September

Zusätzliche IASB-Sitzung am 6. Oktober 2009

30.09.2009

Der International Accounting Standards Board hatte im April 2009 entschieden, dass man gegebenenfalls zusätzliche Boardsitzungen abhalten wolle, um die Arbeit am Projekt zur Ersetzung der bestehenden Vorschriften für Finanzinstrumente voranzutreiben.

In diesem Monat haben bereits zwei Sondersitzungen des IASB stattgefunden, am 22. und am 29. September. Eine weitere solche Sondersitzung ist nun für den 6. Oktober 2009 anberaumt worden. Sie soll viereinhalb Stunden dauern und wird in zwei Sitzungsteilen abgehalten: von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr Londoner Zeit. Beobachter sind zu der Sitzung nicht zugelassen, aber es wird die Möglichkeit geben, die Sitzung über einen Webcast zu verfolgen. Die Anmeldung wird demnächst hier möglich sein.

Mitschrift von der Sondersitzung des IASB am 29. September

30.09.2009

Der International Accounting Standards Board hat am Dienstag, 29. September 2009, eine Sondersitzung in seinen Londoner Büroräumen abgehalten.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der Sitzung, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, finden Sie hier.

DSR-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19

30.09.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum Standardentwurf zur Bestimmung des Abzinsungssatzes im Zusammenhang mit Leistungen an Arbeitnehmer (ED/2009/10 Discount rate for Employee Benefits - Proposed amendments to IAS 19) verabschiedet.

Der DSR stimmt den Vorschlägen des IASB zu. Die englischsprachige Stellungnahme finden Sie hier (27 KB).

Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache

30.09.2009

Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU.

Die Merkblätter Nr. 1 bis 11 hatten wir bereits zuvor eingestellt — die Links finden Sie hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 12 eingestellt:

  • In Merkblatt Nr. 12 (29. September 2009) werden die Abschnitte 14, 15 und 16 des IFRS für KMU erörtert, die sich der Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen, von Anteilen an Joint Ventures und von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien widmet. Laden Sie sich Bulletin Nr. 12 herunter (in spanischer Sprache, 219 KB).

Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

PRC tagt am 19. Oktober in London

30.09.2009

Der neue Ausschuss für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am Montag, 19. Oktober 2009, in den Räumen des britischen Standardsetzers ASB zu einer Sitzung zusammenkommen.

Die Sitzung steht Beobachtern ab 14:50 Uhr Londoner Zeit offen; weitere Informationen erhalten Sie hier.

IDW EPS 880 n.F.: Die Prüfung von Softwareprodukten

30.09.2009

In seiner 217. Sitzung verabschiedete der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) den vom Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) erarbeiteten Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von Softwareprodukten (IDW EPS 880 n.F.).

Die Verlautbarung ersetzt den IDW Prüfungsstandard: Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigungen (IDW PS 880 i.d.F. 1999). Weitere Informationen finden Sie in der Presserklärung des IDW.

EU-Entscheidung zur Finanzierung von EFRAG und IASCF

29.09.2009

Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 25. September 2009 ist der Beschluss Nr. 716/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Auflegung eines Gemeinschaftsprogramms zur Unterstützung spezifischer Tätigkeiten auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung veröffentlicht worden.

Der Beschluss gilt der Kofinanzierung der Tätigkeiten der EFRAG, der IASCF und des PIOB durch die EU und soll sicherstellten, "dass diese Begünstigten von einer klaren, stabilen, diversifizierten, soliden und angemessenen Finanzierung profitieren und in der Lage sind, ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse unabhängig und effizient wahrzunehmen". Nachfolgend einige Auszüge:

Artikel 1

Gegenstand und Anwendungsbereich

Es wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2013 ein Gemeinschaftsprogramm, (im Folgenden als „Programm“ bezeichnet), aufgelegt, um die Tätigkeiten von Einrichtungen zu unterstützen, die zur Erreichung der politischen Ziele der Gemeinschaft in Bezug auf die aufsichtliche Konvergenz und Zusammenarbeit im Bereich der Finanzdienstleistungen sowie in Bezug auf die Bereiche Rechnungslegung und Abschlussprüfung beitragen.

