Die
Änderung des Steuerrechts führt dazu, dass viele neuseeländische
Unternehmen latente Steuerschulden in Bezug auf bestehende
Gebäude ansetzen, die bedeutende Auswirkungen auf die Gewinne
haben. Diese Sachverhalte stehen im Zusammenhang mit den
gegenwärtigen Überlegungen des IASB, eine Ausnahme von den Prinzipien
in IAS 12
Ertragsteuern für bestimmte neubewertete Vermögenswerte zu gewähren.
Der neuseeländische Standardsetzer Financial Reporting Standards Board (FRSB) hat diese Fragen jüngst
auf einer Sitzung erörtert. Der FRSB hatte vorübergehend einen
Vorschlag erwogen, dass neuseeländische Äquivalent zu IAS 12 zu
ändern, um eine Ausnahme für den Ansatz von latenten Steuern für
die betroffenen Gebäude zu gewähren. Dieser Vorschlag wurde
schlussendlich aber verworfen. Diese Entscheidung wurde dem Prüfungsrat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Review Board, ASRB)
mitgeteilt, und am 18. August 2010 wurde ein aktualisiertes
Kommuniqué veröffentlicht, in dem bestätigt wurde, dass latente
Steuern in vielen Fällen zu erfassen sind. Hinsichtlich einer
möglichen Abweichung von den IFRS heißt es im Kommuniqué:
... dies würde bedeuten, dass die neuseeländischen
IFRS nicht länger im Einklang mit den IFRS stehen und die
Abschlüsse von gewinnorientierten Unternehmen nicht mehr sowohl
im Einklang mit nationalen als auch mit internationalen
Rechnungslegungsstandards stehen – dies würde eins der grundlegenden Ziele untergraben, die die Einführung
von IFRS in Neuseeland haben sollte.
Obwohl die Boards die schweren Bedenken zu Kenntnis
genommen haben, die hinsichtlich der Bilanzierungsauswirkungen
der jüngsten Änderungen des Steuergesetzes für Unternehmen, die
NZ IAS 12 anwenden, geäußert worden sind, ist der Vorschlag,
Änderungen am Standard vorzunehmen oder Ausnahmen einzuräumen,
keine durchführbare Lösung - sowohl aus zeitlichen Gründen als
auch mit Rücksicht auf die größeren Auswirkungen auf die
Rechnungslegung in Neuseeland allgemein.
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