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Ergebnisbericht der 18. öffentlichen Sitzung des DSR und beinahe endgültige Fassung des DRS 19

30.12.2010

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat die beinahe endgültige Fassung des deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises veröffentlicht.

Die vorliegende Fassung wurde in der 18. öffentlichen Sitzung am 29. Dezember 2010 vom DSR verabschiedet und zum Zweck der gem. § 342 Abs. 2 HGB erforderlichen Bekanntmachung an das Bundesministerium der Justiz weitergeleitet.

beinahe endgültige Fassung des DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises (188 KB)

Ergebnisbericht der 18. öffentlichen Sitzung des DSR (33 KB)