASB auf den aktuellen Stand gebracht, um die Entscheidungen des IASB zum seinem Arbeitsprogramm und anderen öffentlichen Ankündigungen seines Projektplans widerzuspiegeln.

Dem Zeitplan zufolge muss der der IASB zwischen jetzt und Ende 2011 18 Konsultationsdokumente und 28 endgültige Verlautbarungen veröffentlichen:

drei Diskussionspapiere

15 Standardentwürfe

25 endgültige IFRS

ein endgültiges Leitliniendokument

zwei endgültige Abschnitte zum Rahmenkonzept

133. DSR-Sitzung - Sitzungspapiere

29.06.2009

Die Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 133. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates vom 1. bis 3. Juli 2009 stehen auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.

Die Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 133. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates vom 1. bis 3. Juli 2009 stehen auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.

McCreevy äußert sich zur Rechnungslegung und der Finanzmarktkrise

29.06.2009

Charlie McCreevy, der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, äußerte sich am 26. Juni 2009 vor der irischen Wirtschaftsprüferkammer in Dublin zu Fragen der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise.

Die vollständige Ansprache in englischer Sprache finden Sie hier(36 KB), nachfolgend übersetzen wir für Sie seine Kommentare zur Rechnungslegung.

Wie Sie alle wissen, ist die Rolle der Rechnungslegungsregeln Gegenstand einer hitzigen Debatte geworden. Aber wir sind weiterhin überzeugt, dass das internationale Standardsetzungssystem die beste Lösung ist. Und dies ist nicht nur eine europäische Sichtweise. Dies ist auch die Ansicht der G-20. Rechnungslegungsregeln haben die Krise nicht ausgelöst, aber ist es fair zu fragen, ob sie sie verstärkt haben? Wir müssen uns ansehen, was geschehen ist, und prüfen, ob die Regeln angepasst werden müssen, um die Finanzstabilität zu stärken. Es freut mich, dass der IASB nun doch beabsichtigt, die grundlegende Überarbeitung von IAS 39 bis Ende des Jahres abzuschließen. Das ist ein ehrgeiziger Plan für einen so komplexen Standard. Ich weiß, dass es viele Finanzinstitute in der EU gibt, die die Überarbeitung der Wertminderungsregeln für die Bilanzen zum Ende des Jahres zur Verfügung haben wollen. Die ECOFIN-Minister haben in dieser Hinsicht ihre Absichten deutlich gemacht.

Mitschrift von den Gesprächsrunden in London

28.06.2009

Der IASB veranstaltet eine Reihe von Gesprächsrunden mit seinen Adressaten, in denen es um seine jüngsten Vorschläge in ED 10 Konsolidierung und ED/2009/3 Ausbuchung geht.

Es wurden bereits Gesprächsrunden in Nordamerika und Asien abgehalten. Die europäischen Gesprächsrunden fanden am 15. und 16. Juni 2009 in London statt, in Verbindung mit der regulären Sitzung des IASB. Nachfolgend geben wir die vorläufige und nicht offizielle Mitschrift wieder, die Beobachter von Deloitte bei den Gesprächsrunden angefertigt haben.

Mitschrift von den Gesprächsrunden zu Konsolidierung und Ausbuchung
15. und 16. Juni 2009, London

Montag, 15. Juni 2009 – Ausbuchung

Die Teilnehmer drückten eine Präferenz für den Ansatz aus, der in der alternativen Sichtweise zum Standardentwurf vorgestellt wurde, statt für den bevorzugten Ansatz, der im Standardentwurf beschrieben wurde. Dabei brachten die meisten Teilnehmer Bedenken hinsichtlich der Konsequenzen einer Übernahme des bevorzugten Ansatzes vor. Insbesondere schlugen mehrere Teilnehmer einen ausdrücklicheren Risiko-Chancen- Filter im Prozess der Ausbuchung vor, da sie der Ansicht waren, dass die zugrundeliegenden Risiko-Chancen-Positionen ansonsten verloren gingen.

Alternativer, durch fünf IASB-Boardmitglieder unterstützter Ansatz, wie im Standardentwurf ausgeführt

Dem alternativen Ansatz zufolge erfasst der Übertragende, wenn er die Rechte auf identifizierte Zahlungsströme überträgt, den vormals angesetzten Vermögenswert und erfasst alle Rechte und Pflichten, die er im Zuge des Übertragungsvorgangs be- oder erhalten hat. Zum Beispiel würden Termingeschäfte, Verkaufs- und Kaufoptionen, Garantien oder disproportionale Anlagen im Hinblick auf die übertragenen Zahlungsströme nicht zu einem fehlgeschlagenen Verkauf oder dem Ansatz einer Schuld für die erhaltene Gegenleistung führen. Jedwedes Engagement würde erfasst und mit dem beizulegenden Zeitwert am Tag der Übertragung bewertet. Die Zielsetzung bestünde darin, jedwede Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem übertragenen Vermögenswert so zu bilanzieren, als hätte man diese Rechte und Pflichten aus dem Vermögenswert zuvor nicht besessen.

Nach dem alternativen Ansatz könnte ein Übertragender verpflichtet sein, dieselben Angabeleitlinien anzuwenden, wie sie mit der Änderung an IFRS 7 vorgeschlagen wurden. Die vorgeschlagene Änderung an IFRS 7 würde angemessene Informationen zur Verfügung stellen, um Nutzer in die Lage zu versetzen, das Wesen und die Risiken aus dem anhaltenden Engagement des Übertragenden an den ausgebuchten finanziellen Vermögenswerten einzuschätzen. Das gesamte Risiko (einschließlich des Wesens, des zeitlichen Anfalls, der Rangigkeit, des Betrags und der Unsicherheit jedweder Verpflichtungen und Zahlungsabflüsse in Bezug auf das anhaltende Engagement des Unternehmens an einem übertragenen Vermögenswert und die Details über diese Vermögenswerte) würden durch eine Angabe erbracht. Dementsprechend würden mit den vorgeschlagenen Informationen klare Informationen hinsichtlich der Zuordnung der Risiken und ihrer möglichen Auswirkung auf die finanzielle Situation des Übertragenden zur Verfügung gestellt.

Ein Teilnehmer drückte seine Bedenken aus, dass sich der Board in der gegenwärtigen Zeit der Wirtschaftskrise für einen Ansatz ausgesprochen habe, der zu mehr Ausbuchungen von Finanzinstrumenten führen könnte, wenn der Markt die gegenteilige Entwicklung erwarte. Einige Teilnehmer schlugen Ansatzkriterien vor, die die gesamte Risikoposition in der Bilanz statt über Angaben im Anhang zeigten und für Nutzer von Abschlüssen vorzugswürdig seien. Bedenken wurden auch dahingehend laut, dass im Standardentwurf unterschiedliche Kriterien für Übertragenden und Empfänger Anwendung fänden und wie diese ineinander überführt werden könnten.

Die Diskussion wurde fortgesetzt mit Blick auf den Filter des anhaltenden Engagements in den Ausbuchungskriterien. Es wurden mehrere Ideen erörtert; ein Teilnehmer schien der Einführung eines Modells ablehnend gegenüber zu stehen, das inhärente Ausnahmen in sich selbst eingebaut hat (d.h. Kaufoptionen). Teilnehmer gaben auch an, dass eine Art de minimis-Schwelle für das anhaltende Engagement erforderlich sei, um Praxisprobleme bei der Anwendung zu vermeiden.

Das Panel setzte die Diskussion mit dem Test der praktischen Möglichkeit für die Ausbuchung von Instrumenten fort. Die meisten Teilnehmer zeigten hinsichtlich der Stoßrichtung des Vorschlags einverstanden, äußerten aber dessen ungeachtet Vorbehalte aus der Praxis. Vor allem wurden Bedenken laut, dass unterschiedliche Parteien die Kriterien in Abhängigkeit davon in unterschiedlicher Weise auslegen können, an wen die Übertragung erfolgt, und wie die Ausbuchungskriterien anzuwenden seien, wenn die weitere Übertragung aufsichtlichen Beschränkungen unterliegt. Darüber hinaus wies ein Teilnehmer darauf hin, dass eine mögliche Inkonsistenz mit ED 10 bestehe, weil zu dem Schluss gekommen sein mag, dass eine Konsolidierung nicht erforderlich ist, gleichzeitig aber den Ausbuchungstest nicht bestehe.

In der Diskussion wurde dem alternativen Modell große Aufmerksamkeit entgegengebracht, der in dem Standardentwurf enthalten war. Viele Teilnehmer meinten, dass er die wirtschaftliche Realität besser widerspiegele, waren aber auf der anderen Seite der Ansicht, dass der alternative Ansatz im Standardentwurf nicht hinreichend entwickelt worden sei, um sie in die Lage zu versetzen, ihn zu unterstützen. Ein Teilnehmer drückte seine Bedenken dahingehend aus, dass das alternative Modell – auch wenn es konzeptionell reiner sei – für die Nutzer der Abschlüsse noch weniger verständlich sein werde. Bedenken wurden insbesondere im Zusammenhang mit der Erfassung eines Bewertungsgewinns bei Ausbuchung laut, wenn nur ein Teil eines Instruments ausgebucht werde, ohne dass dies dessen Charakter ändere.

Insgesamt äußerten viele Teilnehmer Bedenken hinsichtlich der Geschwindigkeit des Projekts sowie einem wahrgenommenen Mangel an Koordinierung mit dem FASB, die zu einem weiteren Mangel an Konvergenz mit US-GAAP führen könne. Der Stab erläuterte, dass die Geschwindigkeit des Projekts durch die gegenwärtige wirtschaftliche Lage und v.a. Forderungen von Regierungen und Regulatoren bestimmt werde. Der Stab stellte fest, dass das Risiko darin bestünde, dass die Regulatoren ihre eigenen Regeln aufsetzen werden, wenn nicht schnell eine Lösung gefunden werde.

Viele Teilnehmer äußerten Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Angaben. Es bestand allgemeine Übereinstimmung, dass ein neuer Rahmen für Angaben benötigt werde: einen, der sie im Gegensatz zur gegenwärtigen Praxis, bei der sie als verpflichtende Checkliste behandelt werde, die sowohl Mindest- als auch Maximalanforderungen für Angaben enthält, prinzipienorientierter gestalte. Vor allem wurde die mögliche Nützlichkeit der Angaben für einige Unternehmen bezweifelt. Die Teilnehmer meinten, dass in einigen Fällen Angaben zu ausgebuchten (oder erst gar nicht in der Bilanz angesetzten Finanzinstrumenten) nützlicher sein könnten als detaillierte Angaben, die den vorgeschlagenen Kriterien nicht entsprächen.

Montag und Dienstag, 15. und 16. Juni 2009 – Konsolidierung

In der Diskussion um ED 10 zur Konsolidierung drückten Teilnehmer ihre Unterstützung für die allgemeinen Prinzipien des Vorschlags aus (d.h. das Modell aus IAS 27/SIC-12). Die meisten stimmten zu, dass Beherrschung, die die Elemente Macht und Ergebnis erfordert, die richtige Grundlage für die Konsolidierung darstelle. Allerdings stellten einige Teilnehmer fest, dass eine endgültige Klarstellung im Standard erforderlich werde, um ihn praktikabel und operabel zu machen.

Eine Mehrheit der Teilnehmer zeigte sich einverstanden, dass Engagement eines Unternehmens im Kleid eines Unternehmen für sich genommen noch keine Beherrschung begründe, allerdings ein nützlicher Indikator für das Bestehen von Kontrolle sei.

Hinsichtlich der Frage möglicher Macht stellte das Panel fest, dass weitere Klarstellungen zu diesem Sachverhalt im Standard und/oder weitere Leitlinien erforderlich sei(en). Viele Teilnehmer wiesen auf den Unterschied bei der Anwendung auf operativ tätige Unternehmen im Gegensatz zu Zweckgesellschaften hin. Die meisten Teilnehmer stimmten darin überein, dass es wenig hilfreich wäre, wenn der Standard die Definition aus den US-GAAP enthielte, wonach 'Macht die Möglichkeit ist, die Geschäfte eines Unternehmen zu lenken, die das Ergebnis am bedeutendsten beeinflussen', und dass weitere Klarstellungen erforderlich würden.

