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Angabe von Vorjahreszahlen in handelsrechtlichen Abschlüssen

30.12.2010

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die Entwürfe von IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung: Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS HFA 39) sowie Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Konzernabschluss und Konzernrechnungslegung bei Änderungen des Konsolidierungskreises (IDW ERS HFA 44) verabschiedet.

Diese Verlautbarungen sollen bei Verabschiedung als IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung die IDW Stellungnahmen des Hauptfachausschusses 5/1988 i.d.F. 1998: Vergleichszahlen im Jahresabschluß und im Konzernabschluß sowie ihre Prüfung und 3/1995: Konzernrechnungslegung bei Änderungen des Konsolidierungskreises ersetzen. Die Entwürfe sind auf der Internetseite des IDW in der Rubrik Verlautbarungen/Download von Entwürfen abrufbar. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 29. Juli 2011.