Oktober

EFRAG sucht Bewerber für den Vorsitz und Mitglieder

14.10.2009

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, (EFRAG) such einen auf Vollzeitbasis arbeitenden Vorsitzenden für die Organisation und seinen Fachexpertenausschuss (Technical Expert Group, TEG) sowie Bewerber für eine Mitgliedschaft in TEG.

Die aktuelle Amtszeit des TEG-Vorsitzenden (Stig Enevoldsen) endet am 31. März 2010. Außedem laufen die Amszeiten von elf der zwölf TEG-Mitglieder ebenfalls zu diesem Zeitpunkt aus. Details finden Sie auf EFRAGs Internetseite.

Öffentliche Diskussion des DSR

13.10.2009

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Dienstag, 10. November 2009, 09.30 Uhr zu einem Diskussionsforum ein.

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Dienstag, 10. November 2009, 09.30 Uhr (voraus. bis ca. 16.00 Uhr) ins Airport Conference Center, Frankfurt/ Main, Raum K20 zu einem Diskussionsforum zu den nachfolgenden Papieren ein:

ED/2009/XX Finanzinstrumente: Wertminderungen

ED Überprüfung der Satzung Teil 2: Vorschläge für eine verbesserte öffentliche Rechenschaftspflicht

ED/2009/11 Verbesserungen an den IFRS

ED/2009/8 Preisregulierte Geschäfte

Mit Ausnahme des Standardentwurfs zu Wertminderungen stehen die Papiere auch auf der Internetseite des DRSC zum Download bereit.

An der Diskussion zum Entwurf über Wertminderungen im Rahmen des umfassenden Projekts des IASB zur Ablösung von IAS 39 wird ein Boardmitglied des IASB teilnehmen.

Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behalten sich das DRSC vor, die Tagesordnung zu ändern. Für eine Teilnahme bittet das DRSC um eine Anmeldung per Email an bahrmann@drsc.de bis zum 4. November 2009.

Bericht der Regulatoren zu Zweckgesellschaften

12.10.2009

Das Gemeinsame Forum hat seinen Bericht zu Zweckgesellschaften freigegeben.

Dieses Papier dient zwei groben Zielen. Zum einen bietet es einen Hintergrund zu den verschiedenen Arten an Zweckgesellschaften (Special Purpose Entities, SPEs), die im Finanzsektor gefunden wurden, die Motivation der Marktteilnehmer für die Verwendung dieser Strukturen und Risikomanagementsachverhalte, die sich auf ihrer Verwendung ergeben. Zum anderen werden in ihm Auswirkungen auf die Politik und Sachverhalte zur Erwägung durch Marktteilnehmer und die Gemeinschaft der Aufsichtsbehörden ausgeführt. Hinsichtlich der Bilanzierung finden sich in dem Bericht drei Anmerkungen:

Die Fähigkeit, eine außerbilanzielle Behandlung zu erreichen, wird durch das Bilanzierungsregime beeinflusst, dem Originator oder Sponsor unterliegen. Im Allgemeinen ist eine außerbilanzielle Behandlung unter US-GAAP einfacher zu erreichen als unter IFRS. Allerdings werden die neuen Bilanzierungsregeln des US-amerikanischen FASB hinsichtlich SPEs, die 2010 in Kraft treten, die Fähigkeit von Institutionen bedeutend verringern, eine außerbilanzielle Behandlung zu erreichen. Als Folge dessen werden die US-amerikanischen Bilanzierungsänderungen die Motivation von Originatoren, SPEs zu verwenden, deutlich verändern. Diese Bilanzierungsänderungen werden auch die Fremdkapital- und risikobasierte Kapitalquoten beeinflussen und können eine wichtige Auswirkung auf das Management der Kapitaladäquanzvorschriften durch die Firmen haben.

Europäische Finanzunternehmen haben im Allgemeinen weniger Möglichkeiten, Vermögenswerte mittels SPEs aus ihrer Bilanz zu entfernen. Allerdings wird dies durch den Umstand ausgeglichen, dass risikobasierte Kapitalvorschriften in Europa nicht so eng mit der Bilanzierung verbunden sind. Demgegenüber können US-Unternehmen derzeit Vermögenswerte zwar leichter aus der Bilanz entfernen, die US-amerikanische Umsetzung von Basel I erfordert aber mehr Kapital für bestimmte Risikopositionen als in Europa.