Bei der Erörterung der Angaben machte das Panel dieselben Beobachtungen wie in dem Sitzungsteil zur Ausbuchung. Insbesondere äußerten einige Teilnehmer hinsichtlich unzureichender Angaben zum Risiko Bedenken. Nichtsdestotrotz bestand Übereinstimmung, dass dies eine Überarbeitung der Angabevorschriften erfordere, v.a. eine Überarbeitung der Vorschriften in IFRS 7 und die Entwicklung eines neuen Angaberahmens.

Am 16. Juni wurde die Gesprächsrunde mit einem eigenständigen Sitzungsteil zur Konsolidierung fortgesetzt.

Im Großen und Ganzen unterstützen die Teilnehmer das vorgeschlagene Kontrollmodell, wobei Beherrschung die Elemente Macht und Ergebnis erfordere und so definiert werde. Einige Teilnehmer bevorzugten dennoch die aktuelle Definition von Beherrschung, wie sie in SIC-12 beschrieben wird, weil diese Definitionen wahrscheinlich klar und in der Praxis weithin verständlich seien. Ein Großteil der Aufmerksamkeit in der Diskussion war der Rolle von Chancen und Risiken in der Analyse gewidmet, wobei die meisten Teilnehmer die Sichtweise unterstützten, dass je mehr das Berichtsunternehmen Risiken und Chancen ausgesetzt ist, es umso wahrscheinlicher ist, dass es auch die Macht hat, die Geschäfte dieses Unternehmens zu lenken. Viele Teilnehmer hatten allerdings Bedenken hinsichtlich der Anwendung dieses Modells auf strukturierte Unternehmen und Investmentvehikel. Einige Teilnehmer baten den Stab, eine Verbindung zwischen Ergebnis und Macht in den Standard aufzunehmen. Im Großen und Ganzen äußerten die Teilnehmer die Notwendigkeit einer sorgsamen Überarbeitung des Textes, um ihn klarer, präziser und eindeutiger zu machen.

Besondere Aufmerksamkeit wurde der Bedeutung von Beherrschung bei weniger als der Mehrheit der Stimmrechte zuteil. Es gab unter den Teilnehmern erhebliche Diskussionen, in denen sich die unterschiedlichen Rechtskreise, aus denen diese Teilnehmer kamen, sowie die unterschiedlichen rechtlichen und kulturellen Bedingungen widerspiegelten.

Es gab gemischte Ansichten hinsichtlich der Frage, wann Optionen dem Halter Beherrschung einräumen. Die meisten Teilnehmer stimmten zu, dass Optionen für die Beurteilung einer Notwendigkeit der Konsolidierung insgesamt wichtig sind, drückten aber Bedenken dahingehend aus, wie der Standardentwurf diesbezüglich formuliert worden sei. Insbesondere meinten einige Teilnehmer, dass es die Sicht einer gegenwärtig ausübbaren Option wert sei, untersucht zu werden, wiederholten aber die Notwendigkeit weiterer Leitlinien. Insgesamt wurde der Schluss gezogen, dass auf diesem Gebiet eine größere Klarheit erforderlich sei.

Die Erörterung von Agentenbeziehungen und Doppelrollen zeigte, dass erhebliche Unterscheide in der Praxis und bezüglich der Frage, wie diese geregelt sein sollten, bestanden. Insbesondere drehte sich die Diskussion um Abberufungsrechte als einen der Indikatoren für eine Agentenbeziehung und Doppelrollen, wo die vorgeschlagenen Leitlinien als zweideutig angesehen wurden. Die Teilnehmer baten den IASB um Klärung dieser Fragen.

Die Diskussion wurde dann hinsichtlich des Begriffs von Beherrschung von strukturierten Unternehmen und Investmentvehikeln fortgesetzt. Die Teilnehmer stimmten mit dem Vorschlag überein, dass das Aussehen des Unternehmens für sich genommen noch nicht zu Beherrschung führe. Einige Teilnehmer schlugen vor, dass der Board die Gefährdung hinsichtlich der Variabilität der Ergebnisse in den Begriff der Kontrolle # einbauen sollte. Insgesamt unterstützten die Teilnehmer den Vorschlag, dass operative und strukturierte Unternehmen durch eine einzige Leitlinie abgedeckt werden und ermunterten den Stab, eine weitere Klarstellung der ausstehenden Themen zu versuchen.

