August

Malaysischer Standardsetzer verschiebt die Einführung des Äquivalents zu IFRIC 15

31.08.2010

Der malaysische Standardsetzer (Malaysian Accounting Standards Board, MASB) hat entschieden, den Beginn der verpflichtenden Anwendung von IC Interpretation 15 'Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien' vom 1. Juli 2010 auf den 1. Januar 2012 zu verschieben.

Unternehmen, die IC 15 vorzeitig anwenden möchten, dürfen dies tun. Abgesehen von abweichenden Daten des Inkrafttretens enthält IC 15 die gleichen Vorschriften wie IFRIC 15 (diese Interpretation ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten). Der MASB begründet die Verschiebung wie folgt:

 

Angesichts der Bedeutung des Immobiliensektors für die malaysische Wirtschaft ist der MASB in seiner Sitzung am 23. August 2010 zu der Überzeugung gekommen, dass es aus Vorsichtsgründen besser sei, die Anwendung von IC 15 übergangsweise auf den 1. Januar 2012 zu verschieben. Dies gestattet, die Erörterungen zur Einführung von IC 15 fortzusetzen und die Prüfung des vorgeschlagenen Standards über Erlöse aus Verträgen mit Kunden sowohl mit nationalen Interessengruppen als auch in der gesamten Region über die Gruppe der Standardsetzer im asiatisch-pazifischen Raum (AOSSG) durchzuführen.

Der MASB hat eine entsprechende Presseerklärung in englischer Sprache veröffentlicht.

Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

31.08.2010

Unsere kanadischen Kollegen haben die Augustausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben.

Im Newsletter werden praktische Fragen erörtert, denen kanadische Unternehmen beim Übergang auf IFRS gegenüberstehen, und die jüngsten Ereignisse im Bereich der IFRS zusammengefasst. Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören:
  • Verbesserung der Vergleichbarkeit von IFRS-Abschlüssen
  • Kanadische Wertpapieraufsichten (Canadian Securities Administrators, CSA) prüfen Angaben zum IFRS-Übergang
  • Publikationen, Internetpräsentationen und andere IFRS-bezogene Angebote von Deloitte
  • Aktueller Stand bei internationalen Standardsetzungsaktivitäten und in Kanada

Weiterführende Informationen:

FASB gibt zwei neue ASU heraus

31.08.2010

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat zwei neue Aktualisierungen der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) herausgegeben.

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat zwei neue Aktualisierungen der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) herausgegeben:

ASU zum Thema 954 (Organisationen im Gesundheitswesen) hinsichtlich der Bilanzierung von Rechtskosten im Zusammenhang mit der Bewertung von caritativen Hilfsprogrammen für Angabezwecke: Measuring Charity Care for Disclosure In der ASU wird festgehalten, dass in den IFRS keine eigenen Leitlinien für Angaben zu caritativen Hilfsprogrammen enthalten sind. Die Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die nach dem 15. Dezember 2010 beginnen.

ASU zum Thema 954 (Organisationen im Gesundheitswesen) hinsichtlich der Darstellung von Versicherungsansprüchen und damit im Zusammenhang stehenden Versicherungsrückdeckungen: Presentation of Insurance Claims and Related Insurance Recoveries In der ASU wird festgehalten, dass in den IFRS die Verrechnung von Vermögenswerten und Schulden unter den in der ASU beschriebenen Umständen nicht gestattet ist. Die Änderungen treten für Geschäftsjahre und Zwischenberichtsperioden innerhalb dieser Geschäftsjahre in Kraft, die nach dem 15. Dezember 2010 beginnen.

Die neuen ASU sind das Ergebnis der Julisitzung der Projektgruppe für neu auftretende Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF) des US-amerikanischen Standardsetzers FASB. Weitere Informationen zu auf dieser Sitzung gefällten Entscheidungen sind im EITF Snapshotverfügbar (in englischer Sprache, 130 KB).