Einige Beispiele (aber keineswegs eine vollständige Liste) dafür, wie SPEs möglicherweise die Vermögenslage eines Unternehmens durcheinander bringen oder verschleiern können:

Eigenkapital- und Vermögensrenditen können übertrieben werden, wenn Ertragsströme aus den SPEs bezogen werden, die Vermögenswerte in diesen Vehikeln aber nicht in der Bilanz erfasst werden;

Risikopositionen bestimmter Sektoren mögen gewollt oder ungewollt verschleiert werden, indem einige SPEs auf die Bilanz genommen werden und andere nicht;

Fremdkapitalquoten mögen verschleiert werden.

In einem Anhang zu dem Bericht werden die derzeitigen Bilanzierungsvorschriften für SPEs nach IFRS und US-GAAP ausführlich untersucht. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Bericht zu Zweckgesellschaften (463 KB)

Presseerklärung

Das Gemeinsame Forum ist ein Zusammenschluss aus dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden und der internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichten, der Sachverhalte von gemeinsamen Interesse für den Banken-, Wertpapier- und Versicherungssektor behandelt, einschließlich der Überwachung von Finanzkonglomeraten.

Mitschnitt der 136. DSR-Sitzung

12.10.2009

Das DRSC gibt bekannt, dass die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 136. DSR-Sitzung jetzt archiviert sind und von der Internetseite des DRSC abgerufen werden können.

Das DRSC gibt bekannt, dass die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 136. DSR-Sitzung jetzt archiviert sind und von der Internetseite des DRSC abgerufen werden können.

CEBS berät über Bankangaben

11.10.2009

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat ein Konsultationspapier veröffentlicht, mit dem Angabeleitlinien vorgeschlagen werden, die darauf abzielen, Finanzinstitutionen dabei zu helfen, ihre Risikoangabe als Folge der Finanzmarktkrise zu verbessern.

Die Angabeleitlinien sind in drei verschiedene Teile untergliedert, in denen Folgendes abgehandelt wird:

allgemeine Prinzipien, die auf qualitativ hochwertige Angaben Anwendung finden sollen

Prinzipien, die den Inhalt der Angaben zu unter Stress stehenden Gebieten oder Tätigkeiten regeln, insbesondere Geschäftsmodelle, Auswirkungen auf Ergebnisse und Risikopositionen, Auswirkungen auf die Vermögenslage, das Risikomanagement und sensible Bilanzierungssachverhalte

Leitlinien zu Ausweisaspekten von Angaben

Im Hinblick auf die sensiblen Bilanzierungssachverhalte wird in den vorgeschlagenen Angabeleitlinien ausgeführt:

11. Finanzinstitutionen sollten so spezifisch wie möglich im Hinblick auf sensible Bilanzierungssachverhalte. Die Angaben sollten Folgendes abdecken:

eine angemessene Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die für unter Stress stehende Gebiete oder Aktivitäten von besonderer Relevanz sind;

Details der maßgeblichen Änderungen, sofern einschlägig; sowie

detaillierte Informationen dazu, wo in erheblichem Maße Ermessen ausgeübt wurde.

Finanzinstitutionen werden ermuntert, die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hervorzuheben, die von besonderer Bedeutung für unter Stress stehende Gebiete oder Aktivitäten sind. Solche Beschreibungen sind dann am wertvollsten, wenn sie auf die Besonderheiten der Situationen abstellen, denen die Institution ausgesetzt ist, statt nur allgemeine Beschreibungen zu wiederholen.

Vor allem in turbulenten Zeiten, wenn das Marktvertrauen ins Wanken gerät, sind klare Informationen zum Ermessen der Geschäftsleitung mit Auswirkungen auf die Bilanzzahlen von größter Bedeutung, weil diese die im Abschluss angesetzten Beträge erheblich beeinflussen können. Zum Beispiel ist Ermessen erforderlich bei beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten (v.a. bei der Verwendung von Modellbewertungen), Wertminderungen von finanziellen und immateriellen Vermögenswerten sowie leistungsorientierten Pensionsplänen.

