Montag, 15. Juni 2009 – Ausbuchung
Die Teilnehmer drückten eine Präferenz für den Ansatz aus, der in der alternativen Sichtweise zum Standardentwurf vorgestellt
wurde, statt für den bevorzugten Ansatz, der im Standardentwurf beschrieben wurde. Dabei brachten die meisten Teilnehmer Bedenken hinsichtlich
der Konsequenzen einer Übernahme des bevorzugten Ansatzes vor. Insbesondere schlugen mehrere Teilnehmer einen ausdrücklicheren Risiko-Chancen-
Filter im Prozess der Ausbuchung vor, da sie der Ansicht waren, dass die zugrundeliegenden Risiko-Chancen-Positionen ansonsten verloren gingen. Alternativer, durch fünf IASB-Boardmitglieder unterstützter Ansatz, wie im Standardentwurf ausgeführt
Dem alternativen Ansatz zufolge erfasst der Übertragende, wenn er die Rechte auf identifizierte Zahlungsströme
überträgt, den vormals angesetzten Vermögenswert und erfasst alle Rechte und Pflichten, die er im Zuge des Übertragungsvorgangs be- oder erhalten hat. Zum Beispiel würden Termingeschäfte, Verkaufs- und Kaufoptionen, Garantien oder disproportionale
Anlagen im Hinblick auf die übertragenen Zahlungsströme nicht zu einem fehlgeschlagenen Verkauf oder dem Ansatz einer Schuld
für die erhaltene Gegenleistung führen. Jedwedes Engagement würde erfasst und mit dem beizulegenden Zeitwert am Tag der
Übertragung bewertet. Die Zielsetzung bestünde darin, jedwede Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem übertragenen
Vermögenswert so zu bilanzieren, als hätte man diese Rechte und Pflichten aus dem Vermögenswert zuvor nicht besessen.
Nach dem alternativen Ansatz könnte ein Übertragender verpflichtet sein, dieselben Angabeleitlinien anzuwenden,
wie sie mit der Änderung an IFRS 7 vorgeschlagen wurden. Die vorgeschlagene Änderung an IFRS 7 würde angemessene Informationen
zur Verfügung stellen, um Nutzer in die Lage zu versetzen, das Wesen und die Risiken aus dem anhaltenden Engagement des
Übertragenden an den ausgebuchten finanziellen Vermögenswerten einzuschätzen. Das gesamte Risiko (einschließlich des Wesens,
des zeitlichen Anfalls, der Rangigkeit, des Betrags und der Unsicherheit jedweder Verpflichtungen und Zahlungsabflüsse in
Bezug auf das anhaltende Engagement des Unternehmens an einem übertragenen Vermögenswert und die Details über diese
Vermögenswerte) würden durch eine Angabe erbracht. Dementsprechend würden mit den vorgeschlagenen Informationen klare
Informationen hinsichtlich der Zuordnung der Risiken und ihrer möglichen Auswirkung auf die finanzielle Situation des Übertragenden
zur Verfügung gestellt.
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Ein Teilnehmer drückte seine Bedenken aus, dass sich der Board in der gegenwärtigen Zeit der Wirtschaftskrise für einen Ansatz
ausgesprochen habe, der zu mehr Ausbuchungen von Finanzinstrumenten führen könnte, wenn der Markt die gegenteilige Entwicklung erwarte. Einige
Teilnehmer schlugen Ansatzkriterien vor, die die gesamte Risikoposition in der Bilanz statt über Angaben im Anhang zeigten und für Nutzer von
Abschlüssen vorzugswürdig seien. Bedenken wurden auch dahingehend laut, dass im Standardentwurf unterschiedliche Kriterien für Übertragenden und
Empfänger Anwendung fänden und wie diese ineinander überführt werden könnten.
Die Diskussion wurde fortgesetzt mit Blick auf den Filter des anhaltenden Engagements in den Ausbuchungskriterien. Es wurden
mehrere Ideen erörtert; ein Teilnehmer schien der Einführung eines Modells ablehnend gegenüber zu stehen, das inhärente Ausnahmen in sich selbst
eingebaut hat (d.h. Kaufoptionen). Teilnehmer gaben auch an, dass eine Art de minimis-Schwelle für das anhaltende Engagement erforderlich
sei, um Praxisprobleme bei der Anwendung zu vermeiden.
Das Panel setzte die Diskussion mit dem Test der praktischen Möglichkeit für die Ausbuchung von Instrumenten fort. Die meisten
Teilnehmer zeigten hinsichtlich der Stoßrichtung des Vorschlags einverstanden, äußerten aber dessen ungeachtet Vorbehalte aus der Praxis. Vor
allem wurden Bedenken laut, dass unterschiedliche Parteien die Kriterien in Abhängigkeit davon in unterschiedlicher Weise auslegen können, an wen
die Übertragung erfolgt, und wie die Ausbuchungskriterien anzuwenden seien, wenn die weitere Übertragung aufsichtlichen Beschränkungen unterliegt.
