2009

IASB-Projekt Finanzinstrumente: alle Projektschritte im Überblick

14.12.2009

Mit Verabschiedung von IFRS 9 durch den IASB ist der erste Schritt zur Ablösung von IAS 39 vollzogen.

Gleichwohl sind noch zahlreiche Aspekte rund um die Bilanzierung von Finanzinstrumenten offen. Dazu gehören auch nahe stehende Projekte wie „Eigenkapital-Fremdkapital“ oder „Bewertung zum beizulegenden Zeitwert“. Für einen besseren Überblick über noch zu erwartende Projektschritte seitens des IASB stellt der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) ein Schaubild zur Verfügung (69 KB). Dieses zeigt zugleich bereits früher veröffentlichte IASB-Dokumente rund um Finanzinstrumente, so dass ein vollständiges Bild über den Verlauf der Projektschritte und deren Zusammenhänge gezeichnet wird. Es ist zu berücksichtigen, dass die Darstellung auf dem heutigen Kenntnisstand basiert.

Jüngste Änderungen in der Finanzberichterstattung in Singapur

14.12.2009

Jedes Jahr veröffentlichen unsere singapurischen Kollegen eine Broschüre über die jüngsten Änderungen am Rahmen der Finanzberichterstattung in Singapur: Changes to The Financial Reporting Framework in Singapore.

Die Ausgabe des JAhres 2009 enthält eine Zusammenfassung aller neuen und überarbeiteten singapurischen Rechnungslegungsstandards und Interpretationen (Singapore Financial Reporting Standards (FRS) und Singapore Interpretations (INT FRS)), die seit der vorherigen Ausgabe vom Oktober 2008 bis einschließlich 12. November 2009 herausgegeben wurden. Ein Überblick über den Inhalt:

Abschnitt I: Rechnungslegungsstandards

Neue/überarbeitete FRS, die 2007 herausgegeben wurden

Überarbeitete/geänderte FRS, die 2008 herausgegeben wurden

Überarbeitete/geänderte FRS, die 2009 herausgegeben wurden

Zur Stellungnahme stehende Entwürfe

Zusammenfassung der Unterschiede zwischen FRS und IAS/IFRS

Abschnitt II: Andere Fragen der Finanzberichterstattung

Aktuelles zu den Prüfungsstandards

Änderungen an den Zulassungsvorschriften der SGX

Sie könne Sich die Broschüre hier herunterladen (in englischer Sprache, Stand November 2009, 82 Seiten, 1.492 KB). Wir halten Verknüpfungen auf diese Publikation und frühere Ausgaben davon auf unserer Länderseite zu Singapur dauerhaft für Sie zur Verfügung. Vergleiche von nationalen Rechnungslegungsstandards und IFRS für andere Rechtskreise finden Sie hier.

SEC-Kommissarin nimmt Stellung zum IFRS-Fahrplan

14.12.2009

In einem Vortrag bei der 37. Jahreskonferenz zu aktuellen Entwicklungen bei SEC und PCAOB des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) am 9. Dezember 2009 sprach die SEC-Kommissarin Elisse B. Walter über 'die Harmonisierung der US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards mit den internationalen Rechnungslegungsstandards' und die nächsten Schritte im vorgeschlagenen Fahrplan für die Anwendung der IFRS durch inländische bei der SEC registrierte Unternehmen.

Die vollständige Rede von Kommissarin Walter in englischer Sprache finden Sie hier; nachfolgend übersetzen wir einen Auszug für Sie:

Der vorgeschlagene IFRS-Fahrplan

Der Stab der Kommission, insbesondere die Leute im Büro des Leiters der Abteilung Rechnungslegung und Unternehmensfinanzierung, haben mir und meinen Kommissionskollegen dabei geholfen, die Stellungnahmen auszuwerten, die wir zum vorgeschlagenen IFRS-Fahrplan erhalten haben. Um mal eine zeitliche Einordnung unserer Fortschritte zu geben: Die Kommentierungsfrist endete im April, und wir haben über 200 durchdachte Stellungnahmen erhalten. Wir lesen, wie immer, all diese Stellungnahmen sorgfältig – die meisten von ihnen mehr als einmal. In den Stellungnahmen werden eine Reihe komplexer Themen aufgeworfen, einschließlich Fragen, die sich auf die Umsetzbarkeit verschiedener Aspekte des vorgeschlagenen Ansatzes beziehen. Wir sind all denjenigen äußerst dankbar, die sich die Zeit genommen haben, ihre Wissen und ihre Erfahrungen mit uns zu teilen.