Artikel 2

Ziele

(1) Das allgemeine Ziel des Programms besteht in der Verbesserung der Bedingungen für das Funktionieren des Binnenmarktes durch die Unterstützung der Funktionsweise, der Tätigkeiten oder Maßnahmen bestimmter Einrichtungen auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung.

[...]

Artikel 9

Finanzbestimmungen

(1) Der als Finanzausstattung für die Durchführung dieses Beschlusses dienende Betrag beläuft sich für den Zeitraum von 2010 bis 2013 auf 38 700 000 EUR. Innerhalb dieser Ausstattung müssen die Verpflichtungsermächtigungen für die Begünstigten, die in Abschnitt B des Anhangs genannt sind, mindestens 13 500 000 EUR, dürfen die der IASCF nicht mehr als 12 750 000 EUR und diejenigen der EFRAG nicht mehr als 11 250 000 EUR betragen.

[...]

Artikel 14

Bewertung

(1) Spätestens sechs Monate vor Programmende legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Erreichung der im Programm vorgesehenen Ziele vor. Dieser Bericht stützt sich unter anderem auf die in Artikel 11 Absatz 1 genannten Jahresberichte.

In diesem Bericht werden zumindest die allgemeine Zweckmäßigkeit und Kohärenz des Programms, die Wirksamkeit seiner Durchführung sowie die Wirksamkeit der verschiedenen Maßnahmen sowohl allgemein als auch einzeln in Bezug auf die Erreichung ihrer Ziele gemäß Artikel 2 bewertet.

Der Bericht wird dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Kenntnisnahme übermittelt.

(2) Das Europäische Parlament und der Rat beschließen auf der Grundlage des Vertrags, ob das Programm über den 31. Dezember 2013 hinaus fortgesetzt wird.

Tätigkeitsbericht des IDW

29.09.2009

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seinen Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2008/ 2009 veröffentlicht.

Er steht auf der Internetseite des IDW zum Herunterladen zur Verfügung (787 KB).

IASB-Vorsitzender trifft sich mit ECON

29.09.2009

Sir David Tweedie, der Vorsitzende des International Accounting Standards Board, traf sich am 28. September 2009 mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON), um die Reaktionen zu erörtern, die der IASB in Bezug auf Sachverhalte ergriffen hat, die sich aus der Finanzmarktkrise ergeben haben.

Er widmete sich in seinen Ausführungen insbesondere den Reaktionen des IASB auf Sachverhalte, die von europäischen Institutionen aufgebracht worden sind. Die vollständige Rede von Sir David in englischer Sprache finden Sie hier(27 KB). Nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:

Schritte, die als Reaktion auf globale Bedenken unternommen wurden

Von Beginn der Krise an hat der IASB an einem genau umrissenen Programm gearbeitet, das auch Fristen enthielt, bis wann Sachverhalte geklärt sein sollen, die aus der Finanzmarktkrise entstanden sind. Ursprünglich lag der Fokus auf drei Bereichen, die vom Finanzstabilitätsforum identifiziert worden waren: (1) die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten; (2) die Bilanzierung bilanzunwirksamer Posten; und (3) Risikoangaben. In allen drei Bereichen haben wir umgehend Maßnahmen ergriffen.

Bezüglich des beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten haben wir im Oktober 2008 einen Bericht verfasst, der von der Europäischen Kommission gelobt wurde. Wir haben immer gesagt, dass die Leitlinien in den IFRS und den US-GAAP in diesem wichtigen Bereich übereinstimmen. Ich weiß, dass es Bedenken gegeben hat, dass die jüngste Position des FASB-Stabs zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert neue, unfaire Bedingungen geschaffen haben könnten. Aus diesem Grund haben wir nach der Veröffentlichung des FASB sofort eine Presseerklärung herausgegeben, in der wir erneut bestätigt haben, dass unser Ansatz mit dem des FASB im Einklang steht. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme um sicherzustellen, dass weltweit die Einheitlichkeit erhalten bleibt, hat der IASB am 28. Mai 2009 einen Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert veröffentlicht, in den die entsprechenden FASB-Leitlinien direkt aufgenommen worden sind.

Bezüglich bilanzunwirksamer Posten haben sowohl die G-20 und das Finanzstabilitätsforum als auch dieser Rat betont, dass es mehr Transparenz bei der Bilanzierung dieser Posten geben müsse. Es gibt Hinweise, dass die IFRS relativ gut mit diesem Sachverhalt fertig geworden sind, aber wir haben jetzt vorgeschlagen, unsere Vorschriften noch zu verschärfen.