Treuhänder erbitten Stellungnahmen zu Kriterien für den jährlichen Verbesserungsprozess

31.08.2010

Die IFRS-Stiftung, unter der der International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet, hat heute vorgeschlagene Verbesserungen an den Kriterien für den jährlichen Verbesserungsprozess des IASB zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Der jährliche Verbesserungsprozess stellt einen Mechanismus dar, mit dem nicht dringliche aber notwendige Änderungen an den International Financial Reporting Standards (IFRS) zusammengefasst und gesammelt veröffentlich werden. Solche Änderungen betreffen beispielsweise die Klarstellung von Leitlinien oder Formulierungen oder betreffen relativ geringfügige Sachverhalte in den Standards und deren unbeabsichtigte Folgen, Widersprüche oder Auslassungen. Die vorgeschlagenen Kriterien für die Bestimmung, ob ein Sachverhalt in Bezug auf die Klarstellung oder Korrektur der IFRS im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts abgehandelt werden kann, sind nachfolgend widergegeben. Alle Kriterien müssen erfüllt sein.

(a) Die vorgeschlagene Änderung weist eines oder beide der folgenden Merkmale auf:

(i) klarstellend – durch die vorgeschlagene Änderung würden die IFRS wie folgt verbessert:

Klarstellung unklarer Formulierungen in bestehenden IFRS oder

Hinzufügen von Leitlinien, wo deren Fehlen Bedenken auslösen.

Eine klarstellende Änderung erhält die Einheitlichkeit der bestehenden Prinzipien im betroffenen IFRS. Sie schlägt kein neues Prinzip vor und ändert kein bestehendes Prinzip.

(ii) korrigierend – durch die vorgeschlagene Änderung würden die IFRS wie folgt verbessert:

Lösung eines Konflikts zwischen bestehenden Vorschriften der IFRS und Zurverfügungstellung einer klaren Begründung, wann welche bestehende Vorschrift anzuwenden ist oder

Heilung einer Auslassung oder einer verhältnismäßig kleinen unbeabsichtigten Konsequenz bestehender Vorschriften der IFRS.

Eine klarstellende Änderung schlägt kein neues Prinzip vor und ändert kein bestehendes Prinzip, aber sie kann eine Ausnahme von einem bestehenden Prinzip schaffen.

(b) Die vorgeschlagene Änderung hat einen klaren, eng umrissenen Zweck, d.h. die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen sind ausreichen erwogen und identifiziert worden.

(c) Es ist anzunehmen, dass der IASB zeitnah zu einer Lösung des Sachverhalts kommen wird. Die Unfähigkeit, eine Lösung zeitnah zu erarbeiten, kann ein Hinweis dafür sein, dass der Grund für das Problem grundlegender ist als im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts abgearbeitet werden kann.

(d) Wenn die vorgeschlagene Änderung einen IFRS betrifft, der Gegenstand eines gegenwärtigen oder geplanten IASB-Projekts ist, müssen dringende Gründe vorliegen, um die Änderung eher vorzunehmen als es im Rahmen des Projekts geschehen könnte.

Zum Konsultationsdokument der IFRS-Stiftung kann bis zum 30. November 2010 Stellung genommen werden. Es steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Die entsprechende Presseerklärung finden Sie hier (in englischer Sprache, 36 KB).

Japanische Übersetzung eines IFRS-Newsletters von Deloitte

30.08.2010

Unsere japanischen Kollegen haben den IFRS in Focus-Newsletter von Deloitte ins Japanische übersetzt, in dem IASB-Entwurf zu Leasingverhältnissen zusammengefasst wird.

Unsere japanischen Kollegen haben den IFRS in Focus-Newsletter von Deloitte ins Japanische übersetzt, in dem IASB-Entwurf zu Leasingverhältnissen zusammengefasst wird:

japanische Ausgabe (334 KB)

englische Ausgabe (111 KB)

Unsere internationalen Kollegen haben alle japanischen Übersetzungen von Newslettern archiviert. Die Seiten des japanischen IFRS Centres of Excellence finden Sie hier.

Zusammenfassung der Sitzung des IFRS-Beirats im Juni 2010

30.08.2010

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung von der Sitzung des IFRS-Beirats (IFRS Advisory Council) im Juni 2010 zur Verfügung.