Unsere nächsten Schritte werden natürlich teilweise von den Rückmeldungen bestimmt, die wir erhalten haben. Die Stellungnahmenden schienen allgemein zuzustimmen, dass ein einziger Satz von hochwertigen, weltweit gültigen Rechnungslegungsstandards von Nutzen wären. Sie unterschieden sich jedoch darin, und sie unterschieden sich stark, wie man diese Ziel am besten erreichen könne. Beim Lesen vieler dieser Stellungnahmen hat mich nicht nur die Bandbreite der Meinungen überrascht sondern auch die Leidenschaft, mit denen diese vorgetragen wurden.

Wie bei jeder wichtigen Frage der Vorgehensweise überlegen wir ausführlich und zielgerichtet. Wir arbeiten eifrig daran, sicherzustellen, dass wir alle Vor- und Nachteile verstehen. Die Vorsitzende Schapiro hat gesagt, dass wir uns bald dem vorgeschlagenen IFRS-Fahrplan zuwenden werden, und genau das werden wir tun. Zu diesem Zeitpunkt in unserem Prüfprozess erwarte ich, dass wir wahrscheinlich irgendwann Anfang 2010 weitere Schritte erwägen werden.

Ruf nach Standards für Angaben zur Nachhaltigkeit

13.12.2009

Mehr als ein Dutzend Wirtschaftsprüfungsinstitute rund um die Welt haben gemeinsam einen offenen Brief an die politischen Führer, die an der Kopenhagener Konferenz zum Klimawandel teilnehmen, geschrieben, in welchem sie einen einzigen Satz überall akzeptierter Standards zu Angaben mit Bezug zum Klimawandel fordern.

Die Unterzeichner sind der Ansicht, dass eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 80% bis 2050 – wie von den G-8-Staaten im Juli 2009 unterstützt – klare Bemessungs- und Angabestandards erfordern. Sie rufen die politischen Führer in Kopenhagen dazu auf, die Einrichtung eines unabhängigen Standardsetzungsgremiums zu unterstützen, welches überall geltende Standards für die Angaben entwickeln würde. Und sie drängen auf die Entwicklung eines Beratungsstandards für Angaben zur Nachhaltigkeit. Das Schreiben in englischer Sprache können Sie hierherunterladen (159 KB). Hier ist ein Ausschnitt:

Wir fordern einen Satz überall gleichermaßen akzeptierter Standards für die Angabe von klimawandelbezogenen Informationen gegenüber den Anteilseignern, die mit den finanziellen Leistungskraft und der etablierten Rechnungslegung in Beziehung stehen. Wir schlagen vor, dass die Politikverantwortlichen die Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Adressaten unterstützen, einen unabhängigen Standardsetzer zu gründen, dessen Aufgabe es wäre, diese Ziele zu erreichen.

Wir rufen die Politikverantwortlichen dazu auf, die Einrichtung eines unabhängigen, von den Adressaten geleiteten Standardsetzungsgremiums mit angemessener Rechenschaft gegenüber der öffentlichen Hand zu unterstützen, dessen Aufgabe darin bestünde, einen einzigen Satz universeller Standards für Unternehmen hinsichtlich klimawandelbezogener Angaben zu entwickeln, mit Verbindung zur finanziellen Leistungskraft und dem etablierten Geschäftsbericht. Wir denken, dass dies die Bereitstellung von vertrauenswürdigeren, sachgerechteren und verlässlicheren Informationen an die Anleger und die anderen Adressaten fördern und sie damit in die Lage versetzen wird, Entscheidungen auf der Grundlage besserer Informationen zu treffen und das Ausmaß notwendiger Verhaltensänderungen für eine Wirtschaft mit geringem Kohlendioxidausstoß zu steuern.