Stellungnahmen werden bis zum 15. Januar 2010 erbeten. CEBS beabsichtigt, im Januar 2010 eine öffentliche Anhörung in London abzuhalten, zu der die überwachten Institutionen und andere Marktteilnehmer eingeladen werden, um ihre Sichtweisen darzustellen. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Konsultationspapier von CEBS (110 KB)

Presseerklärung von CEBS

Sondersitzungen des IASB am 15. und 16. Oktober

11.10.2009

Der IASB hat damit begonnen, Agendapapiere für die Sondersitzungen am Donnerstag, 15. Oktober 2009, (12 bis 14 Uhr) und Freitag, 16. Oktober 2009, (12 bis 16 Uhr) einzustellen.

Beide Sitzungen sind den Projekten hinsichtlich der Ablösung von IAS 39 gewidmet. Die bislang eingestellten Papiere lassen vermuten, dass die folgende Projekt an jedem der beiden Tage erörtert werden:

Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung

Finanzinstrumente: Wertminderungen

Vorschlag zur Übernahme der IFRS in Argentinien

10.10.2009

Die nationale Wertpapieraufsicht von Argentinien (Comisión Nacional de Valores, CNV, eine Behörde, die dem argentinischen Ministerium für Wirtschaft und öffentliche Finanzen untersteht) hat vorgeschlagen, die IFRS für alle Unternehmen, die öffentlich Beteiligungs- oder Schuldinstrumente zum Handel anbieten, mit Beginn der Abschlüsse für das Jahr, das am 31. Dezember 2011 endet, vorzuschreiben.

Der Vorschlag trägt den Titel Adopción de Normas Contables Internacionales para la Preparación de Estados Contables (in spanischer Sprache, 491 KB). Es gibt ungefähr 130 öffentlich gehandelte Unternehmen in Argentinien, und diese haben rund 500 Tochter- und assoziierte Unternehmen, die ihre Abschlüsse ebenfalls nach den IFRS aufzustellen haben. Die von der CNV vorgeschlagene IFRS-Verordnung würde keine Anwendung auf die folgenden Unternehmen finden:

  • Finanzinstitute (deren Rechnungslegung durch die argentinische Zentralbank vorgegeben wird, die jüngst ihre Absicht bekanntgegeben hat, IFRS voraussichtlich ab 2014 vorzuschreiben)
  • Versicherungsunternehmen (die der Regulierung durch die argentinische Versicherungsaufsicht unterliegen)
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  • Genossenschaften
  • Sonstige Unternehmen, die unter den CNV fallen (Treuhandvermögen, Fonds und kleine Unternehmen, die Schecks diskontieren).

Vor 2011 müssen die Unternehmen, die auf IFRS übergeben, den kommenden Wechsel in einer Anhangangabe zu ihrem Abschluss 2009 darlegen und im Abschluss 2010 eine Überleitung des Ergebnisses und des auf die Anteilseigner entfallenden Eigenkapitals von den gegenwärtig angewendeten argentinischen Rechnungslegungsgrundsätzen auf die IFRS beifügen. Mit der Verpflichtung der Unternehmen, deren Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, auf die IFRS würde die CNV eine Verordnung umsetzen, die im März 2009 von der Federación Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias Económicas (FACPCE) verabschiedet worden war, dem nationalen Standardsetzer für Bilanzierungsfragen in Argentinien. Die Verordnung der FACPCE – Resolución Técnica No 26: Adopción de las NIIF del IASB (in spanischer Sprache, 62 KB) – sieht vor, dass die vom IASB herausgegebenen IFRS in der offiziellen spanischen Übersetzung, die vom IASB herausgegeben wird, anzuwenden sind – ohne lokale Anpassungen. Mit der Verordnung Nr. 26 wird allen anderen nicht öffentlichen Unternehmen eine Anwendung der IFRS erlaubt, wenn auch nicht vorgeschrieben. Weitere Hintergrundinformationen halten wir für Sie auf unserer Länderseite Argentinien bereit.