Darüber hinaus wies ein Teilnehmer darauf hin, dass eine mögliche Inkonsistenz mit ED 10 bestehe, weil zu dem Schluss gekommen sein mag, dass
eine Konsolidierung nicht erforderlich ist, gleichzeitig aber den Ausbuchungstest nicht bestehe.
In der Diskussion wurde dem alternativen Modell große Aufmerksamkeit entgegengebracht, der in dem Standardentwurf enthalten war.
Viele Teilnehmer meinten, dass er die wirtschaftliche Realität besser widerspiegele, waren aber auf der anderen Seite der Ansicht, dass der
alternative Ansatz im Standardentwurf nicht hinreichend entwickelt worden sei, um sie in die Lage zu versetzen, ihn zu unterstützen. Ein
Teilnehmer drückte seine Bedenken dahingehend aus, dass das alternative Modell – auch wenn es konzeptionell reiner sei – für die Nutzer
der Abschlüsse noch weniger verständlich sein werde. Bedenken wurden insbesondere im Zusammenhang mit der Erfassung eines Bewertungsgewinns bei
Ausbuchung laut, wenn nur ein Teil eines Instruments ausgebucht werde, ohne dass dies dessen Charakter ändere.
Insgesamt äußerten viele Teilnehmer Bedenken hinsichtlich der Geschwindigkeit des Projekts sowie einem wahrgenommenen Mangel an
Koordinierung mit dem FASB, die zu einem weiteren Mangel an Konvergenz mit US-GAAP führen könne. Der Stab erläuterte, dass die Geschwindigkeit
des Projekts durch die gegenwärtige wirtschaftliche Lage und v.a. Forderungen von Regierungen und Regulatoren bestimmt werde. Der Stab stellte
fest, dass das Risiko darin bestünde, dass die Regulatoren ihre eigenen Regeln aufsetzen werden, wenn nicht schnell eine Lösung gefunden werde.
Viele Teilnehmer äußerten Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Angaben. Es bestand allgemeine Übereinstimmung, dass ein neuer
Rahmen für Angaben benötigt werde: einen, der sie im Gegensatz zur gegenwärtigen Praxis, bei der sie als verpflichtende Checkliste behandelt
werde, die sowohl Mindest- als auch Maximalanforderungen für Angaben enthält, prinzipienorientierter gestalte. Vor allem wurde die mögliche
Nützlichkeit der Angaben für einige Unternehmen bezweifelt. Die Teilnehmer meinten, dass in einigen Fällen Angaben zu ausgebuchten (oder erst
gar nicht in der Bilanz angesetzten Finanzinstrumenten) nützlicher sein könnten als detaillierte Angaben, die den vorgeschlagenen Kriterien
nicht entsprächen.
Montag und Dienstag, 15. und 16. Juni 2009 – Konsolidierung
In der Diskussion um ED 10 zur Konsolidierung drückten Teilnehmer ihre Unterstützung für die allgemeinen Prinzipien des Vorschlags
aus (d.h. das Modell aus IAS 27/SIC-12). Die meisten stimmten zu, dass Beherrschung, die die Elemente Macht und Ergebnis erfordert, die richtige
Grundlage für die Konsolidierung darstelle. Allerdings stellten einige Teilnehmer fest, dass eine endgültige Klarstellung im Standard erforderlich
werde, um ihn praktikabel und operabel zu machen.
Eine Mehrheit der Teilnehmer zeigte sich einverstanden, dass Engagement eines Unternehmens im Kleid eines Unternehmen für sich
genommen noch keine Beherrschung begründe, allerdings ein nützlicher Indikator für das Bestehen von Kontrolle sei.
Hinsichtlich der Frage möglicher Macht stellte das Panel fest, dass weitere Klarstellungen zu diesem Sachverhalt im Standard
und/oder weitere Leitlinien erforderlich sei(en). Viele Teilnehmer wiesen auf den Unterschied bei der Anwendung auf operativ tätige Unternehmen
im Gegensatz zu Zweckgesellschaften hin. Die meisten Teilnehmer stimmten darin überein, dass es wenig hilfreich wäre, wenn der Standard die
Definition aus den US-GAAP enthielte, wonach 'Macht die Möglichkeit ist, die Geschäfte eines Unternehmen zu lenken, die das Ergebnis am
bedeutendsten beeinflussen', und dass weitere Klarstellungen erforderlich würden.
Bei der Erörterung der Angaben machte das Panel dieselben Beobachtungen wie in dem Sitzungsteil zur Ausbuchung. Insbesondere
äußerten einige Teilnehmer hinsichtlich unzureichender Angaben zum Risiko Bedenken. Nichtsdestotrotz bestand Übereinstimmung, dass dies eine
Überarbeitung der Angabevorschriften erfordere, v.a. eine Überarbeitung der Vorschriften in IFRS 7 und die Entwicklung eines neuen Angaberahmens.
Am 16. Juni wurde die Gesprächsrunde mit einem eigenständigen Sitzungsteil zur Konsolidierung fortgesetzt.