Neben anderen Themen erörterte der Beirat auch das Arbeitsprogramm des IASB für die Zeit nach Juni 2011. Mitglieder des Beirats gaben der Meinung Ausdruck, dass die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen nach islamischen Recht und Landwirtschaft mit zu den höchsten Prioritäten des IASB genommen werden sollten. Außerdem sollten XBRL und das Rahmenkonzept für Angaben gemeinsam erörtert werden. Die Zusammenfassung der Sitzung steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

IIROC schlägt vor, regulatorische Standards mit den IFRS zu harmonisieren

30.08.2010

Ein Vorschlag, der am vergangenen Freitag von der kanadischen Regulierungsbehörde für die Investmentbranche (Investment Industry Regulatory Organization of Canada, IIROC) veröffentlicht wurde, zeigt, dass die IFRS auch zunehmend in anderen Bereichen als in der Rechnungslegung verwendet und so zur globalen Finanzberichterstattungssprache werden.

Der Vorschlag sieht vor, für Zwecke der regulatorischen Berichterstattung auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) überzugehen. Es gibt einige Abweichungen in bestimmten Bereichen, die allerdings "nur auf solche Situationen beschränkt sind, in denen der Aufwand und die Kosten der Harmonisierung größer als der regulatorische Wert oder Nutzen einer Einhaltung der IFRS ist". Der Vorschlag ist auf der Internetseite der IIROC verfügbar; die Kommentierungsfrist endet 60 Tage nach seiner Veröffentlichung. Weitere Informationen zur Rechnungslegung in Kanada finden Sie auf unserer Länderseite Kanada.

Erinnerung an den Ablauf von Kommentierungsfristen

29.08.2010

Wir erinnern unsere Leser daran, dass Stellungnahmen zu den Entwürfen ED/2010/3 Leistungsorientierte Pläne und ED/2010/7 Angabe einer Bewertungsunsicherheitsanalyse bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert bis Montag, 6., bzw. Dienstag, 7. September 2010, beim IASB eingehen müssen.

Wir erinnern unsere Leser daran, dass Stellungnahmen zu den Entwürfen ED/2010/3 Leistungsorientierte Pläne und ED/2010/7 Angabe einer Bewertungsunsicherheitsanalyse bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert bis Montag, 6., bzw. Dienstag, 7. September 2010, beim IASB eingehen müssen. Der Entwurf zu leistungsorientierten Plänen wurde am 29. April 2010 herausgegeben und würde die Bilanzierung leistungsorientierter Pläne ändern, mit denen einige Arbeitgeber langfristige Leistungen an Arbeitnehmer wie beispielsweise Pensionen und Gesundheitsversorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewähren. Der Entwurf zur Angabe einer Bewertungsunsicherheitsanalyse wurde am 29. Juni 2010 herausgegeben. In ihm wird vorgeschlagen, anstelle der bisher vorgesehenen Sensitivitätsanalyse nunmehr eine Analyse von Bewertungsunsicherheiten vorzunehmen und offenzulegen.

Neuer Accounting Alert von Deloitte Neuseeland

27.08.2010

Unsere neuseeländischen Kollegen haben einen neuen Accounting Alert herausgegeben, in dem diverseThemen erörtert werden.

Unsere neuseeländischen Kollegen haben einen neuen Accounting Alert herausgegeben, in dem die folgenden Themen erörtert werden:

IASB-Entwicklungen bei den Themen Leasingbilanzierung, Erlöserfassung und Versicherungsverträge

mögliche Erleichterungen für neuseeländische Unternehmen, die von der Streichung der Möglichkeit, latente Steuerschulden in Bezug auf bestehende Gebäude ansetzen betroffen sind (s. unsere Nachricht vom 19. August 2010)

andere Themen einschließlich der Vorschläge zur Harmonisierung von australischen und neuseeländischen IFRS-Äquivalenten (s. unsere Nachricht vom 8. Juli 2010) und der Prüfung von Angaben zur Unternehmensführung von ausgewählten Emittenten durch die neuseeländische Wertpapieraufsicht

Der englischsprachige Accounting Alert steht Ihnen hier zur Verfügung (237 KB). Frühere Ausgaben des Accounting Alerts sind hierarchiviert.

148. DSR-Sitzung - Sitzungspapiere

27.08.2010

Der größte Teil der Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 148. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) am 2. und 3. September 2010 stehen auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.

Die noch fehlenden Papiere sollen in Kürze folgen.

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