Bezüglich Risikoangaben hat der IASB im März 2009 Verbesserungen an den Angabevorschriften für Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und Verschärfungen der bestehenden Prinzipien zu Angaben über das Liquiditätsrisiko, das in Verbindung mit Finanzinstrumenten zu beachten ist, herausgegeben.

Wir nehmen Stellung zum Entwurf zum beizulegenden Zeitwert

29.09.2009

Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf Bewertung zum beizulegenden Zeitwert eingereicht, der am 28. Mai 2009 veröffentlicht worden ist.

Allgemein unterstützen wir die Vorschläge, aber wir haben Bedenken in einigen Punkten und schlagen bestimmte Änderungen vor. Im Entwurf werden Leitlinien vorgeschlagen, wie der beizulegende Zeitwert zu bestimmen ist, wenn dies durch bestehende Standards gefordert wird. Mit dem Entwurf wird in keiner Weise gefordert, die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts auszuweiten. Mit ihm würden zusätzliche Angaben dazu gefordert, wie der beizulegende Zeitwert bestimmt wurde. Bei einer Einführung der Vorschläge würden die Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert in den einzelnen IFRS durch eine einzige, einheitliche Definition des beizulegenden Zeitwerts sowie durch weitere verpflichtende Leitlinien zur Anwendung des beizulegenden Zeitwerts in inaktiven Märkten ersetzt. Ausgangspunkt für die Entwicklung des Entwurfs war für den IASB der äquivalente US-amerikanische Standard SFAS 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert in seiner überarbeiteten Fassung (Accounting Standards Codification Topic 820). Die vorgeschlagene Definition des beizulegenden Zeitwerts ist identisch mit der in SFAS 157, und die unterstützenden Leitlinien entsprechen ebenfalls größtenteils den Leitlinien nach US-GAAP. Einen Überblick über die im Entwurf enthaltenen Vorschläge finden Sie hier.

Ein Auszug aus unserer Stellungnahme zum Entwurf: Wir unterstützen die Bemühungen des Boards, die bestehenden Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der IFRS-Literatur durch einen einzigen Standard zu ersetzen und nach verbesserter Harmonisierung mit den Fair-Value-Vorschriften in Accounting Standards Codification Topic 820 (ASC 820) Fair Value Measurements and Disclosures (früher SFAS157) zu streben, der vom FASB herausgegeben worden ist. Globale Harmonisierung ist wichtig, da sie dazu dient, Komplexitäten und Anwendungsfragen weiter zu vereinfachen, die oft aus Standards entstehen, die in den Vereinigten Staaten und weltweit ähnliche Prinzipien aufweisen. Darüber hinaus wird dieser Standard zu einer einheitlicheren Bewertung zum beizulegenden Zeitwert unter den IFRS-Erstellern und zu besserer Vergleichbarkeit mit Unternehmen führen, die ihre Abschlüsse nach US-GAAP erstellen. Des Weiteren verstehen wir, dass eine vollständige Konvergenz auf ASC 820 in bestimmten Fällen möglicherweise nicht sachgerecht ist, in denen sich erwiesen hat, dass der Entwurf des IASB ein konzeptionell überlegenes Prinzip aufweist. In den Bereichen jedoch, in denen der IASB den Prinzipien in ASC 820 zustimmt, empfehlen wir, dass die Wortwahl möglichst angeglichen wird, damit nicht Formulierungsabweichungen zu Verwirrungen unter den Anwendern führen....

Einige Vorschläge im Entwurf dienen nicht der Konvergenz des IFRS, obwohl wir der Meinung sind, dass nicht gezeigt worden ist, dass sie ASC 820 konzeptionell überlegen sind. Diese Vorschläge beinhalten beispielsweise das Konzept des vorteilhaftesten Markts, die Definition eines 'informierten' Marktteilnehmers und die Bilanzierung (den Aufschub) bestimmter Tag-1-Gewinne und -Verluste, aber sind nicht darauf beschränkt.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache können Sie sich hier herunterladen (126 KB). Unsere früheren Stellungnahmen finden Sie hier.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.