Leitfaden durch die IFRS 2009

10.10.2009

Die IASC-Stiftung hat einen Leitfaden durch die International Financial Reporting Standards per Juli 2009 veröffentlicht.

Dieser Leitfaden enthält die Gesamtausgabe der IFRS, aktualisiert auf den 1. Juli 2009, mit Querverweisen auf anderen hinzugefügten Anmerkungen. Die Querverweise verbinden den Text in einem IFRS mit den maßgeblichen IFRIC- und SIC-Interpretationen sowie den veranschaulichenden Beispielen und Umsetzungsleitlinien, die in den Anhängen zu den IFRS veröffentlicht werden. Der 3.008 Seiten umfassende Leitfaden kann für £90 zzgl. Versandkosten über die Internetseite des IASB bezogen werden. Es gibt Rabatte für Studenten und Lehrkräfte, bei Mehrfachbestellungen sowie für Entwicklungsländer.

Zwei Publikationen von Deloitte Portugal

10.10.2009

Wir haben zwei unlängst erschienene Veröffentlichungen unserer portugiesischen Kollegen veröffentlicht.

Beide Publikationen (in portugiesischer Sprache) beziehen sich auf den neuen Rechnungslegungsrahmen in Portugal, der zum 1. Januar 2010 in Kraft tritt, bekannt als Sistema de Normalização Contabilística, kurz SNC:

Leitfaden zum SNC: Auf den richtigen Pfad gelangen (873 KB). In dieser 72 Seiten umfassenden Veröffentlichung werden die Bilanzierungsvorschriften des SNC erläutert; ferner ist ein Vergleich zu den IFRS enthalten

Leitfaden zum SNC: Wichtige Nachrichten zu Steuern (479 KB). In dieser 28-seitigen Publikation werden die wesentlichen Steuerauswirkungen aus der Anwendung der SNC hervorgehoben

SEC bleibt globalen Standards verpflichtet

10.10.2009

Die Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht, Mary L. Schapiro, sprach am 8. Oktober 2009 auf einer Konferenz, die von IOSCOs Fachausschuss in Basel ausgerichtet wurde, über die Reform des weltweiten Finanzsystems und den aufsichtsrechtlichen Rahmen, der dieses bestimmt.

Sie stellte fest, dass während der gegenwärtigen weltweiten Finanzmarktkrise das 'Anlegervertrauen in die Transparenz der Märkte, die Zulänglichkeit und selbst die Verlässlichkeit der Informationen, die sie erhalten haben, bis ins Mark erschüttert worden sei.' Sie sagte, dass Finanzberichte, die in Übereinstimmung mit qualitativ hochwertigen, einheitlichen Bilanzierungsstandards eines der wirksamsten Werkzeuge für die Bereitstellung von Transparenz gegenüber den Märkten und Einflößung von Vertrauen in die Anleger sei. Gleichwohl habe die Finanzmarktkrise gezeigt, dass einige Standards verbessert werden müssten. Sie wiederholte das Bekenntnis der Kommission zu einem globalen Satz an Bilanzierungsstandards. Die Anmerkungen von Frau Schapiro können Sie hiereinsehen (in englischer Sprache). Nachfolgend ein Ausschnitt:

Die Krise hat die Bedeutung einer Um- und Durchsetzung qualitativ hochwertiger und einheitlicher Bilanzierungsstandards rund um die Welt deutlich gemacht. Die SEC hat natürlich eine Führungsrolle bei der Unterstützung dieses Wunschbildes übernommen, und ich bleibe dem Ziel eines weltweiten Satzes qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards verpflichtet. Ich denke zudem, dass es Themen gibt, die auf jeden Fall angegangen werden müssen, zumal wir bei der SEC die Eingaben erwägen, die wir auf den vorgeschlagenen Fahrplan zu der Rolle internationaler Standards in den USA erhalten haben. Auf Grundlage der soeben dargelegten Prinzipien und Ideen bleibe ich einer Fokussierung unserer Bemühungen in diesem Herbst verpflichtet, mit einem Arbeitsplan fortzufahren, der die Konzepte, die in dem Fahrplan vorgeschlagen wurden, weiter ausführt.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.