IDW S 7 ist verabschiedet worden

12.12.2009

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in seiner Sitzung am 27. November 2009 den IDW Standard: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) verabschiedet.

Der IDW S 7 ist anzuwenden bei Erstellungen von Jahresabschlüssen für Berichtszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen. Auf frühere Berichtszeiträume kann dieser Standard angewendet werden. Der Standard wird in den IDW Fachnachrichten 12/2009 veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des IDW.

IASB begrüßt IFRS-Einführung in Japan

12.12.2009

Die japanische Finanzmarktaufsicht (FSA) hat bekannt gegeben, dass bestimmte japanische börsennotierte Unternehmen ab dem Berichtsjahr, das am 31. März 2010 endet, ihre Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen dürfen.

Die japanische Finanzmarktaufsicht (FSA) hat bekannt gegeben, dass bestimmte japanische börsennotierte Unternehmen ab dem Berichtsjahr, das am 31. März 2010 endet, ihre Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen dürfen (s. unsere Nachricht vom 11. Dezember 2009). Der IASB begrüßt die Entscheidung ausdrücklich; der Vorsitzende, Sir David Tweedie, sagte:

Die Entscheidung der FSA, inländischen Unternehmen die Anwendung der IFRS zu gestatten, stellt einen ersten Schritt hin zu einer verpflichtenden Anwendung der IFRS in Japan dar, und sie ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu weltweit gültigen Standards. Die Entscheidung ist auch eine Anerkennung für die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem IASB und dem Accounting Standards Board von Japan. Die Entscheidung sollte eine Ermutigung für andere Länder sein, sich dem Weg zu weltweit gültigen Standards zu öffnen.

Die Presseerklärung des IASB in englischer Sprache finden Sie hier (99 KB).

Vorhaben zur Verbesserung der IFRS-Klassifizierungssystematik für XBRL 2010

12.12.2009

Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF) hat den Entwurf der Architektur der IFRS-Taxonomie 2010 zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Sie hat außerdem eine Projektzusammenfassung und eine Aussage zur Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen zur den Verbesserungen an der Architektur der IFRS-Taxonomie veröffentlicht. In der Aussage zur Berücksichtigung der Stellungnahmen werden die Verbesserungen der Architektur zusammengefasst, die mit der nächsten Veröffentlichung der IFRS-Taxonomie 2010 umgesetzt werden, die das Ergebnis der Konsultationen vom Juli 2009 ist. Die beiden englischsprachigen Dokumente können hier von der Internetseite des IASB abgerufen werden.

HFA verabschiedet Verlautbarungsentwurf zu Altersversorgungsverpflichtungen

12.12.2009

Die Abbildung von Altersversorgungsverpflichtungen ist einer der Regelungsbereiche des BilMoG, der weitreichende Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in handelsrechtlichen Abschlüssen haben wird.

So sind etwa spätestens in Abschlüssen für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen, Verpflichtungen aus Pensionszusagen zwingend unter Berücksichtigung künftiger Lohn-, Gehalts- und Rentenentwicklungen sowie der Verwendung eines realitätsnahen Diskontierungszinssatzes zu bewerten; ferner ist das speziell zur Absicherung der Erfüllung dieser Verpflichtungen designierte Deckungsvermögen mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten und mit den Verpflichtungen zu saldieren. Vor diesem Hintergrund hat der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) am 27. November 2009 den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW ERS HFA 30) verabschiedet, in dem Fragen rund um das Thema Pensionsrückstellungen angesprochen werden. Die Verlautbarung soll die Stellungnahme HFA 2/1988: Pensionsverpflichtungen im Jahresabschluß ersetzen. Sie können den Entwurf hier von der Internetseite des IDW herunterladen (78 KB). Er wird zudem in Heft 12/2009 der IDW Fachnachrichten abgedruckt.

Dezembersitzung des IASB – Tagesordnung geändert

12.12.2009

Die Tagesordnung der IASB-Sitzung vom 15. bis 18. Dezember 2009 ist geändert worden.

