FASB-Vorschläge zu Finanzinstrumenten und zum Gesamtergebnis

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27.05.2010

Der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) hat Entwürfe vorgeschlagener Rechnungslegungsstandards zu Finanzinstrumenten und zum Gesamtergebnis herausgegeben.

Beide stehen im Zusammenhang mit gemeinsamen Projekten des IASB. Der IASB hat bereits drei Verlautbarungen herausgegeben:

einen neuen Standard für finanzielle Vermögenswerte – IFRS 9,

einen Entwurf zu finanziellen Verbindlichkeiten und

einen Entwurf zur Wertminderung von finanziellen Verbindlichkeiten.

Der IASB arbeitet außerdem an Projekten zur Sicherungsbilanzierung und zur Gesamtergebnisrechnung (entsprechende Entwürfe werden in Kürze erwartet).

Überblick über die Vorschläge des FASB

Finanzinstrumente

Die Bilanzierung würde auf den Merkmalen der Finanzinstrumente aufbauen und darauf, wie die Vermögenswerte und Schulden im Geschäftsbetrieb genutzt werden. Die Klassifizierung wird bei Erwerb oder bei Emission festgelegt; eine Umklassifizierung ist nicht gestattet.

Finanzielle Vermögenswerte mit variablen Kapitalflüssen oder Finanzinstrumente, die regelmäßig gehandelt werden, wären zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren; Wertänderungen würden im Gesamtergebnis erfasst (unabhängig von der Unternehmensstrategie). Dies würde alle Derivate einschließen.

Des Weiteren würden Änderungen im beizulegenden Zeitwert von Eigenkapitaltiteln, bestimmten hybriden Instrumenten und Finanzinstrumenten, die vertraglich bedingt so vorausgezahlt werden können, dass der Halter nicht im Wesentlichen den Gesamtbetrag seiner Investition zurückerhalten würde, ebenfalls zu jedem Berichtszeitpunkt im Gesamtergebnis erfasst (unabhängig von der Unternehmensstrategie).

Für finanzielle Vermögenswerte, die zur Eintreibung von Zahlungsmitteln gehalten werden, würde Folgendes gelten:

Sowohl fortgeführte Anschaffungskosten als auch der beizulegende Zeitwert würde in der Bilanz aufgeführt.

Änderungen im beizulegenden Zeitwert aus Zinszuwächsen, Wertminderungen von Krediten und deren Umkehrungen und realisierte Gewinne und Verluste würden im Gesamtergebnis erfasst.

Andere Änderungen im beizulegenden Zeitwert würden im sonstigen Gesamtergebnis erfasst.

Auf der Aktivseite der Bilanz könnten Kreditforderungen wie folgt dargestellt werden:

Kredite:

Fortgeführte AnschaffungskostenXXX

Vorsorge für Kreditverluste(XX)

Verbleibende Anpassung für den beizulegenden Zeitwert(XX)

Beizulegender ZeitwertXXX

Eigenkapital könnte wie folgt dargestellt werden:

Stammaktien

XXX

Gewinnrücklagen

XXX

Akkumuliertes sonstiges Gesamtergebnis ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts

XXX

Eigenkapital ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts

YYY

Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten

(XX)

Summe des gesamten Eigenkapitals

ZZZ

Finanzielle Verbindlichkeiten würden ähnlich wie finanzielle Vermögenswerte bilanziert, um widerzuspiegeln, wie finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gemeinsam geführt werden. Verbindlichkeiten aus Sichteinlagen von Banken würden jede Periode mit Hilfe einer Zeitwertmethode neubewertet, die den wirtschaftlichen Nutzen widerspiegelt, den ein Unternehmen aus dieser stabilen Finanzierungsquelle mit geringeren Kosten hat; einige können für eine Neubewertung über das sonstige Gesamtergebnis in Frage kommen. Einige finanzielle Verbindlichkeiten, die ansonsten zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten wären, könnten für eine Option für fortgeführte Anschaffungskosten in Frage kommen, um Bilanzierungsanomalien zwischen den angesetzten Vermögenswerten und Schulden zu vermeiden.

Kredite und andere Schuldinstrumente in der Kategorie der für Einziehung oder Zahlung gehaltenen Instrumente würden unter Verwendung eines einzigen Modells für die Schätzung von Kreditverlusten auf Wertminderung geprüft. Mit dem Vorschlag würde der bestehende Schwellenwert der Wahrscheinlichkeit für den Ansatz von Wertminderungen von Krediten gestrichen, sodass ein Modell der erwarteten Verluste entstehen würde.

