IPSAS 31 deckt die Bilanzierung von und Angaben zu immateriellen Vermögenswerten ab. Er beruht vorrangig auf
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte. Er enthält zudem Auszüge aus
SIC-32 Immaterielle Vermögenswerte – Kosten einer Website, unter Hinzufügung von Anwendungsleitlinien und Veranschaulichungen, die bislang nicht in den IAS übernommen wurden. Zu diesem Zeitpunkt befasst sich IPSAS 31 nicht mit Sachverhalten, die ausschließlich den öffentlichen Sektor betreffen, wie qua Gesetz, Verfassung oder vergleichbare Weise gewährte Macht und Rechte; der IPSASB wird die Anwendbarkeit des Standards auf diese Rechte im Zusammenhang mit seinem Projekt zum Rahmenkonzept neu erwägen, das derzeit in Arbeit ist. Der IPSASB hat ferner
Verbesserungen an den IPSASs veröffentlicht, um den Einklang mit kleineren Änderungen an den IFRS herzustellen, die der IASB seit der ursprünglichen Herausgabe der entsprechenden IPSAS vorgenommen hat. Diese sind Teil einer Reihe jährlicher Verbesserungen, das nach dem erfolgreichen Programm jährlicher Aktualisierungen des IASB geschaffen wurde. Die englischsprachige Presseerklärung können Sie
hier einsehen.