Allgemein unterstützen
wir die Vorschläge, aber wir haben Bedenken in einigen Punkten und
schlagen bestimmte Änderungen vor. Im Entwurf werden Leitlinien
vorgeschlagen, wie der beizulegende Zeitwert zu bestimmen ist, wenn dies
durch bestehende Standards gefordert wird. Mit dem Entwurf wird in
keiner Weise gefordert, die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts
auszuweiten. Mit ihm würden zusätzliche Angaben dazu gefordert, wie der
beizulegende Zeitwert bestimmt wurde. Bei einer Einführung der
Vorschläge würden die Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert in den
einzelnen IFRS durch eine einzige, einheitliche Definition des
beizulegenden Zeitwerts sowie durch weitere verpflichtende Leitlinien
zur Anwendung des beizulegenden Zeitwerts in inaktiven Märkten ersetzt.
Ausgangspunkt für die Entwicklung des Entwurfs war für den IASB der
äquivalente US-amerikanische Standard
SFAS 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert
in seiner überarbeiteten Fassung (Accounting Standards Codification
Topic 820). Die vorgeschlagene Definition des beizulegenden Zeitwerts
ist identisch mit der in SFAS 157, und die unterstützenden Leitlinien
entsprechen ebenfalls größtenteils den Leitlinien nach US-GAAP. Einen
Überblick über die im Entwurf enthaltenen Vorschläge finden Sie
hier.
Ein Auszug aus unserer Stellungnahme zum Entwurf:
Wir unterstützen die Bemühungen des Boards, die bestehenden Leitlinien zur
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der IFRS-Literatur durch
einen einzigen Standard zu ersetzen und nach verbesserter
Harmonisierung mit den Fair-Value-Vorschriften in Accounting Standards Codification Topic 820 (ASC 820) Fair Value Measurements and Disclosures (früher SFAS157)
zu streben, der vom FASB herausgegeben worden ist. Globale
Harmonisierung ist wichtig, da sie dazu dient, Komplexitäten und
Anwendungsfragen weiter zu vereinfachen, die oft aus Standards
entstehen, die in den Vereinigten Staaten und weltweit ähnliche
Prinzipien aufweisen. Darüber hinaus wird dieser Standard zu einer
einheitlicheren Bewertung zum beizulegenden Zeitwert unter den
IFRS-Erstellern und zu besserer Vergleichbarkeit mit Unternehmen
führen, die ihre Abschlüsse nach US-GAAP erstellen. Des Weiteren
verstehen wir, dass eine vollständige Konvergenz auf ASC 820 in
bestimmten Fällen möglicherweise nicht sachgerecht ist, in denen
sich erwiesen hat, dass der Entwurf des IASB ein konzeptionell
überlegenes Prinzip aufweist. In den Bereichen jedoch, in denen der
IASB den Prinzipien in ASC 820 zustimmt, empfehlen wir, dass die
Wortwahl möglichst angeglichen wird, damit nicht
Formulierungsabweichungen zu Verwirrungen unter den Anwendern führen....
Einige Vorschläge im Entwurf dienen nicht der Konvergenz des IFRS,
obwohl wir der Meinung sind, dass nicht gezeigt worden ist, dass sie
ASC 820 konzeptionell überlegen sind. Diese Vorschläge beinhalten
beispielsweise das Konzept des vorteilhaftesten Markts, die
Definition eines 'informierten' Marktteilnehmers und die
Bilanzierung (den Aufschub) bestimmter Tag-1-Gewinne und -Verluste,
aber sind nicht darauf beschränkt.
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Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache können Sie sich
hier
herunterladen (126 KB). Unsere früheren Stellungnahmen finden Sie
hier.