Hinsichtlich der Angaben stimmten die Teilnehmer überein, dass einige der vorgeschlagenen Angaben zu präskriptiv und belastend seien, weil sie die Anwendung einer Checklistenmentalität im Prozess der Aufstellung von Abschlüssen fördere. Viele Teilnehmer äußerten Bedenken, dass wichtige Informationen in den umfangreichen vorgeschriebenen Angaben verloren gehen könnten. Vor allem unterstützten sie den Einbezug der Angaben zu Risiken und außerbilanziellen Risikoposition in IFRS 7 statt im neuen Konsolidierungsstandard. Dessen ungeachtet erkannten sie die erweiterten Angaben als von Regulatoren und Analysten gefordert allgemein an.

Zum Schluss sagte die Mitarbeiter des IASB-Stabs, dass sie gern am vorgeschlagenen Zeitplan festhalten und den Standard bis Ende 2009 herausgeben wollten. Das FASB-Mitglied, das an der Gesprächsrunde teilnahm, sagte, dass der FASB beabsichtige, den endgültigen IASB-Standard zur Diskussion zu stellen, sobald er veröffentlicht sei. Man würde dann jegliche Verbesserungen, die man in die US-GAAP aufnähme, an den IASB zur Erwägung weiterleiten.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei den Gesprächsrunden gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

Treuhänder der IASCF und Überwachungsgremium werden tagen

28.06.2009

Die Treuhänder der IASC-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, werden vom 6. bis 8. Juli 2009 im Intercontinental Amstel Hotel in Amsterdam tagen.

Die Sitzung am 6. Juli 2009 findet gemeinsam mit dem Überwachungsgremium der IASCF statt und ist öffentlich. Die Sitzung der Treuhänder am 7. Juli 2009 wird ebenfalls öffentlich sein. Nachfolgend gegeben wir die Tagesordnung für die öffentlichen Sitzungsteile wieder.

Agenda

Montag, 6. Juli 2009 - Sitzung mit dem Überwachungsgremium (14:30-18:00 Uhr)

Einführung und einleitende Anmerkungen

Die Reaktion des IASB auf die Finanzmarktkrise

Zweiter Teil der Überprüfung der Satzung der IASC-Stiftung und andere Governance-bezogene Sachverhalte

Finanzierungsvereinbarungen der IASC-Stiftung

Aktueller regulatorischer Stand bei der IFRS-Anwendung und IFRS-bezogene Sachverhalte

Dienstag, 7. Juli 2009 (10:45-18:00 Uhr)

Einführung und einleitende Anmerkungen

Die Reaktion des IASB auf die Finanzmarktkrise

Überprüfung des Arbeitsprogramms des IASB

Zweiter Teil der Überprüfung der Satzung

Bericht des Ausschusses, der den Standardsetzungsprozess überwacht

Bericht des SAC-Vorsitzenden

Überprüfung der Finanzierungsvereinbarungen und aktueller Stand bei der Finanzierung

FASB-Vorsitzender Herz spricht vor dem Nationalen Presseclub

28.06.2009

Der Vorsitzende des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board Robert H. Herz sprach am 26. Juni 2009 vom dem Nationalen Presseclub in Washington.

Sein Vortrag trug den Titel Die Geschichte wiederholt sich nicht selbst, Menschen wiederholen die Geschichte – Gedanken und Beobachtungen aus der ersten Reihe zur Schaffung eines gesunderen Finanzsystems (in englischer Sprache, 59 KB). Unter anderem nahm er zu folgenden Punkten Stellung:

Bilanzierung und die Finanzmarktkrise. "Eine sehr willkommene Entwicklung, die sich aus der Finanzmarktkrise ergab, besteht darin, dass eine breitere Schar von Interessenten nach mehr Transparenz als notwendiger Zutat für die Erholung und die Wiederherstellung des Vertrauens von Anlegern und Öffentlichkeit ruft. Das schließt die Notwendigkeit einer Verbesserung und Verschärfung bestimmter Bilanzierungs- und Rechnungslegungsstandards ein. Auch wenn die Bilanzierung nicht ursächlich für die Krise war und sie nicht beenden wird, so hat sie doch eine Reihe von Gebieten aufgedeckt, die eine Verbesserung bei den Standards und der Transparenz insgesamt erfordern."