Im Großen und Ganzen unterstützen die Teilnehmer das vorgeschlagene Kontrollmodell, wobei Beherrschung die Elemente Macht und Ergebnis
erfordere und so definiert werde. Einige Teilnehmer bevorzugten dennoch die aktuelle Definition von Beherrschung, wie sie in SIC-12 beschrieben
wird, weil diese Definitionen wahrscheinlich klar und in der Praxis weithin verständlich seien. Ein Großteil der Aufmerksamkeit in der
Diskussion war der Rolle von Chancen und Risiken in der Analyse gewidmet, wobei die meisten Teilnehmer die Sichtweise unterstützten,
dass je mehr das Berichtsunternehmen Risiken und Chancen ausgesetzt ist, es umso wahrscheinlicher ist, dass es auch die Macht hat, die
Geschäfte dieses Unternehmens zu lenken. Viele Teilnehmer hatten allerdings Bedenken hinsichtlich der Anwendung dieses Modells auf strukturierte
Unternehmen und Investmentvehikel. Einige Teilnehmer baten den Stab, eine Verbindung zwischen Ergebnis und Macht in den Standard aufzunehmen. Im
Großen und Ganzen äußerten die Teilnehmer die Notwendigkeit einer sorgsamen Überarbeitung des Textes, um ihn klarer, präziser und eindeutiger zu
machen.
Besondere Aufmerksamkeit wurde der Bedeutung von Beherrschung bei weniger als der Mehrheit der Stimmrechte zuteil. Es gab unter
den Teilnehmern erhebliche Diskussionen, in denen sich die unterschiedlichen Rechtskreise, aus denen diese Teilnehmer kamen, sowie die
unterschiedlichen rechtlichen und kulturellen Bedingungen widerspiegelten.
Es gab gemischte Ansichten hinsichtlich der Frage, wann Optionen dem Halter Beherrschung einräumen. Die meisten Teilnehmer stimmten
zu, dass Optionen für die Beurteilung einer Notwendigkeit der Konsolidierung insgesamt wichtig sind, drückten aber Bedenken dahingehend aus, wie
der Standardentwurf diesbezüglich formuliert worden sei. Insbesondere meinten einige Teilnehmer, dass es die Sicht einer gegenwärtig ausübbaren
Option wert sei, untersucht zu werden, wiederholten aber die Notwendigkeit weiterer Leitlinien. Insgesamt wurde der Schluss gezogen, dass auf
diesem Gebiet eine größere Klarheit erforderlich sei.
Die Erörterung von Agentenbeziehungen und Doppelrollen zeigte, dass erhebliche Unterscheide in der Praxis und bezüglich der
Frage, wie diese geregelt sein sollten, bestanden. Insbesondere drehte sich die Diskussion um Abberufungsrechte als einen der Indikatoren für
eine Agentenbeziehung und Doppelrollen, wo die vorgeschlagenen Leitlinien als zweideutig angesehen wurden. Die Teilnehmer baten den IASB
um Klärung dieser Fragen.
Die Diskussion wurde dann hinsichtlich des Begriffs von Beherrschung von strukturierten Unternehmen und Investmentvehikeln
fortgesetzt. Die Teilnehmer stimmten mit dem Vorschlag überein, dass das Aussehen des Unternehmens für sich genommen noch nicht zu Beherrschung
führe. Einige Teilnehmer schlugen vor, dass der Board die Gefährdung hinsichtlich der Variabilität der Ergebnisse in den Begriff der Kontrolle #
einbauen sollte. Insgesamt unterstützten die Teilnehmer den Vorschlag, dass operative und strukturierte Unternehmen durch eine einzige
Leitlinie abgedeckt werden und ermunterten den Stab, eine weitere Klarstellung der ausstehenden Themen zu versuchen.
Hinsichtlich der Angaben stimmten die Teilnehmer überein, dass einige der vorgeschlagenen Angaben zu präskriptiv und belastend
seien, weil sie die Anwendung einer Checklistenmentalität im Prozess der Aufstellung von Abschlüssen fördere. Viele Teilnehmer äußerten Bedenken,
dass wichtige Informationen in den umfangreichen vorgeschriebenen Angaben verloren gehen könnten. Vor allem unterstützten sie den Einbezug der
Angaben zu Risiken und außerbilanziellen Risikoposition in IFRS 7 statt im neuen Konsolidierungsstandard. Dessen ungeachtet erkannten sie die
erweiterten Angaben als von Regulatoren und Analysten gefordert allgemein an.
Zum Schluss sagte die Mitarbeiter des IASB-Stabs, dass sie gern am vorgeschlagenen Zeitplan festhalten und den Standard bis Ende 2009
herausgeben wollten. Das FASB-Mitglied, das an der Gesprächsrunde teilnahm, sagte, dass der FASB beabsichtige, den endgültigen IASB-Standard
zur Diskussion zu stellen, sobald er veröffentlicht sei. Man würde dann jegliche Verbesserungen, die man in die US-GAAP aufnähme, an den IASB
zur Erwägung weiterleiten.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei den Gesprächsrunden gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
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