Kanadische Aufsicht gibt Hinweise zur erstmaligen Anwendung
29.11.2010
Die kanadische Börsenaufsichtsbehörde von Ontario (Ontario Securities Commission, OSC) hat die Veröffentlichung Die "Top 10"-Hinweise für börsennotierte Unternehmen, die ihren ersten Zwischenbericht nach IFRS aufstellen herausgegeben.
Eine Zusammenfassung der in dem Leitfaden gegeben Hinweise finden Sie nachfolgend:
Die "Top 10"-Hinweise für börsennotierte Unternehmen, die ihren ersten Zwischenbericht nach IFRS aufstellen
- Änderungen an den akzeptierten Bilanzierungsprinzipien – benennen Sie klar die verwendeten Bilanzierungsprinzipien in allen freigegebenen Finanzinformationen
- Einbindung des Prüfers bei den Einreichungen bei der Aufsicht – stellen Sie sicher, dass die freigegebenen Finanzinformationen in den ersten drei Quartalen 2011 genau sind und keine neue Darstellung nach der Jahresprüfung erfordern
- Abgabefrist für erstmalig nach IFRS berichtende Emittenten im ersten Quartal – Verlängerung um 30 Tage nur für das erste Quartal
- Folgen einer Nichtbeachtung der Abgabefristen für den Abschluss – dies stellt eine bedeutende Verletzung des kanadischen Wertpapierrechts dar
- Darstellung des IFRS-Abschlusses – Auswirkungen auf fortwährende Angabevorschriften
- Wesentliche Anhangangaben im ersten IFRS-Zwischenbericht – diese sollten hinreichend Informationen enthalten, die Anleger ermöglichen zu verstehen, wie der Übergang auf die IFRS zu zuvor berichteten Ergebnisse beeinflusst hat
- Erforderliche Überleitungen nach IFRS 1 – einschließlich Beispielen
- Lageberichterstattung – ob Änderungen berichteter Ergebnisse ihre Ursache in der Anwendung abweichender Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden oder in einer Änderung der zugrundeliegenden Geschäftstätigkeit haben
- Bestätigung des Vorstandsvorsitzenden/Finanzvorstands – Auswirkungen auf standardisierte Vorlagen
- Prospekt- und andere Angebotssachverhalte – Änderungen an den akzeptierten Bilanzierungsprinzipien, Einbindung des Prüfers in die Angebotsdokumente und Darstellung des IFRS-Abschluss in Angebotsdokumenten
Weiterführende Informationen:
- Die "Top 10"-Hinweise für börsennotierte Unternehmen, die ihren ersten Zwischenbericht nach IFRS aufstellen (in englischer Sprache, 307 KB; Verknüpfung auf die Internetseite der OSC)
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