Am Dienstag, den 15. Dezember wurde ein zusätzlicher Sitzungsabschnitt zu den Bewertungsvorschlägen in IAS 37 aufgenommen. Außerdem wurde die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte Rahmenkonzept und Bewertung zum beizulegenden Zeitwert am Mittwoch, den 16. Dezember 2009 getauscht. Die Tagesordnung in ihrer aktuellen Fassung können Sie immer unter dem Punkt Agenda der nächsten Sitzung in der rechten Verknüpfungsspalte der IAS PLUS-Startseite einsehen.

Japan wird das nächste IFRS-Land

11.12.2009

Die japanische Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency, FSA) hat auf ihrer Internetseite die endgültige Kabinettsverordnungen veröffentlicht (in japanischer Sprache), nach denen bestimmten japanischen börsennotierten Unternehmen gestattet ist, ihre Konzernabschlüsse ab dem Berichtsjahr, das am 31. März 2010 endet, nach den IFRS zu erstellen, die vom Kommissar der FSA dafür benannt sind ('Designated IFRSs').

Gleichzeitig hat der Kommissar diese anzuwendenden IFRS mit Stand vom 11. Dezember 2009 veröffentlicht (in englischer Sprache, 21 KB). Im Grunde enthält die Liste alle IFRS und Interpretationen, die am oder vor dem 30. Juni 2009 veröffentlicht wurden. Daher beinhaltet die Liste beispielsweise nicht IFRS 9, IFRIC 19 oder die Überarbeitungen aus dem Jahr 2009 von IFRS 1, IFRS 2, IAS 24, IAS 32 und IFRIC 14 (einige davon werden für Berichtsperioden verpflichtend, die am 1. Januar 2010 beginnen). Mit den überarbeiteten Verordnungen wird auch eine gegenwärtige Gesetzesvorschrift außer Kraft gesetzt, nach der einigen japanischen börsennotierten Unternehmen gestattet ist, ihre Konzernabschlüsse im Inland nach US-GAAP zu erstellen. Etwa 35 japanische Unternehmen machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die Anwendung von US-GAAP wird ab Geschäftsjahren verboten, die nach dem 31. März 2016 enden. Eine Zusammenfassung der Verordnungen in englischer Sprachefinden Sie auf der Internetseite der FSA (51 KB).

Um für eine freiwillige Anwendung der IFRS ab 2010 in Frage zu kommen, müssen in Japan ansässige Unternehmen sowohl den nachfolgenden Punkt (1) als auch (2) erfüllen:

(1) Jeder der folgenden Punkte ist erfüllt:

die Aktien des Unternehmens müssen an einer japanischen Börse gehandelt werden

der Jahresbericht des Unternehmens beinhaltet Angaben über besondere Maßnahmen, die ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die Darstellung des Konzernabschlusses sachgerecht erfolgt

das Unternehmen bestimmt Mitglieder der Unternehmensführung oder Mitarbeiter, die über umfangreiche Kenntnis der anzuwendenden IFRS verfügen und verfügt über ein Struktur, die ihm gestattet, die Erstellung von Konzernabschlüssen nach IFRS sachgerecht vorzunehmen

(2) Die Berichtseinheit, ihr Mutterunternehmen, ein verbundenes Unternehmen oder das Mutterunternehmen des verbundenen Unternehmens erfüllen eins der folgenden Kriterien:

es ist dem Unternehmen durch ausländische Gesetze oder Verordnungen vorgeschrieben, Unterlagen zu seinen wirtschaftlichen Bedingungen vorzulegen, die nach IFRS erstellt sind

es ist dem Unternehmen durch ausländische Börsenvorschriften und -regelungen vorgeschrieben, Unterlagen zu seinen wirtschaftlichen Bedingungen vorzulegen, die nach IFRS erstellt sind

das Unternehmen verfügt über eine ausländische Tochtergesellschaft, deren Kapital 2 Mrd. Yen oder mehr beträgt

Ein Unternehmen, das sich entscheidet die 'Designated IFRSs' anzuwenden, muss im ersten Berichtsjahr dieser Anwendung die folgenden Angaben leisten:

In den folgenden Berichtsjahren muss ein Unternehmen nur noch die Angaben nach Punkt 2. leisten. Japan beabsichtigt circa 2012 zu entscheiden, ob die IFRS für alle börsennotierten Unternehmen ab 2015 oder 2016 verpflichtend eingeführt werden sollen.

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