IASB schlägt Angabeerleichterungen nach IFRS 1 vor

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26.11.2009

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute einen Entwurf herausgegeben, mit dem vorgeschlagen wird, IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards dahingehend zu ändern, dass ein Unternehmen die Vergleichszahlen für Vorperioden, die mit der Änderung vom März 2009 an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben gefordert worden waren, als erstmaliger Anwender vor dem 1. Januar 2010 nicht zu leisten hat.

Daher soll IFRS 1 Anhang E Paragraph E1 wie folgt geändert werden:

E1 Ein erstmaliger Anwender darf die Übergangsvorschriften in IFRS7.44G dann anwenden, wenn die erste IFRS-Berichtsperiode vor dem 1. Januar 2010 beginnt.

Die vorgeschlagene begrenzte Ausnahme von den Vergleichsangaben nach IFRS 7 steht im Einklang mit mit der Ausnahme für vorzeitige Anwender von der Änderung von IFRS 7 vom März 2009. Die Kommentierungsfrist endet am 29. Dezember 2009. Die Presseerklärung des IASB finden Sie hier (in englischer Sprache, 99 KB).

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