Mit dem Vorschlag soll IFRS 1 dahingehend geändert werden, dass die Verweise auf das feste Übergangsdatum '1. Januar 2004' durch den Ausdruck 'Datum des Übergangs auf die IFRS' ersetzt werden sollen. Als Ergebnis würden Unternehmen, die die IFRS erstmalig anwenden, Ausbuchungstransaktionen, die vor dem Datum des Übergangs auf IFRS stattgefunden haben, nicht länger neu darstellen müssen. Darüber hinaus müssten Erstanwender keine "Tag-1-Differenzen" beim erstmaligen Ansatz von Finanzinstrumenten mehr neu berechnen, wenn der entsprechende Geschäftsvorfall vor dem Datum des Übergangs auf IFRS stattfand.
In der Grundlage für Schlussfolgerungen heißt es dazu:
In IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards ist einem Erstanwender vorgeschrieben, vergangene Ausbuchungstransaktionen neu darzustellen, die nach dem 1. Januar 2004 stattfanden. Diese Vorschrift wurde 2003 in IFRS 1 als Ergebnis der Überarbeitung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung aufgenommen, um Unternehmen, die dann erstmalig die IFRS anwendeten, in die gleiche Lage zu setzen wie damals bereits IFRS anwendende Unternehmen. Im Verlauf der Zeit lag das Übergangsdatum 1. Januar 2004 in immer weiterer Ferne und zunehmend bedeutungsloser für Abschlüsse in Rechtskreisen, die erwägen, die IFRS einzuführen.
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Der Standardentwurf Streichung der festen Daten für erstmalige Anwender kann bis zum 27. Oktober 2010 kommentiert werden. Er steht auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Die Presseerklärung des IASB finden Sie hier (in englischer Sprache, 98 KB). Eine Zusammenfassung der Diskussionen, die zu der Veröffentlichung des heutigen Interpretationsentwurfs führten, finden Sie auf unserer entsprechenden Projektseite.