Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat mit
Schreiben vom 30. März 2009
(70 KB) gegenüber der EU-Kommission zur Anwendung der ISA in Europa Stellung genommen.
Insbesondere wird angeregt, vor der Übernahmeentscheidung im Rahmen des so genannten Komitologieverfahrens
Einvernehmen zwischen IAASB, EU-Kommission, Europäischem Parlament
und den zuständigen nationalen Stellen für die Prüferaufsicht über
die universelle Anwendbarkeit der ISA zu erzielen, vor allem über
ihre Anwendbarkeit auch auf die Abschlussprüfung von Unternehmen,
die nicht im öffentlichen Interesse stehen. Bestätigt werden sollte
insbesondere, dass die ISA als prinzipienorientiertes Regelwerk zu
verstehen sind, das es erlaubt, nach Maßgabe des pflichtgemäßen
Ermessens des Abschlussprüfers situationsspezifische Anpassungen
vorzunehmen, und keinen unverhältnismäßig hohen
Dokumentationsaufwand erzwingt.