IDW zur Rechnungslegung von Kleinstkapitalgesellschaften

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31.03.2009

Mit Schreiben vom vom 30. März 2009 (65 KB) hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gegenüber dem Bundesministerium der Justiz zu dem Vorschlag der EU-Kommission geäußert, wonach Kleinstkapitalgesellschaften künftig von der Pflicht zur Anwendung der Rechnungslegungs- und Publizitätsvorschriften, die auf der 4. EU-Richtlinie basieren, befreit werden sollen.

Das IDW spricht sich für eine Beibehaltung der grundlegenden Rechnungslegungspflichten aus. Erleichterungen könnten aber dergestalt vorgesehen werden, dass die Aufstellung eines Anhangs und Lageberichts für Kleinstkapitalgesellschaften nicht mehr verlangt und auch auf die Offenlegung des Jahresabschlusses verzichtet wird.

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