Politisierung der Setzung von Bilanzierungsstandards. "Unglücklicherweise gab es bestimmte Unternehmen – dazu gehörten auch welche, die nachfolgend gescheitert sind und von der Regierung gerettet werden mussten – und Branchenvertreter, die nach politischen Eingriffen in die Setzung von Bilanzierungsstandards gerufen haben. Auch wenn dies ihr gutes Recht ist und auch wenn wir ganz bestimmt einen lebhaften Dialog mit dem Gesetzgeber begrüßen, so ist die Politisierung der Setzung von Bilanzierungsstandards durch bestimmte Interessen mit dem Risiko der Unterminierung des öffentlichen Vertrauens in die Integrität der Rechnungslegung behaftet. Die anlegende Öffentlichkeit erwartet und verdient unverzerrte und transparente Finanzinformationen, die nicht hinsichtlich bestimmter Geschäftsvorfälle, Unternehmen oder Branchen vorteilhaft verbogen ist."

Transparenz. "Transparenz ist nicht allein ein Modewort oder ein Klischee. Sie ist eine grundlegende und absolut essenzielle Eigenschaft gesunder Kapitalmärkte. Relevante, vertrauensvolle und zeitnahe Informationen sind der Sauerstoff der Finanzmärkte. Das Vorenthalten solcher Informationen gegenüber Märkten – oder die Verschmutzung der Informationen – können höchst nachteilige Konsequenzen haben."

Aufsichtsrechtliche Reform. "Einige der schwierigsten Bilanzierungs- und Rechnungslegungssachverhalte, die von der Finanzmarktkrise ausstrahlen, haben ihre Ursache zumindest zum Teil von mangelhafter Aufsicht und Risikomanagement, ungesunden Kreditvergabe- und Verbriefungspraktiken und dem Fehlen einer vernünftigen Marktinfrastruktur rund um die 'dunklen Märkte' für strukturierte Kreditprodukte und Derivate."

Berichterstattung gegenüber dem Kapitalmarkt versus aufsichtsrechtliche Berichterstattung. "Unser Augenmerk als Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung ist auf die Kommunizierung relevanter, transparenter und unverzerrter Finanzinformationen zum Ertragslage und der Finanzverfassung eines Unternehmens an die Anleger und Kapitalmärkte gerichtet. Diese Informationen zielen darauf ab, informierte Anlageentscheidungen zu ermöglichen, und sind für eine effiziente Kapitalallokation quer durch die Volkswirtschaft unabdingbar. Die Transparenz, die mit externen Finanzberichte zur Verfügung stellt wird, trägt auch zur finanziellen Stabilität bei, indem sie das Ausmaß der Unsicherheit im System verringert. Auf der anderen Seite liegt das sehr wichtige Augenmerk der Bankenaufsicht auf der Sicherheit und dem Funktionieren individueller Finanzinstitutionen, dem Schutz von Kundeneinlagen und der Stabilität des Finanzsystems insgesamt. Vor dem Hintergrund unserer unterschiedlichen Aufgaben und Foki ist es nicht verwunderlich, dass wir manchmal unterschiedliche Sichtweisen zu bestimmten Bilanzierungs- und Rechnungslegungssachverhalten, die Finanzinstitutionen betreffen, einnehmen."

Globale Bilanzierungsstandards. "In Anerkennung der möglichen Vorteile, die daraus resultieren können, dass man einen einzigen Satz hochwertiger Bilanzierungsstandards quer über den globalen Kapitalmarkt hat, haben wir in den vergangenen Jahren einen gehörigen Teil unserer Zeit und Mühen in die Zusammenarbeit mit dem International Accounting Standards Board gesteckt, um gemeinsam an der Verbesserung und Vereinheitlichung unserer jeweiligen Standards durch Entwicklung gemeinsamer Standards auf den wesentlichen Gebieten und der Beseitigung von Unterschieden zwischen unseren Standards zu arbeiten. Gleichzeitig sind wir bemüht, uns um die Geschäfte zuhause zu kümmern, indem wir zeitnah auf Rechnungslegungssachverhalte in unserem System reagieren. Diese zwei Pferde gleichzeitig zu reiten ist nicht immer einfach und erfordert manchmal zeitnahe Reaktionen im Hinblick auf eine Verbesserung der US-GAAP auf einem Gebiet, während wir gleichzeitig an einer längerfristigen globalen Lösung mit dem IASB auf demselben Gebiet arbeiten."

