Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen – oftmals als Private-Public Partnerships oder PPPs bezeichnet – bringen einen Betreiber ins Spiel, der Dienstleistungen für die Allgemeinheit für den Garantiegeber (üblicherweise eine Regierung oder eine andere Gebietskörperschaft) anbietet. Für viele Länder stellen derartige Vereinbarungen ein Mittel dar, um große Infrastrukturprojekte sicherzustellen, wie beispielsweise den Bau von Straßen und Flughäfen, die entwickelt der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird. In einigen Fällen werden sie aber nicht im Abschluss angesetzt, was de facto zu einer Verschleierung der Vermögenslage des Garantiegebers führt. Der IPSASB hat Leitlinien vorgeschlagen, wie Garantiegeber Vermögenswerte aus Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen ansetzen, bilanzieren und angeben sollen. Gegenwärtig gibt es keinen internationalen Standard, der die Bilanzierung solcher Vereinbarungen aus Sicht des Garantiegebers adressiert.
IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen ist lediglich auf den Betreiber dieser Vereinbarungen anwendbar. Die englischsprachige Presseerklärung des IPSASB können Sie
hier einsehen.