Zwei FASB-Vorschläge würden Marktbewertung erleichtern
17.03.2009
Auf seiner gestrigen Sitzung entschied der US-amerikanische Standardsetzer FASB, zwei Änderungen hinsichtlich der amerikanischen Marktbewertungsvorschriften für Finanzinstrumente vorzuschlagen.
Auf seiner gestrigen Sitzung entschied der US-amerikanische Standardsetzer FASB, zwei Änderungen hinsichtlich der amerikanischen Marktbewertungsvorschriften für Finanzinstrumente vorzuschlagen:
Bestimmung, wann ein Markt für einen Vermögenswert oder eine Schuld inaktiv ist und wann ein Geschäftsvorfall unter Druck erfolgt. Der Board entschied, zusätzliche Leitlinien zur Verfügung zu stellen, um Unternehmen bei der Bestimmung zu helfen, ob ein Markt für einen Vermögenswert inaktiv ist und wann ein Preis eines Geschäftsvorfall ohne Druck zustande kommt. In den Unterlagen für die Sitzung (in englischer Sprache, 108 KB) wird das vorgeschlagene Modell beschrieben, auf das sich der Board geeinigt hat. Das Modell sieht "bedeutende Ermessenentscheidungen" vor. |
|||||
Nicht vorübergehende Wertminderungen.Der Board erörterte vorgeschlagene Änderungen an den Leitlinien zu nicht vorübergehenden Wertminderungen. Derzeit muss ein Unternehmen bei der Bestimmung, ob eine Wertminderung nicht vorübergehend ist, beurteilen, ob es die Absicht und die Möglichkeit hat, ein Instrument bis zur Werterholung zu halten. Mit der vorgeschlagenen Position des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) würden die Leitlinien wie folgt geändert:
|
Die Änderungen werden bei beiden Sachverhalten als vorgeschlagene FSP zur Stellungnahme veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist endet am 1. April 2009, und die Änderungen würden für Zwischenberichtsperioden und Jahresberichtsperioden in Kraft treten, die nach dem 15 März 2009 enden. Die vorgeschlagenen FSP wären rückwirkend anzuwenden. Der Board beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen in seiner Sitzung am 2. April 2009 zu erörtern.