Agenda für die IFRIC-Sitzung am 9. Juli 2009

27.06.2009

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag, den 9. Juli 2009 von 10:00 bis 16:30 Uhr in den Räumen des IASB in London zu einer Sitzung zusammenkommen (Sitzungsdauer nur ein Tag).

Die Sitzung ist öffentlich und wird im Internet übertragen. Die vorläufige Tagesordnung ist nachfolgend wiedergegeben.

Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung
Donnerstag, 9. Juli 2009

Einleitung

Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der Maiausgabe von IFRIC Updateveröffentlicht wurden

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse

Erwerbsbezogene Kosten in einem Unternehmenszusammenschluss

Vorzeitige Anwendung des überarbeiteten IFRS 3

IAS 7 Aufstellung der Zahlungsströme

Festlegung von Zahlungsmitteläquivalenten

IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse

Behandlung von Transaktionskosten beim Erwerb oder der Veräußerung nicht beherrschender Anteile

IAS 28 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen

Mögliche Auswirkungen von IFRS 3 (2008) und IAS 27 (2008) auf die Bilanzierung nach der Equity-Methode

Wagniskapitalkonsolidierungen und Teilnutzung der Fair-Value-Option

Wertminderungen von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung

Absicherung unter Verwendung von mehr als einem Derivat als Sicherungsinstrument (Umsetzungsleitlinien F.2.1)

Bedeutung von "bedeutend" oder "nachhaltig"

IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

Anwendungsbereich von IFRIC 12

Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der Märzausgabe von IFRIC Updateveröffentlicht wurden

IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden

Anwendbarkeit auf den Kunden

IAS 34 Zwischenberichterstattung

Angaben zum beizulegenden Zeitwert in Zwischenabschlüssen

IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte

Kosten der Befolgung von REACH

Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen

IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen

Nicht-Ausübungsbedingung oder nicht marktbasierte Ausübungsbedingung, wenn die Bedingung sich nicht im Einflussbereich des Unternehmens oder des Arbeitnehmers befindet

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse(überarbeitet 2008)

Bewertung nicht-kontrollierender Anteile

Nicht ersetzte und freiwillig ersetzte anteilsbasierte Vergütungsprämien

IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

Abwertung einer Veräußerungsgruppe

IAS 23 Fremdkapitalkosten

Bedeutung von 'allgemeine Fremdmittelaufnahmen'

IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis

Tausch von Fremd- in Eigenkapital (Debt to Equity Swap)

Administrativer Sitzungsteil – Stand der Arbeiten

PCAOB verschiebt Überprüfungen einer ausländischer Prüfungsgesellschaften

26.06.2009

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat eine Änderung verabschiedet, die den Ausführungszeitpunkt bestimmter Überprüfungen registrierter ausländischer Prüfungsgesellschaften betrifft.

Mit der Änderung wird der PCAOB Gelegenheit gegeben, die erstmalige Überprüfung einer registrierten ausländischen Prüfungsgesellschaft um bis zu drei Jahre aufzuschieben, die die PCAOB sonst vor Ende 2009 durchführen müsste und bei der die Gesellschaft in einem Rechtskreis ansässig ist, in dem die PCAOB vor 2009 noch keine Überprüfung durchgeführt hat. Der Aufschub gibt der PCAOB die Möglichkeit, diese Überprüfungen gemeinsam mit den entsprechenden ausländischen Schwestergremien der PCAOB durchzuführen. Die englischsprachige Presseerklärung der PCAOB finden Sie hier. Der vollständige Text der geänderten Regelung steht Ihnen auf der Internetseite der PCAOB zur Verfügung.

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