Angabe von Vorjahreszahlen in handelsrechtlichen Abschlüssen
30.12.2010
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die Entwürfe von IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung: Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS HFA 39) sowie Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Konzernabschluss und Konzernrechnungslegung bei Änderungen des Konsolidierungskreises (IDW ERS HFA 44) verabschiedet.