Die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen würden vereinfacht:

Ein Unternehmen könnte weiterhin bestimmte Risiken in finanziellen Positionen als die Risiken designieren, die in einer Sicherungsbeziehung abgesichert werden, wobei nur die Auswirkungen der abgesicherten Risiken in jeder Berichtsperiode im Gesamtergebnis widergespiegelt werden.

Die "Shortcut-Methode" und der "Critical Terms Match" würden gestrichen.

Ein Unternehmen könnte nicht länger die Sicherungsbeziehung einfach dadurch aufheben, dass die Sicherungsdesignierung gestrichen wird. Eine Sicherungsbeziehung würde nur aufgehoben, wenn die Kriterien für die Sicherungsbilanzierung nicht länger erfüllt sind oder wenn das Sicherungsinstrument ausläuft oder veräußert, beendet oder ausgeübt wird.

Daten des Inkrafttretens und Übergangsbestimmungen:

Gegenwärtig wird 2013 erwartet.

Nicht börsennotierten Unternehmen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von weniger als einer Milliarde US-Dollar würde ein Aufschub von vier Jahren über das Datum des Inkrafttretens hinaus in Bezug auf bestimmte Vorschriften hinsichtlich Krediten und Sichteinlagen gewährt.

Ein Unternehmen hätte die vorgeschlagenen Leitlinien in Form einer einzigen Anpassung im Hinblick auf die kumulierten Auswirkungen auf die Darstellung der Finanz- und Vermögenslage in der Berichtsperiode vorzunehmen, die dem Datum des Inkrafttretens unmittelbar vorausgeht. Eine frühere Anwendung wäre nicht zulässig.

Gesamtergebnis

Der FASB schlägt vor, die Darstellung des Gesamtergebnisses und seiner Bestandteile in zwei Teilen zu fordern – Gesamtergebnis (als "Gewinn oder Verlust" in den IFRS bezeichnet) und sonstiges Gesamtergebnis. Dies würde in einer einzigen fortlaufenden Darstellung der Finanz- und Ertragslage erfolgen.

Die Darstellung der Finanz- und Ertragslage in zwei getrennten Darstellungen wäre nicht zulässig.

In Paragraph 220-10-45-10A des Vorschlags werden 11 Arten von Gewinnen und Verlusten identifiziert, die derzeit nach US-GAAP im sonstigen Gesamtergebnis dargestellt werden.

Ein Unternehmen, das keine Positionen im sonstigen Gesamtergebnis hat, müsste kein Gesamtergebnis darstellen.

Mit dem Vorschlag würden die Positionen, die im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen sind, nicht geändert. Es würde auch keine Änderungen dabei geben, wann ein Posten des sonstigen Gesamtergebnis in das Gesamtergebnis umklassifiziert werden muss.

Der Vorschlag hätte keine Auswirkungen auf die Berechnung des Ergebnisses je Aktie.

Bei Übernahme würde für den Vorschlag Folgendes gelten:

Er träte zu gleichen Zeitpunkt in Kraft wie die Änderungen bei den Finanzinstrumenten.

Er würde auf vollständiger rückwirkender Grundlage angewendet, um die Vergleichbarkeit zwischen Berichtsperioden zu verbessern. Eine vorzeitige Anwendung wäre zulässig, weil die Einhaltung der vorgeschlagenen Änderungen bereits gestattet ist.

Die Kommentierungsfrist zu beiden Entwürfen endet am 30. September 2010. Der FASB beabsichtigt, Gesprächsrunden am 12. und 21. Oktober 2010 anzubieten, um weitere Meinungen einzuholen. Die Entwürfe können kostenfrei von der Internetseite des FASB heruntergeladen werden. Anhang A des FASB-Entwurfs enthält einen detaillierten Vergleich der Vorschläge des FASB mit dem Finanzinstrumentemodell, das derzeit vom IASB entwickelt wird. Der FASB hat außerdem ein Einführungsdokumentherausgegeben (in englischer Sprache, 1.309 KB), in dem der Vorschlag zu Finanzinstrumenten erläutert wird. Des Weiteren steht die Aufzeichnung einer Internetsendung mit einem ausführlichen Interview mit dem FASB-Vorsitzenden Robert Herz über Finanzinstrumente zur Verfügung. Der FASB wird außerdem am 30. Juni 2010 eine live ausgestrahlte Internetsendung zu seinem Vorschlag zu Finanzinstrumenten anbieten. Die englischsprachige Presseerklärung des FASB finden Sie hier.

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