FASB-Vorschläge zu Finanzinstrumenten und zum Gesamtergebnis
27.05.2010
Der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) hat Entwürfe vorgeschlagener Rechnungslegungsstandards zu Finanzinstrumenten und zum Gesamtergebnis herausgegeben.
einen neuen Standard für finanzielle Vermögenswerte – IFRS 9, |
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einen Entwurf zur Wertminderung von finanziellen Verbindlichkeiten. |
Der IASB arbeitet außerdem an Projekten zur Sicherungsbilanzierung und zur Gesamtergebnisrechnung (entsprechende Entwürfe werden in Kürze erwartet).
Überblick über die Vorschläge des FASB | ||||||||||||||||
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Finanzinstrumente
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Eigenkapital könnte wie folgt dargestellt werden:
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Finanzielle Verbindlichkeiten würden ähnlich wie finanzielle Vermögenswerte bilanziert, um widerzuspiegeln, wie finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gemeinsam geführt werden. Verbindlichkeiten aus Sichteinlagen von Banken würden jede Periode mit Hilfe einer Zeitwertmethode neubewertet, die den wirtschaftlichen Nutzen widerspiegelt, den ein Unternehmen aus dieser stabilen Finanzierungsquelle mit geringeren Kosten hat; einige können für eine Neubewertung über das sonstige Gesamtergebnis in Frage kommen. Einige finanzielle Verbindlichkeiten, die ansonsten zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten wären, könnten für eine Option für fortgeführte Anschaffungskosten in Frage kommen, um Bilanzierungsanomalien zwischen den angesetzten Vermögenswerten und Schulden zu vermeiden.
Kredite und andere Schuldinstrumente in der Kategorie der für Einziehung oder Zahlung gehaltenen Instrumente würden unter Verwendung eines einzigen Modells für die Schätzung von Kreditverlusten auf Wertminderung geprüft. Mit dem Vorschlag würde der bestehende Schwellenwert der Wahrscheinlichkeit für den Ansatz von Wertminderungen von Krediten gestrichen, sodass ein Modell der erwarteten Verluste entstehen würde.
Die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen würden vereinfacht:
Ein Unternehmen könnte weiterhin bestimmte Risiken in finanziellen Positionen als die Risiken designieren, die in einer Sicherungsbeziehung abgesichert werden, wobei nur die Auswirkungen der abgesicherten Risiken in jeder Berichtsperiode im Gesamtergebnis widergespiegelt werden. |
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Die "Shortcut-Methode" und der "Critical Terms Match" würden gestrichen. |
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Ein Unternehmen könnte nicht länger die Sicherungsbeziehung einfach dadurch aufheben, dass die Sicherungsdesignierung gestrichen wird. Eine Sicherungsbeziehung würde nur aufgehoben, wenn die Kriterien für die Sicherungsbilanzierung nicht länger erfüllt sind oder wenn das Sicherungsinstrument ausläuft oder veräußert, beendet oder ausgeübt wird. |
Daten des Inkrafttretens und Übergangsbestimmungen:
Gegenwärtig wird 2013 erwartet. |
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Nicht börsennotierten Unternehmen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von weniger als einer Milliarde US-Dollar würde ein Aufschub von vier Jahren über das Datum des Inkrafttretens hinaus in Bezug auf bestimmte Vorschriften hinsichtlich Krediten und Sichteinlagen gewährt. |
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Ein Unternehmen hätte die vorgeschlagenen Leitlinien in Form einer einzigen Anpassung im Hinblick auf die kumulierten Auswirkungen auf die Darstellung der Finanz- und Vermögenslage in der Berichtsperiode vorzunehmen, die dem Datum des Inkrafttretens unmittelbar vorausgeht. Eine frühere Anwendung wäre nicht zulässig. |
Gesamtergebnis
Der FASB schlägt vor, die Darstellung des Gesamtergebnisses und seiner Bestandteile in zwei Teilen zu fordern – Gesamtergebnis (als "Gewinn oder Verlust" in den IFRS bezeichnet) und sonstiges Gesamtergebnis. Dies würde in einer einzigen fortlaufenden Darstellung der Finanz- und Ertragslage erfolgen.
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Mit dem Vorschlag würden die Positionen, die im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen sind, nicht geändert. Es würde auch keine Änderungen dabei geben, wann ein Posten des sonstigen Gesamtergebnis in das Gesamtergebnis umklassifiziert werden muss. |
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Der Vorschlag hätte keine Auswirkungen auf die Berechnung des Ergebnisses je Aktie. |
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Bei Übernahme würde für den Vorschlag Folgendes gelten:
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Die Kommentierungsfrist zu beiden Entwürfen endet am 30. September 2010. Der FASB beabsichtigt, Gesprächsrunden am 12. und 21. Oktober 2010 anzubieten, um weitere Meinungen einzuholen. Die Entwürfe können kostenfrei von der Internetseite des FASB heruntergeladen werden. Anhang A des FASB-Entwurfs enthält einen detaillierten Vergleich der Vorschläge des FASB mit dem Finanzinstrumentemodell, das derzeit vom IASB entwickelt wird. Der FASB hat außerdem ein Einführungsdokumentherausgegeben (in englischer Sprache, 1.309 KB), in dem der Vorschlag zu Finanzinstrumenten erläutert wird. Des Weiteren steht die Aufzeichnung einer Internetsendung mit einem ausführlichen Interview mit dem FASB-Vorsitzenden Robert Herz über Finanzinstrumente zur Verfügung. Der FASB wird außerdem am 30. Juni 2010 eine live ausgestrahlte Internetsendung zu seinem Vorschlag zu Finanzinstrumenten anbieten. Die englischsprachige Presseerklärung des FASB finden Sie hier.