Die Zielsetzung besteht darin, Empfehlungen an den IASB zu Sachverhalten auszusprechen, die dieser bei der Entwicklung eines zukünftigen Rechnungslegungsstandards zu Pensionen erwägen könnte. Der Bericht erscheint unter der Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (Pro-active Accounting Activities in Europe, PAAinE) von ASB, EFRAG und den Standardsetzern von Deutschland und Frankreich. Die Empfehlungen kommen allerdings rein vom ASB. Der Bericht ist ein Folgepapier zu einem Diskussionspapier, das der ASB im Januar 2008 herausgegeben hatte, und enthält die Ergebnisse der erneuten Beratungen sowie Empfehlungen des ASB, die dieser nach Erwägung der 103 auf das Diskussionspapier erhaltenen Zuschriften ausspricht.
Einige Kernempfehlungen des ASB:
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Der Ansatz sollte auf dem Prinzip fußen, dass nur gegenwärtige Verpflichtungen als Schuld widergespiegelt werden.
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Die Schuld zur Auszahlung von Leistungen, die angesetzt wird (sowie der Pensionsaufwand jeder Periode) sollte auf dem derzeitigen Gehalt nebst jedweder zukünftiger Steigerungen fußen, die nach Gesetz oder Vertrag erforderlich sind, einschließlich anderer Erhöhungen, die als nicht im Ermessen des Unternehmens stehend angesehen werden (d.h. es besteht eine faktische Verpflichtung).
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Pensionspläne sollten denselben Konsolidierungsprinzipien unterliegen, die üblicherweise angewendet werden, um festzustellen, ob ein Unternehmen ein anderes beherrscht.
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Vermögenswerte und Schulden aus Pensionen sollten unmittelbar angesetzt werden, die Erfassung von Änderungen bei Vermögenswerten und Schulden in Bezug auf Pensionsleistungen ist jedoch untrennbar mit dem Ausweis dieser Änderungen im Abschluss verbunden.
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Zukünftige Zahlungsströme, die Verwendung bei der Bemessung der Schuld zur Zahlung der Pensionsleistung finden, sollten:
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explizit sein;
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auf beobachtbaren Marktpreisen fußen, die angepasst werden, um unternehmensspezifische Gegebenheiten zu berücksichtigen;
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auf unvoreingenommene Weise alle verfügbaren Informationen hinsichtlich Betrag, zeitlichem Anfall und Unsicherheit der sich aus den vertraglichen Verpflichtungen ergebenden Zahlungsströme beinhalten; sowie
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aktuell sein – sie entsprechen den Bedingungen zum Ende der Berichtsperiode.
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Die Schuld zur Zahlung von Pensionsleistunden sollte nicht verringert werden, um das Kreditrisiko des Unternehmens widerzuspiegeln.
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Bei der Bewertung der Schulden sollte der verwendete Diskontierungssatz den Zeitwert des Geldes widerspiegeln und somit ein risikofreier Zinssatz sein.
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Vermögenswerte, die zur Zahlung der Pensionsleistungen gehalten werden, sollten zu Gegenwartswerten angesetzt werden.
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Weiterführende Informationen in englischer Sprache: